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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: jonasgrl am 13. Juli 2015, 16:29:33

Titel: Sicherheitserklärung
Beitrag von: jonasgrl am 13. Juli 2015, 16:29:33
Hallo liebe Community!

Habe vor ein paar Tagen das Formular zur Sicherheitserklärung ausgefüllt und per E-Mail an den Sicherheitsbeauftragten geschickt.
Nun hat er mir geschrieben, dass er mein Formular "durchgesehen" habe und ich noch einige "Korrekturen vornehmen" solle. (Mir sind dabei nur Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, habe z.B. vergessen, meinen Rufnamen zu unterstreichen oder habe ein Kreuz falsch gesetzt)

Am Ende des Formulars unterschreibt man das Ausgefüllte - allerdings befindet sich da noch ein zusätzliches Feld "Ergänzungen der Angaben im Abstand von 5 Jahren oder auf besondere Anforderung".
Meine Frage: Soll ich das korrigierte Formular nur ganz regulär NEU unterschreiben und nicht markieren, welche Punkte ich korrigiert habe, oder soll ich die verbesserten Punkte markieren und im zusätzlichen Feld unterschreiben?

Der Sicherheitsbeauftragte sprach ja lediglich davon, dass er sich das Formular "durchgesehen" habe, d.h. wahrscheinlich ist das Dokument noch gar nicht offiziell weitergegeben worden und somit liegt auch keine offizielle Änderung vor.

Ich hoffe, mir kann hier jemand meine vielleicht etwas unwichtige Frage beantworten - ich möchte schließlich nicht schon vor Dienstantritt Unannehmlichkeiten bereiten  :D :D

LG Jonas
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Immgrisch86 am 13. Juli 2015, 16:35:12
Hallo,

leider bin ich mir da auch nicht ganz sicher wie das weitergehen soll. Deswegen würde ich dir empfehlen diese Frage deinem "Betreuer" zu stellen den er wird das am besten wissen. Damit machst du dir dann erst recht keinen Ärger.

Beste Grüße
David
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Ralf am 13. Juli 2015, 17:38:56
Das Formular neu ausfüllen und unterschreiben und hinsenden. Ob allerdings Email für solche persönlichen und sensitiven Angaben der richtige Weg ist, halte ich für höchst zweifelhaft. Da kann doch jeder mitlesen, was deine Angaben betrifft.
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: POW am 14. Juli 2015, 20:42:44
Der Postweg ist der einzig richtige.
Steck alles in einem Umschlag und sende es zum Sicherheitsbeauftragten.
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Stefan Geßner am 14. Juli 2015, 21:29:41
Moin moin,

ich war selbst 5 Jahre Sicherheitsbeauftragter in einem Bataillon.

Die Frage ist, ob es sich um eine Aktualisierung oder um einen Erstantrag auf Sicherheitsüberprüfung handelt. Denn nur ein Erstantrag wird auf der letzten Seite des Überprüfungsbogens in der oberen Spalte unterschrieben.

Änderungen bitte mit der gleichen Schriftfarbe vornehmen, wie der ursprüngliche Stift, mit dem Du den Bogen erstmals ausgefüllt hast. Ansonsten keine weiteren Markierungen, die nicht vom Sicherheitsbeauftragten (SiBe) wieder entfernt werden können. Daher maximal Bleistift oder Klebezettel, um den SiBe auf Deine Änderungen aufmerksam zu machen.

Danach das ganze per Post an den SiBe senden.

Handelt es sich um eine Aktualisierung z.B. nach spätestens 5 Jahren in sicherheitsrelevanter Tätigkeit oder bei Neuaufnahme einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit (setzt ein früheres Sicherheitsüberprüfungsverfahren voraus), dann ist der Überprüfungsbogen vom SiBe in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen zu aktualisieren und in der unteren Spalte (Ergänzungen im Abstand von 5 Jahren) zu unterschreiben. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das bei Dir der Fall ist.

Ich hoffe, dass ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt habe. Denn leider habe ich keinen SÜ-Bogen vor mir.

Viele Grüße
Stefan

Wichtig: Sollte eine feste Lebensgefährtin oder Ehefrau vorhanden sein, dann ist die im SÜ-Bogen zwingend mit anzugeben. In dem Fall brauchst Du auch deren Unterschrift auf der letzten Seite. Im Zweifel solltest Du auf jeden Fall noch mal mit dem SiBe telefonieren.
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: wolverine am 14. Juli 2015, 21:32:33
Nachhilfe für die Jugend
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Stefan Geßner am 14. Juli 2015, 21:40:43
Achso, ich habe noch etwas Wichtiges vergessen!!

