Moin Kameraden!
Ich habe vom Oktober 2010 bis Oktober 2014 als Mannschafter gedient und wechselte dann in die Feldwebellaufbahn. Seitdem befinde ich mich auf diversen Lehrgängen.
Nun ist es so das bestimmte Entwicklungen in meinem privatden Umfeld dazu geführt haben das ich meine berufliche Zukunft derzeit überdenke.
Meine Fragen sind hierbei:
-Wenn ich mein derzeitiges Dienstverhältnis kündige (obwohl ich bis zum Ende meiner Lehrgänge verpflichtet bin, sprich: bis Ende September 2017), habe ich dann Anspruch auf mein Entlassungsgeld ?
-Wie verhält es sich mit dem BFD Anspruch ?
-Inwieweit kann ich auf Beihilfen zurückgreifen, z.B. Arbeitslosengeld ? Ich habe gelesen das ehemalige SaZ nur Anspruch auf ALG II haben. Hat von euch schon jemand Erfahrung damit gemacht ?
MkG
Biggi040
Merke:
- Du kannst nicht "kündigen".
- Du hast Dich vermutlich bis Ende 2027 verpflichtet.
- Deine derzeitige Festsetzung der Dienstzeit ist kein "Entlassungsdatum".
Du solltest mal dringend nachlesen, was Du selber unterschrieben hast ....
Du bist nicht bis zum Ende Deiner Lehrgänge verpflichtet, sondern über die komplette Dienstzeit!
Ein kündigen wie im zivilen ist nicht möglich.
Man sollte eigentlich wissen, was man unterschreibt ::)
Ihre Dienstzeit ist bis zum Ende Ihrer Feldwebelausbildung festgesetzt und nur der Dienstherr kann, wenn Sie Ire Lehrgänge absolut nicht schaffen, die Reissleine ziehen und Ihre Dienstzeit nicht auf die volle Verpflichtungszeit festsetzen. Sie haben dabei keinerlei Mitspracherecht weil Sie sich unwiederruflich für die 12 Jahre verpflichtet haben.
Vielleicht ist es aus meinem Post nicht richtig hervorgegangen.
Bei mir läuft privat nicht alles so rund und ich kann mich nicht länger auf diesen zeitintensiven Beruf konzentrieren, ich schaffe es einfach nicht mehr.
Mir gings nicht darum wie und wann ich vorzeitig ausscheiden kann, sondern ob ich den Anspruch auf Entlassungsgeld und BFD behalte, falls ich ausscheide.
Bzw. unter welchen Umständen man den Anpruch verliert.
Die Frage stellt sich doch gar nicht. Sie werden nicht vorzeitig entlassen. Falls wider Erwarten doch, werden ihre BFD- und sonstigen Ansprüche nach der bis dahin geleisteten Dienstzeit gewährt.
Bei einer fristlosen Entlassung - z. B. aus disziplinarischen Gründen - gibt es auch keine Geld und Sachbezüge.
Das intressiert den Dienstherrn nicht was bei Dir privat abgeht.
Du hast eine unwiederrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben und demnach bis zum Ende der Dienstzeit zu erfüllen.
Vorzeitige Entlassung nicht möglich!
Warum wollen nur immer alle kündigen, sobald es private Probleme gibt?
Wenn die Kündigung erforderlich ist, um das zu klären, wird das meistens eh dauerhaft nichts.
Also das ist Quatsch!
Eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist natürlich möglich. Habe ich selbst vor 10 Jahren machen müssen.
ABER, dafür braucht es sehr triftige Gründe und die müssen ausführlich Belegt werden.
Dann kann man nach $55 (3) SG entlassen werden. Da muss aber wirklich jede Instanz mitspielen und das ist auch keine Entlassung die von Heute auf Morgen geschieht.
Das ganze sollte sehr gut überlegt sein. Denn der Dienstherr prüft sehr genau ob die Bedingungen erfüllt sind.
Ganz einfach:
Verkürzungsantrag schreiben
Auf Ablehnung warten und weiter dienen.
Denn
Sie sind nicht der einzige Soldat der häufiger
Mal Probleme im Privaten hat.
Hab sowas schonmal gehört.
