Hallo,
ich meine bei der Musterung aufgeschnappt zu haben, das ich vor meinem Dienstantritt am 01.10 eine Pflegeversicherung abschließen muss.
Meine Schwester (auch SaZ) meinte aber ich bräuchte keine.
Ich wollte mich also noch mal bei euch erkundigen, ob ich eine Pflegeversicherung oder sonst eine Versicherung, vor dem Dienstantritt abschließen muss.
Ich würde meiner Schwester jetzt mal eher vertrauen, aber doppelt hält besser :)
Danke im Voraus
ZitatMeine Schwester (auch SaZ) meinte aber ich bräuchte keine.
Dann hat sie schlichtweg keine Ahnung oder sie meint eine Krankenversicherung. Jeder Erwerbstätige muss eine Pflege
pflichtversicherung abschließen, entweder bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten.
Exakt. Und dazu eine kleine Anwartschaft und dann bist du auf der sicheren Seite. Lass dir das von einem SAZ12 HF a. D. gesagt sein... Kostenpunkt dir beides warten damals 12 Euro im Monat.
Zitat von: stinkbuck2000 am 17. Juli 2015, 23:05:10
Exakt. Und dazu eine kleine Anwartschaft und dann bist du auf der sicheren Seite. Lass dir das von einem SAZ12 HF a. D. gesagt sein... Kostenpunkt dir beides warten damals 12 Euro im Monat.
Sind Sie das wirklich? Oder wohl eher HF d.R. ? ;)
Ja bin ich wirklich. Wie sich das alles rechtlich verhält, darf gerne hier nachgelesen werden: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://de.m.wikipedia.org/wiki/Au%25C3%259Fer_Dienst&ved=0CBwQFjAAahUKEwjygf77jePGAhWMWBQKHYHnBYc&usg=AFQjCNHrgkooLkfOw6OIz4Mf-vqJ4A0uhA&sig2=njFOslwLqa1fO1az4WWcdA
Pericranium hat wohl eher verwundert, dass ein ehemaliger Berufssoldat es "nur" bis zum HptFw gebracht hat, da das Laufbahnziel wohl eher der StFw ist.
Vielleicht hat er das Laufbahnziel nicht erreicht? Gibt immer Gute und eben nicht...
Zitat von: dunstig am 17. Juli 2015, 23:59:24
Pericranium hat wohl eher verwundert, dass ein ehemaliger Berufssoldat es "nur" bis zum HptFw gebracht hat, da das Laufbahnziel wohl eher der StFw ist.
Nö, der Herr "Heeresfeldwebel" war kein BS sondern SaZ 12.
ZitatLass dir das von einem SAZ12 HF a. D.
Damit ist er HptFw d.R. und niemals a.D. - aber das wird er vermulich nicht verstehen, zeigt ja schon der von ihm eingestellte Link.
Zitat von: dunstig am 17. Juli 2015, 23:59:24
Pericranium hat wohl eher verwundert, dass ein ehemaliger Berufssoldat es "nur" bis zum HptFw gebracht hat, da das Laufbahnziel wohl eher der StFw ist.
Nein, wie KlausP schon bemerkt hat, wundere ich mich, wieso ein SaZ 12 sich selber als a.D. bezeichnet, obwohl er doch nur d.R. sein kann.
Jep, ich habe das SaZ 12 gänzlich überlesen.
@Klaus: Ich bin kein Experte was Abkürzungen angeht, aber wäre Heeresfeldwebel nicht HFw, da HF die Listenabkürzung für HptFw ist?
Zitat von: dunstig am 18. Juli 2015, 00:16:34
Jep, ich habe das SaZ 12 gänzlich überlesen.
@Klaus: Ich bin kein Experte was Abkürzungen angeht, aber wäre Heeresfeldwebel nicht HFw, da HF die Listenabkürzung für HptFw ist?
Beide Abkürzungen sind hier falsch, aber das verstehen die meisten User sowieso nicht, egal ob Aktive, d.R. oder sogar a.D. ;) :D.
Ich zitiere mal aus dem von ihm eingestellten Link:
ZitatEhemalige Soldaten führen nach dem Ausscheiden bis zum Ende der Wehr- bzw. Dienstleistungspflicht den Zusatz der Reserve (d. R.) zum Dienstgrad. Berufssoldaten können nach Erreichen der Altersgrenze ihren bisherigen Dienstgrad mit dem Zusatz außer Dienst weiterführen (z. B. Stabsfeldwebel a. D.).
