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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Remwolf0403 am 07. Juli 2015, 09:37:21

Titel: Verdienst als Einsatzreservist StUffz
Beitrag von: Remwolf0403 am 07. Juli 2015, 09:37:21
Hallo verehrte Community-Gemeinde,
ich hätte da mal eine Frage zum Verdienst eines Einsatzreservisten als StUffz.
Kann jemand genau aufschlüsseln, welche Leistungen mir zustehen würden bezüglich USG und Wehrsold bei einer ersten Wehrübung von 6 Wochen?! Gibt es sonstige Leistungen, die man erhalten wird? Wie bemessen sich diese Leistungen mit der Steuer? Ich bin seit dem 30.06.15 aus der Bundeswehr ausgeschieden und bekomme nun noch 90% meiner letzten Dienstbezüge, da ich Student bin und dies über eine Vollzeitmaßnahme über den BFD mache.
Steht mir außerdem Urlaub in dieser Zeit zu? Und in welcher Höhe?
Über hilfreiche Antworten würde ich freuen...

Ich verbleibe mit sonnigen Grüßen
Titel: Antw:Verdienst als Einsatzreservist StUffz
Beitrag von: ZMZler am 07. Juli 2015, 09:41:27
Das neue USG wurde hier bereits mehrfach verlinkt, einfach mal 10 Sekunden suchen.
Titel: Antw:Verdienst als Einsatzreservist StUffz
Beitrag von: ZMZler am 07. Juli 2015, 09:42:11
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=53308.0

Guckst Du hier...
Titel: Antw:Verdienst als Einsatzreservist StUffz
Beitrag von: turbotyp am 08. Juli 2015, 10:33:49
Zitat von: ZMZler am 07. Juli 2015, 09:42:11
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=53308.0

Guckst Du hier...
Zitat von: ZMZler am 07. Juli 2015, 09:41:27
Das neue USG wurde hier bereits mehrfach verlinkt, einfach mal 10 Sekunden suchen.

Das beantwortet beides die Frage kaum bis gar nicht. Hier liegt die Problematik darin, dass er Übergangsgebührnisse empfängt. Habe dasselbe Problem und auf Nachfrage bei verschiedenen MobFw und ReFü's habe ich keine sichere Antwort bekommen...
Titel: Antw:Verdienst als Einsatzreservist StUffz
Beitrag von: ZMZler am 08. Juli 2015, 11:49:15
Doch. Mindestleistung nach §9 USG.

Lief bei mir nach DZE und im Studium genauso und ich sehe keine Gesetzesänderung, die eine Anrechnung von Übergangsgebührnissen vorsieht.
Titel: Antw:Verdienst als Einsatzreservist StUffz
Beitrag von: turbotyp am 08. Juli 2015, 12:38:28
Bei Empfängern von Übergangsbeihilfe muss doch ein Zuverdienst über 15% (?) des letzten Bruttosoldes an die bezügezahlende Stelle gemeldet werden und die Übergangsgebührnisse werden dann entsprechend gekürzt.

Also zählen Zahlungen aus einer RDL nicht als Zuverdienst, oder wie ist das zu verstehen?

Das mir die Mindestleistungen nach §9 USG zustehen ist erstmal klar. Aber wenn im Gegenzug die Übergangsgebührnisse gekürzt werden ist das ja recht witzlos... Oder bin ich da auf dem Holzweg?