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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: SormRider am 07. Juli 2015, 15:43:27

Titel: Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: SormRider am 07. Juli 2015, 15:43:27
Hallo Ehemalige, aktuelle und werdende Kameraden.

Nachdem ich nun 3 Jahre Zivilist war, werde ich zum nächstmöglicheb Zeitpunkt als Wiedereinsteiger der Bundeswehr beitreten. Geplant ist die Manschafterlaufbahn als SaZ8/SaZ12 (jeh nach Möglichkeit) Doch vor meinem Eignungstest sind mir zwei Fragen aufgekommen die mich sehr interessieren.

- Wie sind eure Erfahrungen mot der Wiederholung der AGA aufgrund längerem Aussetzens ?
Ich persönlich habe kein Problem damit, die AGA zu wiederholen um vergessene Wissenslücken wieder aufzufrischen.

- Ich habe mitbekommen, dass die Planstellenobergrenze für Mannschaftler aufgehoben buw. angehoben wurden und man in der Manschafterlaufbahn bis zum SFW befördert werden kann.
Was ist daran wahr bzw. wie verhällt sich das ganze ?


Liebe Grüße

Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: KlausP am 07. Juli 2015, 15:47:51
Zitatman in der Manschafterlaufbahn bis zum SFW befördert werden kann.

Das wäre mir neu, jedenfalls dann, wenn Sie mit Ihrer selbsterfundenen Ankürzung "SFW" den Stabsfeldwebel meinen. Das kann man nur in der Feldwebellaufbahn werden, aber niemals in der Mannschaftslaufbahn.

Im Übrigen gibt es keine AGA mehr sondern nur noch eine GA = Grundausbildung.
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: Flexscan am 07. Juli 2015, 15:49:28
was ist bitte SFW?
falls damit der Stabsfeldwebel gemeint sein soll.
Nein das ist in der Mannschaftslaufbahn nicht möglich. Da ist der höchste zu erreichende Dienstgrad Oberstabsgefreite.

Man kann allerdings versuchen, während der Dienstzeit einen Antrag auf Laufbahnwechsel UMP zu stellen.
Da könnte der Dienstgrad dann erreicht werden.
Was ich allerdings als fast unmöglich erachte, wenn man nicht als BS übernommen wird.

Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: SormRider am 07. Juli 2015, 15:54:18
Ich beziehe mich auf folgende Quelle: https://books.google.at/books?id=g_lwCQAAQBAJ&pg=PA116&lpg=PA116&dq=planstellenobergrenzen+mannschafter+bundeswehr&source=bl&ots=cri3qFoHob&sig=27RxrtMYAYccry2xUNKCOcaPj0M&hl=de&sa=X&ei=xNWbVcu9A9i7ogS265LYDg&ved=0CCYQ6AEwAw#v=onepage&q=planstellenobergrenzen%20mannschafter%20bundeswehr&f=false
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: KlausP am 07. Juli 2015, 15:59:12
Ja, und? Wo steht da was von StFw? Das ist eine ganz andere Laufbahn. Mannschafter können auf allen Dienstposten maximal OStGefr werden. Mit Planstellenobergrenze ist etwas ganz anderes Gemeint als das, was Sie vermuten. Nach alter Rechtslage konnte nur ein bestimmter Prozentsatz Mannschafter OStGefr werden, selbst dann, wenn sie auf einem OStGefr-Dienstposten gesessen haben.
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: MaikG am 07. Juli 2015, 16:12:31
Zitat von: Flexscan am 07. Juli 2015, 15:49:28
Was ich allerdings als fast unmöglich erachte, wenn man nicht als BS übernommen wird.

Meinen Sie das jetzt bezugnehmend auf einen Laufbahnwechsler oder halten Sie dies für SaZ generell als "fast unmöglich"?
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: Flexscan am 07. Juli 2015, 16:29:37
Wenn man nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wurde ist es unmöglich, als SAZ12 Stabsfeldwebel zu werden.

Stabsfeldwebel kann man frühestens 14 Jahre nach ernennung zum Feldwebel werden.
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: KlausP am 07. Juli 2015, 17:31:41
Zitat von: Flexscan am 07. Juli 2015, 16:29:37
Wenn man nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wurde ist es unmöglich, als SAZ12 Stabsfeldwebel zu werden.

Stabsfeldwebel kann man frühestens 14 Jahre nach ernennung zum Feldwebel werden.

Und was ist mit SaZ 25? Diese Möglichkeit gibt es ja auch, auch für Fw TrDst. Im Übrigen können SaZ neuerdings sogar OStFw werden.

@TE: würden Sie bitte die Güte haben und mich erleuchten, was Sie denn nun mit SFW gemeint haben? Danke.
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: Flexscan am 07. Juli 2015, 18:26:28
den SAZ25 hab ich ganz aus den Augen verloren. Das stimmt natürlich.

Bin jetzt von SAZ12/15 ausgegangen.
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: KingLeonidas am 10. Juli 2015, 19:33:11
Zur GA Frage,

da sich die AGA nun zur GA geändert hat und dort NSAK ausgebildet wird, müssen sie die GA vermutlich mit machen.
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: Pericranium am 11. Juli 2015, 01:04:27
Zitat von: KingAragorn am 10. Juli 2015, 19:33:11
Zur GA Frage,

da sich die AGA nun zur GA geändert hat und dort NSAK ausgebildet wird, müssen sie die GA vermutlich mit machen.

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich wurde nach altem Schießausbildungskonzept ausgebildet, wurde Wiedereinsteller und dann als Hilfsausbilder eingesetzt.
NSak habe ich dann halt ganz normal mit den Rekruten mitgeübt, aber ohne die komplette GA wiederholen zu müssen.
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: KingLeonidas am 11. Juli 2015, 11:19:36
Deswegen vermutlih ;)

Glaube ab einem Jahr zwischen zwei Jahren aus der Bw raus ist die Einzelfallentscheidung. Bei einem Jahr Zivil brauch man sie nicht nachholen.

Kenne Einsatzerfahrene die nach 3 Jahren zivil wieder Aga machen mussten.

Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: dunstig am 11. Juli 2015, 17:27:57
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Das hat nichts mit einem oder zwei Jahren zu tun.
Titel: Antw:Wiederholung der AGA sowie Frage bzgl. Planstellenobergrenzen
Beitrag von: ulli76 am 11. Juli 2015, 19:02:55
Bei der Marine muss z.B. jeder nochmal die Grundausbildung machen, der nicht früher in der entsprechenden Verwendungsreihe war- liegt daran, dass die Marine schon viele fachliche Anteile in der Grundausbildung mit drin hat.
Beim Heer muss man dagegen nur selten die GA wiederholen.
nSAK kann man nachholen. Da gibt es noch Umlernerlehrgänge oder man geht nur dafür in eine GA-Einheit.