Vielleicht sollte man auch lesen, was man so verlinkt. ;)
Um wieder auf das Thema zu kommen...
1.
Die Pflegepflichtversicherung ist PFLICHT
für jeden Soldaten.
Das Fehlen kann mit bis zu 5000 € Strafe belegt werden.
2.
Auch wenn (auch hier) immer wieder behauptet wird sie
würde keinen Sinn machen für SaZ...
empfehle ich den Abschluss in Kombination mit einer
kleinen Anwartschaft bei einer privaten KV.
Warum...weil es nach dem DZE in Einzelfällen zu
Konstellationen kommen kann...wo sie hilfreich ist...
Beispiel... siehe hier
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=53422.0Und sie kostet wie oben schon genannt nur ein paar Euro...
Zitat von: LwPersFw am 18. Juli 2015, 07:11:17
...weil es nach dem DZE in Einzelfällen zu
Konstellationen kommen kann...wo sie hilfreich ist...
Nichts anderes wird hier behauptet! Nur eben "Einzelfälle" und für den Regelfall größtenteils nicht.
Anwartschaft oder nicht hängt davon ab, wie man vorher versichert war und was man nach der Dienstzeit vor hat.
War man vorher in keiner GKV und besteht die Möglichkeit, dass man danach nicht normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (selbständig oder verbeamtet mit Beihilfe), dann sollte man eine Anwartschaft abschließen. Und war nicht nur für die Restkosten bei Beihilfe, sondern für eine volle PKV.
Es sind immer Einzelfälle die dann zu Problemen führen können...das liegt in der Natur der Sache...
Aber Ulli hat es auf den Punkt gebracht "...und was man nach der Dienstzeit vor hat..."
Nur...wer kann realistisch beurteilen, oder sogar wissen...was in 4...8...12...oder heutzutage sogar 25 Jahren sein wird,
wenn er/sie als SaZ entlassen wird ???
Ich behaupte...Niemand !
Und diese Unwägbarkeit mit um die 10 € abzusichern...das ist der vernünftige Weg...und nicht immer wieder es so
darzustellen...das das doch zu vernachlässigen wäre....
...denn die Bewerber, die hier um Rat bitten...können dies auf Grund mangelnder Lebenserfahrung und Fachwissen
nicht über viele Jahre hinweg überblicken!
Am wichtigsten ist die Anwartschaft für Soldaten, die vorher noch nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren-typischerweise bei den privatversicherten Eltern als Schüler mit drin und dann nach der Schule direkt zum Bund.
Zitat von: ulli76 am 18. Juli 2015, 20:41:45
Am wichtigsten ist die Anwartschaft für Soldaten, die vorher noch nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren-typischerweise bei den privatversicherten Eltern als Schüler mit drin und dann nach der Schule direkt zum Bund.
Warum ist es für die am wichtigsten?
Weil sie so relativ günstig in einer PKV sind, da die GKV sie teurer kommen würde, weil sie davor noch nie in einer GKV waren?
Zitat von: LwPersFw am 18. Juli 2015, 20:31:44
Es sind immer Einzelfälle die dann zu Problemen führen können...das liegt in der Natur der Sache...
Aber Ulli hat es auf den Punkt gebracht "...und was man nach der Dienstzeit vor hat..."
Ich fange diese Diskussion nicht schon zum Xsten Mal an. Ich habe dazu eine andere Ansicht. Mit der Begründung kann man sich jede Versicherung aufschwatzen lassen. Und am besten gleich zwei davon; man weiß ja nie.
Wie gesagt: Für Einzelfälle mag das sinnvoll sein und wer es möchte soll sich absichern. That's it.
@Pericranium: Ganz einfach: Warst du vorher noch nicht gesetzlich versichert und hast nach der Dienstzeit kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (z.B. weil du selbständig bist), kommst du nicht in die Gesetzliche rein.
Bist du in deiner Dienstzeit nicht krank gewesen, wird das nicht das riesige Problem sein, solange du jung bist, weil du relativ einfach in die PKV rein kommst. Jetzt kann es aber passieren, dass du in deiner Dienstzeit krank warst und die PKV dich auch nicht will.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Die Private nimmt dich trotzdem, du zahlst aber ordentlich Zuschläge oder sie will dich eigentlich nicht, muss dich aber aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland nehmen und bietet dir nur den Basistarif.
