Hallo zusammen,
in etwa einer Woche werde ich zum OLt z.S. (vorläufig) ernannt werden.
Wie die Forensuche ergibt, gilt dieser DG bis zur dauerhaften Verleihung nur in RDL in der Beorderung – falls die Infos noch aktuell sind, der letzte Eintrag diesbezüglich ist auch schon wieder 5 Jahre alt.
Feldanzug ist kein Problem, aber wie handhabt Ihr das mit der ersten Geige (Dienstanzug)?
Ich lasse den Diener auf OLt z.S. umnähen und bekomme auch das entsprechende Mützengestell mit "Keksrand".
Wenn ich nun an einer DVag oder VVag teilnehme, müsste ich ja weiter als HG rumlaufen. Ich habe dann aber keine passende Geige mehr.
Die Frage also (primär) an die Marinierten unter uns: Wie handhabt man das am besten?
Vielleicht denke ich jetzt zu einfach (bin ja Heeresmensch) aber ich würde einen zweiten Dienstanzug empfangen?!
Das war in der Tat auch mein erster Ansatz, aber ein zweiter Dienstanzug steht mir gemäß Ausstattungssoll leider nicht zu.
.. da soll sich Deine Beorderungstelle drum kümmern - geht ja auch leihweise (wenn schon nicht auf BAN).
Zweites Konzept: Zügig die paar Tage ableisten und Dienstgrad endgültig verliehen bekommen.
Naja, sobald Sie auf RDL sind, steht Ihnen ein Dienstanzug "OLt z. S." zu und für die Zeit dazwischen ein Dienstanzug "HptGefr". Entweder näht die Kleiderkammer das Teil ständig um oder - evtl. als Ergebnis eines Kostenvergleiches - gibt einen zweiten Dienstanzug aus.
Weil in meiner aktuellen Verwendung ständig Dienstanzug getragen wird, habe ich auch einmal mehrere bekommen.
Reden wir hier jetzt von einer Kompletten Mannschaftsgeige (Klapphose, weiße und blaue Bluse, Colani und Mützengestell) da alter unter 30 oder nur von Jacket und Mützengestell, da über 30 an Jahren?
Wir reden von einer Uffz-Geige mit HG-Bestickung (ich bin älter als 30).
Es betrifft effektiv also "nur" das Jacket und das Mützengestell.
Dann besorgt dir doch einfach ein gebrauchtes Jackett und ein Mützengestell in einem BW-Shop. Bei allem anderen sind ja nur die Klappen zu wechseln.
Wie viele Veranstaltungen hast du denn, wo du die erste Geige brauchst?
Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt.
Ist meiner Erfahrung nach eher unüblich, während einer WÜ/DVag den Diener zu tragen - "besondere Anlässe" mal ausgenommen. Ausnahme mag vllt eine Verwendung in einem Kdo sein.
Zitat von: HCRenegade am 06. Juli 2015, 20:45:53
Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt.
Ist meiner Erfahrung nach eher unüblich, während einer WÜ/DVag den Diener zu tragen - "besondere Anlässe" mal ausgenommen. Ausnahme mag vllt eine Verwendung in einem Kdo sein.
Aber doch nicht bei der Marine! Wir tragen fast nur Geige. Sind wir in See BGA, sind wir an Land, Geige. Ausnahmen nur in Fällen der Ausbildung bzw. auf seegehenden Einheiten im Hafen.
@ HG z.S. : Du hast doch den ROA adW neuer Art gemacht, oder?! Wieso wird denn da der Dienstgrad nur vorläufig verliehen, wenn Du doch die Lehrgänge hast?
Ansonsten mach es so, wie hier beschrieben. Mützengestell und Jackett im BW-Shop besorgen.
Zitat von: MarcAurel am 07. Juli 2015, 06:56:32
@ HG z.S. : Du hast doch den ROA adW neuer Art gemacht, oder?! Wieso wird denn da der Dienstgrad nur vorläufig verliehen, wenn Du doch die Lehrgänge hast?
