Guten Morgen,
ich hab da mal eine Frage zur Abrechnung von Reisekosten zu einer ambulanten Reha-Maßnahme.
Bekommt der Soldat der eine mehrtägige Ambulante Reha-Maßnahme besucht - während der ihm keine Unterkunft und Verpflegung gestellt werden kann - nebst der Wegstreckenentschädigung noch ein Tagegeld wenn er länger als 8 Stunden von zu Hause abwesend ist? Und das für jeden Tag?
Sollte das so sein, wird er doch unweigerlich besser gestellt als ein Soldat der eine stationäre Reha-Maßnahme besucht und dann noch seinen Teil der Verpflegung selbst zahlen muss, oder nicht?!
Über hilfreiche, begründete Antworten würde ich mich sehr freuen! Danke im Voraus.
Ja, dem ist so!
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (VwV zu § 69 Abs. 2 BBesG) - Nr. 1602c - Stand Oktober 2014 (Neuregulierung).