Man muss halt abwägen, wie man vorher versichert war, welchen Beruf man erlernt, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dirket nach DZE nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, wie alt man bei Entlassung aus der Bundeswehr ist etc. Das ist aber auch keine Entscheidung die man zwingend über´s Knie brechen muss- im Gegensatz zur Pflegeversicherung braucht man die Anwartschaft nicht direkt bei Dienstantritt.
Eine kleine Anwartschaft kostet 3,37 € mtl., die würde ich immer investieren. Aber jeder entscheidet das selber. ::)
Zitat von: ulli76 am 18. Juli 2015, 21:10:33
@Pericranium: Ganz einfach: Warst du vorher noch nicht gesetzlich versichert und hast nach der Dienstzeit kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (z.B. weil du selbständig bist), kommst du nicht in die Gesetzliche rein.
Bist du in deiner Dienstzeit nicht krank gewesen, wird das nicht das riesige Problem sein, solange du jung bist, weil du relativ einfach in die PKV rein kommst. Jetzt kann es aber passieren, dass du in deiner Dienstzeit krank warst und die PKV dich auch nicht will.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Die Private nimmt dich trotzdem, du zahlst aber ordentlich Zuschläge oder sie will dich eigentlich nicht, muss dich aber aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland nehmen und bietet dir nur den Basistarif.
Man muss halt abwägen, wie man vorher versichert war, welchen Beruf man erlernt, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dirket nach DZE nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, wie alt man bei Entlassung aus der Bundeswehr ist etc. Das ist aber auch keine Entscheidung die man zwingend über´s Knie brechen muss- im Gegensatz zur Pflegeversicherung braucht man die Anwartschaft nicht direkt bei Dienstantritt.
Ich denke für SanOA ist ne kleine Anwartschaft schon ganz gut.
Dann kann man nach DZE gut entscheiden ob man in eine GKV will und durch die PKV nur Zusatzleistungen oder ganz PKV.
Je nach Position (OA,CA), verdient man ja auch genug um eine PKV bezahlen zu können. Wobei als Arzt auch eine GKV gut ist, denke ich mal (Kollegenbonus etc.).
Das "zahlen können" ist das eine. Rein kommen, kann bei privaten je nach Vorerkrankungen und bei gesetzlichen je nach Status problematisch werden.
@DadOA- aber genau hinschauen, ob es eine Anwartschaft für die volle Versicherung oder nur die Restkostenversicherung für eine Behilfe ist.
Stimmt, Du hast Recht, ist nur für die Restkosten bei Beihilfe. Danke für den Hinweis. Immer dieses Kleingedruckte. ;)
Da er (mein Sohn) vorher selber GKV war, sollte das aber genügen.
Muss er wissen. Gerade für SanOffz gibt es ja reichlich Möglichkeiten, nach der Dienstzeit nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.
Das Problem mit der Restkostenversicherung hatte ich jetzt. Aber ich war vorher in keiner GKV.
Lasst euch mal genau beraten, wie viel eine volle Anwartschaft kostet. 17 Jahre sind eine lange Zeit und in der Zeit kann viel passieren. Die Kosten für die Anwartschaft sind überschaubar und können zum DZE jede Menge Ärger ersparen.
Ich zahle für kleine Anwartschaft, Pflegepflichtversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung keine 20€ im Monat. Da ich vorher nicht in der GKV war und die Kosten sich im Rahmen halten, habe ich für mich beschlossen, dass es durchaus Sinn macht. Wer weiß, wie es nach 13 Jahren Dienstzeit gesundheitlich aussieht und welche Möglichkeiten sich auf dem Arbeitsmarkt ergeben.
Zitat von: ulli76 am 18. Juli 2015, 22:15:16
Lasst euch mal genau beraten, wie viel eine volle Anwartschaft kostet.
Werden wir machen!
Ich halte die Anwartschaft auch für Sinnvoll. Heute so gar eher als früher. Ein SaZ 12 bekommt heute fünf Jahre lang Übergangsgebührnisse. Dadurch das es keinen Freistellungsanspruch mehr während der Dienstzeit gibt fallen die Bildungsmassnahmen so gut wie ausschließlich in diesen Zeitraum und in denen ist man meistens nicht Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Hm. diese Anwartschaft ist wirklich verwirrend.
