Muss ich meinem derzeitigen Arbeitgeber Bescheid geben über die Bewerbung bei der Bundeswehr /dem Termin zur Eignung?
Nö.
Ist auch vllt gar nicht so gut. Wer weiß welche Rückschlüsse dein AG daraus zieht...
Ok. :)
Und wie ist das wenn ich für sie zeit der Eignung kein '' frei '' bekomme?
Zitat von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:19:27
Ok. :)
Und wie ist das wenn ich für sie zeit der Eignung kein '' frei '' bekomme?
Urlaub einreichen? :O
Das meine ich ja. Wenn ich keinen Urlaub bekomme. Was soll ich dann machen?
Zitat von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:23:35
Das meine ich ja. Wenn ich keinen Urlaub bekomme. Was soll ich dann machen?
Wie wäre es mit: Den Termin verschieben? ::)
Das will ich nur sehr sehr ungern machen
Und was wollen Sie von uns hören? Wie würden Sie es denn machen, wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht frei gibt, dann ist das erstmal Ihr Problem und interessiert die Bundeswehr nicht wirklich.
Was willst du den machen?Dich klonen?Es ist sicher möglich einen Termin zu finden, an dem du Urlaub nehmen kannst.
Der Arbeitgeber ist zu informieren, wenn die Aufforderung zum Diensteintritt kommt (siehe Arbeitsplatzschutzgesetz).
Ja zum Dienstantritt aber doch nicht zur Eignungsprüfung oder?
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2015, 20:10:42
Der Arbeitgeber ist zu informieren, wenn die Aufforderung zum Diensteintritt kommt (siehe Arbeitsplatzschutzgesetz).
Jede Wette, dass Ralf ihn jetzt verwirrt hat ;D
Nein hatte nicht :-)
* hat er nicht
Ein ehemaliger Arbeitskollege hatte seinen Arbeitsgeber ebenfalls nicht bescheid gegeben...ist doch auch Logisch, ich meine überleg doch mal selber.
Wenn du die Eignung nicht bekommst und dein Chef weis über das vorhaben bescheid ist das Arbeitsverhältnis sehr unter Spannung.
Also versuch Urlaub zu bekommen oder lass dir etwas anderes einfallen (Lügen würde ich aber an deiner Stelle nicht ;))
Deswegen habe ich hier ja nachgefragt.
Aber das hat sich erledigt habe mit bisschen Überzeugung den Urlaub bekommen :)
Dann wünsche ich dir viel Erfolg!
Welche Laufbahn und Verwendung soll es denn werden?
Ist doch für die Beantwortung der Frage vollkommen irrelevant.
Deshalb stell ich nun die Frage, warum wollen Sie das den Wissen?
Macht doch nix :) .
Es soll die Laufbahn als Fach Unteroffizier im Logistik Bereich werden. Da ich gelernte Fachkraft für Lagerlogistik bin passt das gut:)
Ich finde es schon immer Merkwürdig, wenn Gäste hier nach persönlichen Informationen fragen, deren Wissen nichts zu der Beantwortung einer Frage beitragen kann.
Zu meiner Eignungsfestsellung im März habe ich Urlaub eingereicht, den Grund habe ich dafür nicht angegeben. Eben aus dem Grund, um am aktuellen Arbeitsplatz keine Nachteile zu ziehen.
Nun warte ich auf die Aufforderung zum Dienstantritt, die ich meinem Arbeitgeber mit Freuden überreichen werde. Ich hatte mir überlegt, mit einer Schützenkapelle in die Räumlichkeiten der Führung einzumarschieren, das Schreiben zu übergeben, und den Raum mit einem amtlichen "Ding Dong, Motherf****r! Ding Dong!" zu verlassen.
Ab diesem Tag bis zum Dienstantritt im Januar wird es allerdings jeden Morgen so sein, als würde ich zu meiner eigenen Steinigung fahren. Aber diesen Preis zahle ich gern ;)
Zitat von: SUdRes am 09. Juli 2015, 11:13:14
Zu meiner Eignungsfestsellung im März habe ich Urlaub eingereicht, den Grund habe ich dafür nicht angegeben.