Von meiner Frau z.B :D
Halten Sie durch das packen Sie schon
Horrido
Ich bedanke mich recht herzlich bei allen die Ihre Zeit geopfert haben um mir weiterzuhelfen. Auch wenn "lesen Sie sich durch was Sie unterschrieben haben" auch keine wirkliche Hilfe ist.
Mir sind die Konditionen des Vertrages bekannt. Danke
Ich schreibe in ein Forum um Erfahrungsaustausch zu betreiben und der Post von User "_Flo_" war sehr hilfreich, danke!
Sehr unnötig Herr Administrator !
Zitat von: ulli76 am 21. Juli 2015, 15:14:07
Warum wollen nur immer alle kündigen, sobald es private Probleme gibt?
Wenn die Kündigung erforderlich ist, um das zu klären, wird das meistens eh dauerhaft nichts.
Ich verstehe nicht wie man sich als Kamerad das Recht herausnimmt das besagte Problem zu bewerten !?
Wenn ich denke das eine kündigung besser für mich ist, dann gibt es keinen einzigen Grund das hier zum Thema zu machen!
Das ist eine Frau Administratorin am Rande anbemerkt.
Viel Erfolg bei den Bemühungen.
und angenehme Restdienstzeit noch.
Aber nicht rumheulen, wenn dem Antrag auf Entlassung nicht stattgegeben wird, wovon auszugehen ist.
Schlussbemerkung:
Bei Entlassungen nach 55 verliert man jeglichen Anspruch an Geld und Sachbezügen, BFD etc. und hat schlussendlich dann nur noch wenn Sozialhilfe bzw Harz 4
Ich denke, es ist eher gut gemeint und beruht auch auf der Erfahrung, dass es (leider) öfter vorkommt, dass Kameraden bei privaten Problem sofort versuchen, aus der Bw herauszukommen, nur um dann draußen zu merken, das die Entscheidung doch nicht so doll war und versuchen dann, irgendwie wieder rein zu kommen (was ggf. noch schwieriger ist).
Es sagt niemand, dass es bei Ihnen auch so sein muss (wie auch, wir kennen ja weder Sie, noch Ihre Problem).
Ich empfehle aber doch, vor dem Schritt der "Reißleine" erstmal sehr genau zu überlegen, wo wirklich das Problem liegt und wie man es ggf. auch anders beheben kann.
Oder anders gesagt: überlegen Sie sich (neben dem Versuch des Ausstiegs) doch mal ein paar andere Alternativen und bewerten Sie diese. Vielleicht gibt es eine viel bessere Lösung.
Raus zu kommen, nur um draußen zu sein, bringt in erster Linie die Arbeitslosigkeit und das fehlende Geld, bedenken Sie das auch.
Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich wünsche viel Erfolg!
ZitatMir sind die Konditionen des Vertrages bekannt. Danke
Es gibt keine Vertrag - weil öffentliches Gewaltverhältnis.
Du hast einfach keine Ahnung - und das ist die nette Formulierung.
@Flexscan, das ist so nicht ganz richtig. Bei meiner Entlassung nach $55 (3) SG habe ich meine Übergangsgebührniße trotzdem erhalten. Gerechnet auf meine geleistete Dienstzeit. Das ist keine Entlassung aus dem Dienstverhältnis weil sich der Soldat etwas zu schulden kommen lässt, sondern weil sein verbleib in der Bundeswehr für ihn nicht mehr zumutbar ist. Im Endeffekt wird deine Dienstzeit dann verkürzt und du scheidest aus.
Bei meiner Bewerbung für die Wiedereinstellung wurde ich allerdings ziemlich genau zu meinen damaligen Gründen befragt ;D
Und das war ein recht langes Gespräch mit dem Psychologen. Trotz allem habe ich meine Feldwebel-Eignung wieder erhalten.
Egal wie. Die Gründe für eine Entlassung nach §55 (3) SG müssen schon sehr ordentlich sein. Sonst wird keine Entlassung erfolgen.
Wie hart die Gründe für den Soldaten sind wird allerdings geprüft und der Soldat wird dazu auch befragt. Wie gesagt, da wird sehr genau geprüft.