Text aus der Versicherung:
"Der Versicherungsschutz bezieht sich dann (nach DZE) auf 100 Prozent, auch wenn die Anwartschaft vorher nur über 30 Prozent Restkostenversicherungsschutz bestanden hat."
Werde das mal mit dem Verischerungsmakler am Montag klären. :)
Zitat von: derkopp am 11. Juli 2015, 17:54:13
Ich wollte mich also noch mal bei euch erkundigen, ob ich eine Pflegeversicherung oder sonst eine Versicherung, vor dem Dienstantritt abschließen muss.
Abgesehen von der ja schon erläuterten Pflegepflichtversicherung MUSST du garnichts abschließen.
So ein paar Sachen sind allerdings in meinen Augen durchaus sinnvoll. Obligatorisch sollte eine (Dienst-)Haftpflicht sein.
Beim Thema Anwartschaft siehst du ja schon, dass es da sehr unterschiedliche Standpunkte gibt.
Was ich persönlich noch als sinnvoll erachte ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Der Rahmenvertrag (wird sicherlich noch vorgestellt werden in den ersten Wochen) bietet da eine Möglichkeit, aber es gibt auch verschiedene Versicherer die dich unabhängig von dem Rahmenvertrag versichern. Dabei würde ich mich aber ggf von einem Experten beraten lassen, da es gerade als Soldat da eine Menge zu beachten gibt, insbesondere bezüglich Einsätze. Viele Versicherer versichern diese nicht.
Habe selbst lange gesucht bis ich jemanden gefunden habe der mich entsprechend versichert hat und die Leistungen gehen deutlich über die des Rahmenvertrags hinaus. Kann sich lohnen...
Zitat von: Lidius am 18. Juli 2015, 22:43:54
Ein SaZ 12 bekommt heute fünf Jahre lang Übergangsgebührnisse.
3 Jahre
Zitat von: stinkbuck2000 am 19. Juli 2015, 23:17:13
Zitat von: Lidius am 18. Juli 2015, 22:43:54
Ein SaZ 12 bekommt heute fünf Jahre lang Übergangsgebührnisse.
3 Jahre
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=52585.0Der Tabelle nach hat ein SaZ 12 nach dem neuen Recht 60 Monate Anspruch auf Förderung nach der Dienstzeit.
Bedeutet das für mich als SAZ mit DZE 31.04.2014 dass ich in diese Regelung falle und sich meine Übergangsgebührnisse von bisher 36 Monate auf die 60 Monate erhöhen?
Den Thread haben Sie gelesen? ;)
Ja habe ich und auch die verlinken Dokumente und da sich meine Frage dadurch nicht eindeutig geklärt hat, habe ich Dir gestellt.
Das neue Recht findet Anwendung, wenn Sie nach dem 25. Juli 2012 eingestellt wurden oder:
Zitat(...) wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- das Dienstverhältnis wird nach dem Inkrafttreten des BwAttraktStG nach § 40 Absatz 2 des Soldatengesetzes (SG) verlängert (Weiterverpflichtung), oder
- die SaZ beantragen die Anwendung des neuen Rechts, ihre Wehrdienstzeit ist mindestens auf sechs Jahre festgesetzt und es besteht ein dienstliches Interesse an der Weiterverwendung (Wandeloption).
Da bei Ihnen wohl beides nicht zutrifft, findet das neue Recht bei Ihnen keine Anwendung.
Vielen Dank. Woraus erklärt sich dann aber die Ankündigung meiner WBV, dass meine ÜG von 60 auf 75% erhöht werden und eine Nachzahlung ansteht? Doch neues Recht?
Ich kenne mich nicht ausreichend aus mit dem Thema, da mein DZE erst in 7 Jahren bevorsteht, aber die Höhe der Übergangsgebührnisse sollte nichts mit altem oder neuen Recht zu tun haben. 75% sollten der normale Betrag sein, welcher bei Bildungsmaßnahmen auf 90% ansteigt und bei einem zusätzlichen Erwerbseinkommen auf 60% sinkt.