Weil nach den Lehrgängen erst noch 24 Dienstleistungstage in der Beorderungsverwendung abzuleisten sind, bevor der Dienstgrad endgültig verliehen werden kann.
Als marinierter braucht man die Geige schon gelegentlich: in der Beorderung wenigstens zur An- und Abreise zum Leergang und nächste Woche gibt es wohl auch eine Veranstaltung, bei der die erste Geige angemessen ist. (Insofern muss ich sie schon umnähen lassen.)
Außerhalb der Beorderung fallen mir dieses Jahr auf Anhieb zwei VVags ein: Zum einen den Tag der Sachsen, an dem ich als Funktioner teilnehmen werde und im November die Kranzniederlegung am Totensonntag. Beides müsste ja offiziell als HG passieren.
Mir dafür privat ein Jacket und ein Mützengestell zu kaufen, sehe ich eigentlich nicht so ganz ein... :-\
@Marc: Nicht ROA a.d.W., sondern das Pilotprojekt (§ 43(3) i.V.m. § 26(4) SLV) – das ist eine Einstellung mit höherem (vorläufigen) Dienstgrad.
Hast Du keine Möglichkeit, die 24 WÜ-Tage im Beorderungstruppenteil zeitnah zu erfüllen?
Nicht mehr vollständig dieses Jahr, nein. Zumal zu den 24 Tagen noch zwei ZMZ-Lehrgänge (à 5 Tage) kommen, von denen ich einen noch dieses Jahr besuchen werde.
Irgendwann wollen mich meine Frau und mein Arbeitgeber ja auch mal zu Hause/auf Arbeit haben... ;)
Dann mal deinen FwRes kontaktieren, dass du eine zweite Uniform brauchst. Soll er mit der LH klären.
HG z.S., es scheint, dass wir im gleichen Metier unterwegs sind?
Wenn Dein LKdo oder Dein RegPlustgTrp nicht zu weit entfernt sind, kannst Du auch dort üben. In meinem KVK habe ich auch einen Kameraden, der die 24 Tage sehr schnell abgerissen hatte: 12 im LKdo, 12 im EinsFüKdo. Wenn Du Heimschläfer bist, hat auch die Frau nix dagegen ;-)
Danke Ulli, das werde ich mal versuchen.
Der Heimschläfer wäre für meine Frau natürlich ein gute Lösung, für meinen Arbeitgeber aber nicht... ;-)
Insgesamt kommen dieses Jahr ja schon etwa 5 Wochen zusammen (wovon die ersten 3 noch ResOffz-Lehrgänge vor der Beorderung waren).
Insofern muss ich das auch wirklich nicht übers Knie brechen und alles dieses Jahr noch abreißen.
Ich seh das Problem nicht. LHD nerven und gut ist. Ich hab auch zwei Jackets und ich habe nur einen DG.
Na ja, ganz so einfach ist das nicht. Die LHBw (nicht die LHD) muss sich an das Ausstatungssoll halten und wenn da eben steht, dass mir nur ein Jacket zusteht, dürfen die auch nicht einfach mehr ausgeben.
Oder sehe ich das falsch?
Ja, schon, aber ... ;)
Das Ausstattungssoll wird von der Truppe und nicht von der LHD festgelegt.
Wie wolve schon richtig schrieb, bekommen z. B. "Stabstäter" mehr als einen Dienstanzug.
Du benötigst also ein Schreiben eines VU / FwRes / whomever, dass Du aus besonderem Grund mit zwei Dienstanzügen auszustatten bist - und die LHD setzt das dann um.
Bei mir wurde seiner Zeit schlicht ein Befehl zur Einkleidung geschrieben. Der Befehlshaber wollte, dass wir das tragen und dann ist das eben so.
Ich bin ja schwer zu überzeugen, der der Soldat großartig privates Zeug braucht. Das ist eben die andere Seite der Medaille: wenn jemand eben "zwei Dienstgrade" führt, soll die Bw den auch korrekt anziehen.
@ Wolverine:
"Damals" ist Vergangenheit. LHD ist ja kein Teil der Bw mehr, die lassen sich nichts befehlen.
