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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:15:54

Titel: Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:15:54
Muss ich meinem derzeitigen Arbeitgeber Bescheid geben über die Bewerbung bei der Bundeswehr /dem Termin zur Eignung?
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: turbotyp am 07. Juli 2015, 19:17:05
Nö.

Ist auch vllt gar nicht so gut. Wer weiß welche Rückschlüsse dein AG daraus zieht...
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:19:27
Ok. :)
Und wie ist das wenn ich für sie zeit der Eignung kein '' frei '' bekomme?
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Verteidiger am 07. Juli 2015, 19:22:20
Zitat von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:19:27
Ok. :)
Und wie ist das wenn ich für sie zeit der Eignung kein '' frei '' bekomme?

Urlaub einreichen? :O
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:23:35
Das meine ich ja. Wenn ich keinen Urlaub bekomme. Was soll ich dann machen?
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: dunstig am 07. Juli 2015, 19:25:21
Zitat von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:23:35
Das meine ich ja. Wenn ich keinen Urlaub bekomme. Was soll ich dann machen?
Wie wäre es mit: Den Termin verschieben? ::)
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:28:29
Das will ich nur sehr sehr ungern machen
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: dunstig am 07. Juli 2015, 19:35:11
Und was wollen Sie von uns hören? Wie würden Sie es denn machen, wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht frei gibt, dann ist das erstmal Ihr Problem und interessiert die Bundeswehr nicht wirklich.
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: markxxx6 am 07. Juli 2015, 19:37:14
Was willst du den machen?Dich klonen?Es ist sicher möglich einen Termin zu finden, an dem du Urlaub nehmen kannst.
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Ralf am 07. Juli 2015, 20:10:42
Der Arbeitgeber ist zu informieren, wenn die Aufforderung zum Diensteintritt kommt (siehe Arbeitsplatzschutzgesetz).
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 20:54:30
Ja zum Dienstantritt aber doch nicht zur Eignungsprüfung oder?
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Ralf am 07. Juli 2015, 21:10:45
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2015, 20:10:42
Der Arbeitgeber ist zu informieren, wenn die Aufforderung zum Diensteintritt kommt (siehe Arbeitsplatzschutzgesetz).
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Elvis22 am 07. Juli 2015, 21:18:01
Jede Wette, dass Ralf ihn jetzt verwirrt hat  ;D
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 21:23:13
Nein hatte nicht :-)
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 21:24:24
* hat er nicht
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Ryan91 am 08. Juli 2015, 07:57:01
Ein ehemaliger Arbeitskollege hatte seinen Arbeitsgeber ebenfalls nicht bescheid gegeben...ist doch auch Logisch, ich meine überleg doch mal selber.
Wenn du die Eignung nicht bekommst und dein Chef weis über das vorhaben bescheid ist das Arbeitsverhältnis sehr unter Spannung.

Also versuch Urlaub zu bekommen oder lass dir etwas anderes einfallen (Lügen würde ich aber an deiner Stelle nicht ;))
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 08. Juli 2015, 10:56:39
Deswegen habe ich hier ja nachgefragt.
Aber das hat sich erledigt habe mit bisschen Überzeugung den Urlaub bekommen :)
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: turbotyp am 08. Juli 2015, 11:24:53
Dann wünsche ich dir viel Erfolg!
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Cliffy am 08. Juli 2015, 15:13:40
Welche Laufbahn und Verwendung soll es denn werden?
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: BulleMölders am 08. Juli 2015, 15:32:08
Ist doch für die Beantwortung der Frage vollkommen irrelevant.
Deshalb stell ich nun die Frage, warum wollen Sie das den Wissen?
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 08. Juli 2015, 16:37:42
Macht doch nix :)  .
Es soll die Laufbahn als Fach Unteroffizier im Logistik Bereich werden. Da ich gelernte Fachkraft für Lagerlogistik bin passt das gut:)
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: BulleMölders am 08. Juli 2015, 20:07:22
Ich finde es schon immer Merkwürdig, wenn Gäste hier nach persönlichen Informationen fragen, deren Wissen nichts zu der Beantwortung einer Frage beitragen kann.
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: SUdRes am 09. Juli 2015, 11:13:14
Zu meiner Eignungsfestsellung im März habe ich Urlaub eingereicht, den Grund habe ich dafür nicht angegeben. Eben aus dem Grund, um am aktuellen Arbeitsplatz keine Nachteile zu ziehen.
Nun warte ich auf die Aufforderung zum Dienstantritt, die ich meinem Arbeitgeber mit Freuden überreichen werde. Ich hatte mir überlegt, mit einer Schützenkapelle in die Räumlichkeiten der Führung einzumarschieren, das Schreiben zu übergeben, und den Raum mit einem amtlichen "Ding Dong, Motherf****r! Ding Dong!" zu verlassen.
Ab diesem Tag bis zum Dienstantritt im Januar wird es allerdings jeden Morgen so sein, als würde ich zu meiner eigenen Steinigung fahren. Aber diesen Preis zahle ich gern ;)
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: StOPfr am 09. Juli 2015, 12:19:32
Zitat von: SUdRes am 09. Juli 2015, 11:13:14
Zu meiner Eignungsfestsellung im März habe ich Urlaub eingereicht, den Grund habe ich dafür nicht angegeben.