Siehe dazu auch Wikipedia:
ZitatFür Soldaten, die noch vor dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden, beträgt die Höhe der Übergangsgebührnisse 75 % der letzten Dienstbezüge. Sofern der Soldat an einer vom Berufsförderungsdienst geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeit teilnimmt, bekommt er für diesen Zeitraum 90 % der letzten Dienstbezüge ausbezahlt. Sollte während des Bezugszeitraumes ein zusätzliches Erwerbseinkommen aufgrund einer geförderten Bildungsmaßnahme in Höhe von mehr als 15 % der letzten Dienstbezüge vorliegen, so vermindert sich die Bezugshöhe der Übergangsgebührnisse um 15 %.
Eben genau diese Minderung ist laut WBV mit neuem Recht weg gefallen und so erhalte ich nicht mehr nur 60% sondern 75%, trotz Vollzeitjob und eine Nachzahlung für die Monate ab Mai 2015. Eben dieser Mai lässt darauf schließen, dass es sich um ein und dasselbe Gesetz handelt. Ich denke ich muss nochmal anrufen und wegen den 60 Monaten nachhaken.
Hat das eigentlich noch irgendetwas mit "Versichetungen" zu tun oder wurde hier nur gethreadnapped?!
@ Stinkbuck2000:
Sie sind auch so ein wandelnder Anachronismus! Sie bekommen Post von einer Institution, die im Jahre 2013 abgeschafft wurde (WBV), sie haben BFD-Ansprüche nach altem Recht, also während der Dienstzeit, die ein "SaZ neuer Art" eben nicht mehr hat! Also tun Sie mir einen gefallen und mischen sich nicht in Dinge ein, die für Sie nicht zutreffen und von denen Sie keine Ahnung haben ;) !
Warum so aggressiv?
Ein Forum ist zum Fragen da und das tue ich und lasse ich mir von niemandem verbieten.
Scheinbar weiß aber jeder was gemeint ist egal ob es noch WBV, Servicecenter oder wie auch immer in Zukunft heißt.
Hoffe ich habe Dir nun einen Gefallen getan.
Die heißen nicht in Zukunft irgendwie, sondern es gibt schon seit Ende 2013 keine WBV mehr! Aber wenn ich mir Ihre Postings so ansehe, scheint das verstehende Lesen nicht wirklich zu Ihren Kernkompetenzen zu gehören ;) !
Und ... als ehemaliger SaZ 12, wenn ich das richtig interpretiere, haben Sie auch Anspruch auf 60 Monate an Übergangsgebührnissen, allerdings sind bei Ihnen schon 24 Monate während der Dienstzeit abgegolten, weil man Sie bezahlt vom Dienst freigestellt hat. Das passiert bei den Saz, die nach dem 25.07.2012 eingestellt wurden, nicht mehr und nun ist der BFD immer nach der Dienstzeit!
Sollten Sie glauben, dass Ihre 36 Monate nach der Dienstzeit jetzt etwa auf 60 Monate aufgestockt werden, muss ich Sie leider enttäuschen, denn Sie hatten schon eine Freistellung vom Dienst für den BFD während Ihrer Dienstzeit!
Zitat von: stinkbuck2000 am 20. Juli 2015, 00:41:33Vielen Dank. Woraus erklärt sich dann aber die Ankündigung meiner WBV, dass meine ÜG von 60 auf 75% erhöht werden und eine Nachzahlung ansteht? Doch neues Recht?
Das Soldatenversorgungsgesetz wurde eben geändert. Und auch wenn Sie mit Ihren BFD-Anspüchen noch nach dem alten Recht behandelt werden, weil Sie eine Freistellung während der Dienstzeit erhalten bzw. erhalten haben, kann es durchaus sein, dass in der Kürzung der Übergangsgebührnisse etwas geändert wurde, nachdem eben jetzt nicht mehr nur 60% an Sie auszuzahlen sind, sondern 75 %! Das ist nichts als die konsequente Anwendung der geltenden Rechtslage. Und zum BFD-Anspruch habe ich Ihnen, genau wie viele andere vor mir, schon oft genug erklärt, dass Sie das nicht betrifft, weil Ihr Diensteintritt eben schon vor dem 25.07.2012 war.
Wenn es hier nicht bald wieder um Versicherungen geht, ist hier dicht! Das kann man prima und den neuen SVG Regelungen diskutieren. Ich dachte, ich war deutlich genug.