Die Weisungslage, die auch die LHD bindet, ist aber eindeutig.
Der BeordTrT gibt das Ausstattungssoll vor, dies kann bis zum Ausstattungssoll von aktiven Soldaten gehen.
Ist doch egal wie die ex StoV sich auch immer nennt. Hingehen Nerven und gut ist. Sollte man als Römer vorl. hinbekommen. Gerade da wir von der Marine weitaus öfter DA tragen.
Hier in ZW gibt es nur einen Weg...nach Rom :)
Ausserhalb RDL => FwRes
Innerhalb RDL => S1PersMobFw
Vergiss deine BAN nicht!
Es gibt eine interessante Wende:
Nachdem ich ein paar Pferde scheu gemacht habe und ein paar Leute telefoniert haben, sagt wohl das BAPers, dass ich den DG auch außerhalb der Beorderung tragen darf.
Ich weiß nicht, ob das eine generelle Sache ist oder es irgendwas mit dem Pilotprojekt zu tun hat.
Mal sehen, was auf der Beförderungsurkunde am Mittwoch steht... ;)
Zitatsagt wohl das BAPers
Lasse Dir das schriftlich geben - so von wegen getrost nach Hause tragen ...
Ja. Ich habe das erstmal so an meinen FwRes weitergegeben, mit der Bitte, dass ich ja eine UTE auf OLzS brauche. Damit sollte das ja auch gegessen sein.
... und Truppen- / Dienstausweis und ResAusweis ...
Mir hatte man das damals auch so gesagt: der vorl. DG darf auch ausserhalb von RDL getragen werden.
So habe ich es auch gehandhabt und hatte nie Probleme (bin allerdings auch nie drauf angesprochen worden).
Schriftlich hatte ich allerdings auch nichts.
Massgeblich ist die UTE... die Kameraden im SanDst haben schon während des Moduls I an der SanAk ihre UTE mit dem vorläufigen DG ohne Zusatz "vorläufig" erhalten (Stand 2013) ;D
Truppen- / Dienstausweis erhält man nur für die Zeit einer RDL, ansonsten nur ResAusweis ;)
ResAusweis ist aber kein Problem, hab auf meiner ersten WÜ direkt nach der Ernennung einen neuen Ausweis bekommen.
Der feine Unterschied ist doch der, dass es sowieso kein Außenstehender weiß, ob der DG vorläufig oder endgültig ist. Da zählt maximal das, was im Truppen-/Res-Ausweis steht.
Zitat von: TheScientist am 09. Juli 2015, 20:48:35
Truppen- / Dienstausweis erhält man nur für die Zeit einer RDL, ansonsten nur ResAusweis ;)
Nicht ganz richtig. Aufgrund seiner Beorderung im Bereich ZMZ (I) wird er den Ausweis dauerhaft erhalten.
Ergibt Sinn: Im Falle einer Notfalls (Hilfe im Innern) ist es sinnvoll, wenn KVK'ler den Ausweis gleich haben.
(schätze ich ;) )
Zitat von: ZMZler am 10. Juli 2015, 09:45:31
Nicht ganz richtig. Aufgrund seiner Beorderung im Bereich ZMZ (I) wird er den Ausweis dauerhaft erhalten.
Danke, wieder was Neues gelernt. ;)
Siehe im Detail hier:
http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJL3i1KKyzORUvcS8kvL8ohIgo7S4PDWzWL8g21ERAAn8jtk!/
ZitatReservisten der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit
Auch die Bestimmungen zum Truppenausweis ZMZ wurden neu erlassen: Reservisten, die im Rahmen der ZMZ beordert werden, müssen ihren Truppenausweis und den Bw-Führerschein zwischen den Reservistendienstleistungen nicht mehr abgeben, sondern können ihn bis zur nächsten Beorderung zu Hause aufbewahren. Somit wird gewährleistet, dass die Verbindungskommandos der ZMZ effizient zusammengestellt werden können, wenn es darum geht, ohne großen Vorlauf schnell wirksam zu werden.
Ha, instinktiv richtig geraten... ;D