ALLE Änderungen UNBEDINGT mit einem Namenskürzel / Signum versehen!! Streichungen sollten mit einem Lineal gemacht werden - sofern es dafür jetzt nicht schon zu spät ist.

Viele Grüße

Stefan
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Tommie am 15. Juli 2015, 07:31:30
Zitat von: Stefan Geßner am 14. Juli 2015, 21:29:41... ich war selbst 5 Jahre Sicherheitsbeauftragter in einem Bataillon.

Und dabei haben Sie offensichtlich nicht wirklich viel von Ihrer Tätigkeit verstanden ;) : Sie melden sich mit einem Klarnamen in einem Internetforum an und wissen leider nicht, dass die Formulare für eine SÜ als "offen" eingestuft sind, so lange nichts drin ausgefüllt ist. Daher sind solche Formulare auch im Internet verfügbar ... http://www.gidf.de/ ;D !
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Stefan Geßner am 15. Juli 2015, 20:46:30
Zitat von: Tommie am 15. Juli 2015, 07:31:30
Zitat von: Stefan Geßner am 14. Juli 2015, 21:29:41... ich war selbst 5 Jahre Sicherheitsbeauftragter in einem Bataillon.

Und dabei haben Sie offensichtlich nicht wirklich viel von Ihrer Tätigkeit verstanden ;) : Sie melden sich mit einem Klarnamen in einem Internetforum an und wissen leider nicht, dass die Formulare für eine SÜ als "offen" eingestuft sind, so lange nichts drin ausgefüllt ist. Daher sind solche Formulare auch im Internet verfügbar ... http://www.gidf.de/ ;D !

Ich bin über 1 Jahr kein Soldat mehr?! Warum soll ich hier nicht mit "Klarnamen" auftreten? Und selbst wenn, wäre das völlig unkritisch. Also mal die Kirche im Dorf lassen.

Wo habe ich behauptet, dass die Formulare nicht offen eingestuft wären? Legen Sie mir also bitte keine Worte in den Mund.

Ich verstehe auch nicht, was Sie mir überhaupt sagen wollen? Ich hatte gestern Abend einfach keine Lust das Formular im Internet zu suchen, wo es auch nix zu suchen hat. Denn nur weil etwas "frei" im Internet zu finden ist, bedeutet es nicht, dass das auch so richtig ist.
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Tommie am 16. Juli 2015, 07:35:31
Soldaten der Bundeswehr sind nicht die einzigen, die sich ggf. einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen. Das trifft sehr oft auch Zulieferer oder Kooperationspartner von verschiedenen Ministerien zu, nur mal als Beispiel! Und die Formulare werden dann ggf. auch auf den Webseiten der entsprechenden Ministerien zum Download bereit gestellt!

Fazit: Wenn Sie geschrieben hätten, dass Sie zu faul waren, die Formulare zu suchen, dann hätte es jeder verstanden ;) !
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Stefan Geßner am 16. Juli 2015, 22:26:27
Ach echt? Was Sie nicht alles wissen. Und ich wusste auch noch nicht, dass für die anderen Ministerien und Behörden oder gar die Bereiche der Wirtschaft die Bestimmungen der ZDv 2/30 inklusive Anlagen gelten und dort auch die exakt gleichen Formblätter verwendet werden. Aber ich habe nur rund 300 Sicherheitsüberprüfungsverfahren eingeleitet, begleitet und abgeschlossen ... da können einem Fehler unterlaufen ...  ;)

Mein Fazit: Manche Menschen haben einfach zu viel Zeit und müssen dann überall noch einen draufsetzen. ;) Aber Schwamm drüber ... ok?  8)
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Tommie am 17. Juli 2015, 07:28:34
Zitat von: Stefan Geßner am 16. Juli 2015, 22:26:27Und ich wusste auch noch nicht, dass für die anderen Ministerien und Behörden oder gar die Bereiche der Wirtschaft die Bestimmungen der ZDv 2/30 inklusive Anlagen gelten und dort auch die exakt gleichen Formblätter verwendet werden.