Muss man auch nicht. Ich staune immer wieder darüber, wenn hier danach gefragt wird. Wofür ich einen oder mehrere freie Tage benötige, geht meinen Chef doch gar nichts an. Sonst müsste ich ihn auch informieren, wenn ich mich woanders bewerben möchte ::).
Urlaubsgründe interessieren nur dann, wenn Sonderurlaubstage beantragt werden.
@SUdRes
Aus eigener Erfahrung, ich hatte auch mal überlegt bei einer Kündigung meinem alten Arbeitgeber eins reinzuwürgen und auf den Tisch zu kacken o.ä..
Aber ganz ehrlich, da sollte man mit Vorsicht walten, man sieht sich immer zweimal im Leben ;)
Unabhängig von den Fragen der Kinderstube und der Höflichkeit -
Ein Arbeitsvertrag ist ein ziviler Vertrag, der von ZWEI Parteien unterschrieben wird, insoweit sollte durch die Umsetzung kein "böses Blut" entstehen.
Natürlich wird das Verkünden der Tatsache, das ich wieder in den Dienst der Bundeswehr trete, in höflicher Form stattfinden. Aber man träumt ja auch mal von diesem triumphalen Moment ;) Allerdings kann ich sagen, das die Zeit danach, bis zum Dienstantritt, nicht einfach wird. Es mag Arbeitgeber geben, die das locker sehen. Hier leider nicht der Fall. Ich muss mir zu meiner damaligen Dienstzeit ständig Flache Bundeswehr-Witzchen anhören. Diese kann ich allerdings nur müde belächeln, und ich zähle die Tage.....175 Brutto....
Du kannst natürlich auch, wenn du kein Bock auf solche Sprüche hast, dich die letzten 6 Wochen krankschreiben lassen. Ist natürlich nicht die feine Art... aber machbar.
175 Tage brutto übrigens noch zu arbeiten bis zum Dienstantritt? Dann kannst du 145 auch deine Ruhe haben, da laut BGB § 622 (1) eine Kündigungsfrist von 4 Wochen für Arbeitnehmer gilt ;)
@ tobionline:
Bullshit : hier ist das Eignungsübungsgesetz wohl einschlägig und Deine sonstigen Ratschläge sind ggf. strafbar und vertragswidrig ...
Dann zeig mir mal den entsprechenden § im StGB
ZitatWer beim Arbeitgeber eine Krankschreibung einreicht, obwohl er nicht krank ist und obwohl er das weiß, riskiert eine (fristlose) Kündigung.
Denn die Täuschung über eine tatsächlich nicht vorhandene Arbeitsunfähigkeit ist ein Betrug oder Betrugsversuch zu lasten des Arbeitgebers und stellt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
Na, so ein "Cleverle" findet den § mit dem Hinweis sicherlich selber, oder?
Ich würde zwischen 262 und 264 suchen ...
Dann sollte sich F__K besser ausdrücken.
Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.
Zitat von: tobionline88 am 09. Juli 2015, 16:37:13
Du kannst natürlich auch, wenn du kein Bock auf solche Sprüche hast, dich die letzten 6 Wochen krankschreiben lassen. Ist natürlich nicht die feine Art... aber machbar.
§ 263 StGB ;)
Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vortäuscht (sog. Entgeltfortzahlungsbetrug), so darf der Arbeitgeber zu Beweiszwecken in einer beweiswichtigen Situation den Arbeitnehmer fotografieren. (LAG Mainz, Urteil vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13).
Zitat von: tobionline88 am 10. Juli 2015, 11:32:49
Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.
Ok, dann nimm § 26 StGB 8)
@ tobionline:
Nur damit ich es verstehe:
1.) Du gibst also bewusst Ratschläge, deren Umsetzung strafbar und vertragswidrig ist?
2.) Aber Du "beklagst" evtl. vorliegende Formulierungsmängel?
Hey mal keine Streitereien Bitte. Meine Frage wurde beantwortet und alles klappt .