Was man aber sagen muss. Der Dienstherr nimmt dich hier sehr ernst. Ich habe mich in keinem Augenblick falsch behandelt gefühlt. Auch wenn viele der Fragen sehr direkt sind, die einem gestellt werden. Vor allem auch im Bezug auf die spätere Zukunft des Soldaten. Wenn hier kein ordentlicher Plan vorliegt, wie man seine Problematische Situation lösen kann. Dann wird wahrscheinlich auch keine Entlassung in betracht gezogen.
Das ist die sog. Härtefallregelung, eine sehr hohe Hürde, aber eine Möglichkeit.
Was es bedeuten kann:
ZitatBei Zeitsoldaten ist die Entlassung aus der Bundeswehr auf eigenen Antrag gemäß § 55 Abs. 3 Soldatengesetz eine gewaltige Hürde. Erforderlich ist das Vorliegen einer besonderen Härte wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Soldat persönlich von einer außergewöhnlichen Veränderung der außerdienstlichen Verhältnisse schicksalhaft sehr stark betroffen wird. Beispiele sind die Pflege von Angehörigen, wenn sonst kein Angehöriger vorhanden ist oder die Existenzvernichtung des elterlichen Betriebs. Das Ereignis darf nicht ansatzweise vorhersehbar, somit ,,schicksalhaft" gewesen sein. Somit scheidet beispielsweise die schrittweise Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Angehörigen aus.
Die Rückzahlung von Ausbildungskosten erfolgt ggf.
Zitat von: KlausP am 21. Juli 2015, 14:41:15
Ihre Dienstzeit ist bis zum Ende Ihrer Feldwebelausbildung festgesetzt und nur der Dienstherr kann, wenn Sie Ire Lehrgänge absolut nicht schaffen, die Reissleine ziehen und Ihre Dienstzeit nicht auf die volle Verpflichtungszeit festsetzen. Sie haben dabei keinerlei Mitspracherecht weil Sie sich unwiederruflich für die 12 Jahre verpflichtet haben.
Was für ein Blödsinn
Jeder Saz hat die Möglichkeit einen Aufhebung seiner Dienstzeit mit sofortiger Wirkung zu bekommen Voraussetzung hierfür ein in Aussicht gestelltes unbefristetes Arbeitsverhältnis eines zivilen Arbeitgebers alles weitere berät der BFD gerne
Na die Rechtsgrundlage würde mich aber mal interessieren.
Da kann keine kommen, weil das ins Reich der Mythen und Märchen gehört.
Mich auch. Und auch noch, was der BFD damit zu tun haben soll.
Ich denke der Verlust hält sich in Grenzen!
Das zeigt mitunter sehr gut was mach junger Kamerad unter Loyalität versteht.
Jeder pocht nur auf sein Recht, dies mit den Pflichten wird gerne vergessen!
Zitat von: Biggi040 am 21. Juli 2015, 14:59:21
Bei mir läuft privat nicht alles so rund und ich kann mich nicht länger auf diesen zeitintensiven Beruf konzentrieren, ich schaffe es einfach nicht mehr.
Ohne jetzt jedwede Umstände zu kennen ist doch die Frage, ob es tatsächlich nicht möglich ist, den Job weiter zu machen - oder ob es Möglichkeiten gibt, Sie dabei zu unterstützen.
Hier wäre es sinnvoll, sich an Sozieldienst/Pfarrer/Doc/Vertrauensperson/Vorgesetzte/ggf Psych zu wenden (kurz gesagt, das Psychosoziale Netzwerk (ja, ich weiß, der Vorgesetzte gehört nicht direkt dazu, trotzdem kann es sinnvoll sein, diesen einzubeziehen)).
Was der ein oder andere hier (zugegebener Maßen nicht in jedem Falle maximal empathisch) bemerkt hatte, war doch einfach, dass Krisen und Probleme vorkommen (da sind Sie tatsächlich nicht die erste) aber eben manchmal auch bewältigbar sind ohne gleich alles hinzuschmeißen. Die Bundeswehr hat diverse Möglichkeiten, hier zu helfen. Nur bringen diese nichts, wenn Soldaten sich nicht an die entsprechenden Ansprechpartner wenden sondern direkt im Internet nach der erstbesten Möglichkeit, sich zu verdünnisieren, googlen.
Bitte mal auf die Uhr schauen, danke. ;)
Guter Einwand, merci