Wo soll ich das behauptet haben? Fakt ist jedoch, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ein Bundesgesetz ist und damit für alle gilt! Und die Formulare der Bundeswehr und der anderen Ministerien sind inhaltsgleich, aber nicht komplett identisch!
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Interesse 1977 am 17. Juli 2015, 10:15:17
Zitat von: Tommie am 15. Juli 2015, 07:31:30
Zitat von: Stefan Geßner am 14. Juli 2015, 21:29:41... ich war selbst 5 Jahre Sicherheitsbeauftragter in einem Bataillon.

Und dabei haben Sie offensichtlich nicht wirklich viel von Ihrer Tätigkeit verstanden ;)

Zitat von: Tommie am 16. Juli 2015, 07:35:31
Fazit: Wenn Sie geschrieben hätten, dass Sie zu faul waren, die Formulare zu suchen, dann hätte es jeder verstanden ;) !

Mensch, Tommie!
Ist es wirklich notwendig, jemanden wegen eines Formfehlers so niederzumachen?
Ein freundlicher Hinweis auf den Klarnamen oder ggfls. eine Änderung hätten es doch auch getan, oder??  8)

Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. Juli 2015, 10:25:16
Es ging dabei weniger um diesen "Formfehler", wie Sie schreiben. Es ging - wenn Sie den gesamten Verlauf abetrachten, eher um die Wirkung des Auftretens des vermeintlichen "Sicherheitsbeauftragten" Gessner hier. Und dass er vom Kontext der Materie "Sicherheitsüberprüfungsgesetz" trotz behaupteter mehrjähriger Tätigkeit nicht wirklich Kenntnis an den Tag legte.
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Tommie am 17. Juli 2015, 16:28:25
Zitat von: Tommie am 15. Juli 2015, 07:31:30... Sie melden sich mit einem Klarnamen in einem Internetforum an und ...

Mittels des Klarnamens könnte ein Soldat oder ziviler Mitarbeiter der Bundeswehr, der Zugriff auf "WEWIS" hat, alle Akten zu diesem Reservisten einsehen. Und Reservist ist er schon deswegen, weil er (mehr als) einen Tag gedient hat. Und wer Zugriff auf PersWiSys hat, kann alles ansehen, was zu diesem Namen im Personalwirtschaftssystem steht ...

Fazit: Klarnamen sind vollkommen überbewertet und das SÜG gilt nur für die Bundeswehr :D ! Ja nee, is klar ;D !
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Ralf am 17. Juli 2015, 19:36:49
Wir sind mittlerweile meilenweit vom Thema entfernt!
Titel: Antw:Sicherheitserklärung
Beitrag von: Stefan Geßner am 20. Juli 2015, 20:32:57
Zitat von: Tommie am 17. Juli 2015, 07:28:34
Zitat von: Stefan Geßner am 16. Juli 2015, 22:26:27Und ich wusste auch noch nicht, dass für die anderen Ministerien und Behörden oder gar die Bereiche der Wirtschaft die Bestimmungen der ZDv 2/30 inklusive Anlagen gelten und dort auch die exakt gleichen Formblätter verwendet werden.

Wo soll ich das behauptet haben? Fakt ist jedoch, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ein Bundesgesetz ist und damit für alle gilt! Und die Formulare der Bundeswehr und der anderen Ministerien sind inhaltsgleich, aber nicht komplett identisch!

Das stimmt, da haben wir doch einen Konsens. Das SÜG gilt für alle, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollen. Die entsprechenden Formulare unterscheiden sich je nach Vorgabe der für die Einleitung zuständigen Behörde. Für die Bw ist das gültige Formblatt in der ZDv 2/30 zu finden (sofern die im Rahmen der Umbenennung der Vorschriften noch so heißt).

Viel Spass an die ganzen Wewis-Nutzer beim überprüfen meiner Daten - da sollte dann ja auch was zu meinen letzten Verwendungen in der Bw zu finden sein. 8)

Und natürlich noch viel Spaß am weiteren "abfeiern" hier.  ;)

Ich finde es nur etwas schade, wenn ein Nutzer eine Frage stellt, sich andere Nutzer die Zeit nehmen und versuchen eine konkrete Antwort zu geben und ihnen dafür gleich jegliche Fachexpertise aberkannt wird. ;)  Aber das Thema hat sich ja imo eh erledigt.