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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DennyCraine13 am 21. Juli 2015, 07:39:30

Titel: Reisekosten ambulante Reha-Maßnahme
Beitrag von: DennyCraine13 am 21. Juli 2015, 07:39:30
Guten Morgen,

ich hab da mal eine Frage zur Abrechnung von Reisekosten zu einer ambulanten Reha-Maßnahme.

Bekommt der Soldat der eine mehrtägige Ambulante Reha-Maßnahme besucht - während der ihm keine Unterkunft und Verpflegung gestellt werden kann - nebst der Wegstreckenentschädigung noch ein Tagegeld wenn er länger als 8 Stunden von zu Hause abwesend ist? Und das für jeden Tag?
Sollte das so sein, wird er doch unweigerlich besser gestellt als ein Soldat der eine stationäre Reha-Maßnahme besucht und dann noch seinen Teil der Verpflegung selbst zahlen muss, oder nicht?!

Über hilfreiche, begründete Antworten würde ich mich sehr freuen! Danke im Voraus.
Titel: Antw:Reisekosten ambulante Reha-Maßnahme
Beitrag von: Bjarka am 21. Juli 2015, 20:12:41
Ja, dem ist so!

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (VwV zu § 69 Abs. 2 BBesG) - Nr. 1602c - Stand Oktober 2014 (Neuregulierung).