Muss man auch nicht. Ich staune immer wieder darüber, wenn hier danach gefragt wird. Wofür ich einen oder mehrere freie Tage benötige, geht meinen Chef doch gar nichts an. Sonst müsste ich ihn auch informieren, wenn ich mich woanders bewerben möchte  ::).
Urlaubsgründe interessieren nur dann, wenn Sonderurlaubstage beantragt werden.   
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: tobionline88 am 09. Juli 2015, 12:33:21
@SUdRes

Aus eigener Erfahrung, ich hatte auch mal überlegt bei einer Kündigung meinem alten Arbeitgeber eins reinzuwürgen und auf den Tisch zu kacken o.ä..
Aber ganz ehrlich, da sollte man mit Vorsicht walten, man sieht sich immer zweimal im Leben ;)
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: F_K am 09. Juli 2015, 12:40:00
Unabhängig von den Fragen der Kinderstube und der Höflichkeit -

Ein Arbeitsvertrag ist ein ziviler Vertrag, der von ZWEI Parteien unterschrieben wird, insoweit sollte durch die Umsetzung kein "böses Blut" entstehen.
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: SUdRes am 09. Juli 2015, 12:56:23
Natürlich wird das Verkünden der Tatsache, das ich wieder in den Dienst der Bundeswehr trete, in höflicher Form stattfinden. Aber man träumt ja auch mal von diesem triumphalen Moment ;) Allerdings kann ich sagen, das die Zeit danach, bis zum Dienstantritt, nicht einfach wird. Es mag Arbeitgeber geben, die das locker sehen. Hier leider nicht der Fall. Ich muss mir zu meiner damaligen Dienstzeit ständig Flache Bundeswehr-Witzchen anhören. Diese kann ich allerdings nur müde belächeln, und ich zähle die Tage.....175 Brutto....
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: tobionline88 am 09. Juli 2015, 16:37:13
Du kannst natürlich auch, wenn du kein Bock auf solche Sprüche hast, dich die letzten 6 Wochen krankschreiben lassen. Ist natürlich nicht die feine Art... aber machbar.

175 Tage brutto übrigens noch zu arbeiten bis zum Dienstantritt? Dann kannst du 145 auch deine Ruhe haben, da laut BGB § 622 (1) eine Kündigungsfrist von 4 Wochen für Arbeitnehmer gilt ;)
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: F_K am 09. Juli 2015, 17:57:39
@ tobionline:

Bullshit : hier ist das Eignungsübungsgesetz wohl einschlägig und Deine sonstigen Ratschläge sind ggf. strafbar und vertragswidrig ...
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: tobionline88 am 10. Juli 2015, 11:03:45
Dann zeig mir mal den entsprechenden § im StGB
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: F_K am 10. Juli 2015, 11:10:14
ZitatWer beim Ar­beit­ge­ber ei­ne Krank­schrei­bung ein­reicht, ob­wohl er nicht krank ist und ob­wohl er das weiß, ris­kiert ei­ne (frist­lo­se) Kün­di­gung.

Denn die Täu­schung über ei­ne tat­säch­lich nicht vor­han­de­ne Ar­beits­un­fä­hig­keit ist ein Be­trug oder Be­trugs­ver­such zu las­ten des Ar­beit­ge­bers und stellt ei­nen wich­ti­gen Grund für ei­ne au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung dar.

Na, so ein "Cleverle" findet den § mit dem Hinweis sicherlich selber, oder?
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: wolverine am 10. Juli 2015, 11:15:19
Ich würde zwischen 262 und 264 suchen ...
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: tobionline88 am 10. Juli 2015, 11:32:49
Dann sollte sich F__K besser ausdrücken.

Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: ToMA am 10. Juli 2015, 11:39:11
Zitat von: tobionline88 am 09. Juli 2015, 16:37:13
Du kannst natürlich auch, wenn du kein Bock auf solche Sprüche hast, dich die letzten 6 Wochen krankschreiben lassen. Ist natürlich nicht die feine Art... aber machbar.

§ 263 StGB  ;)

Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vortäuscht (sog. Entgeltfortzahlungsbetrug), so darf der Arbeitgeber zu Beweiszwecken in einer beweiswichtigen Situation den Arbeitnehmer fotografieren.  (LAG Mainz, Urteil vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13).
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: ToMA am 10. Juli 2015, 11:42:08
Zitat von: tobionline88 am 10. Juli 2015, 11:32:49
Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.

Ok, dann nimm § 26 StGB  8)
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: F_K am 10. Juli 2015, 12:37:01
@ tobionline:

Nur damit ich es verstehe:

1.) Du gibst also bewusst Ratschläge, deren Umsetzung strafbar und vertragswidrig ist?

2.) Aber Du "beklagst" evtl. vorliegende Formulierungsmängel?
Titel: Antw:Arbeitgeber Bescheid geben?
Beitrag von: Tobiasbund am 10. Juli 2015, 15:35:53
Hey mal keine Streitereien Bitte. Meine Frage wurde beantwortet und alles klappt .