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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Supra am 19. Januar 2006, 13:17:02

Titel: Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: Supra am 19. Januar 2006, 13:17:02
Hallo,

mein kleiner Bruder wurde für Ende April zum Wehrdienst eingezogen. Er ist derzeit arbeitslos und behauptet jetzt steif und fest, sollte er bis zum Termin zum Wehrdienstantritt eine Stelle haben (es stehen welche in Aussicht) so wird er nicht eingezogen, bzw. er wäre nicht wehrpflichtig wenn er eine feste Arbeit hat und erst recht nicht, wenn er noch Probezeit hat. Ich kenne es nur so, dass man auch mit festem Arbeitsverhältnis eingezogen wird und der Arbeitgeber hierfür zur Freistellung verpflichtet ist. Er ist aber so sicher, dass ich es selbst bald glaube. Problematisch ist das vor allem deshalb, weil er bei den Arbeitgebern natürlich auch angibt, nicht mehr zum Bund zu müssen, sofern er eingestellt wird.

Also wie sieht das nun aus?
Danke.
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: swoop am 19. Januar 2006, 13:35:19
tja, leider hat dein bruder unrecht. entweder er macht zivi oder er geht zum bund. vorallem sollte er sich nicht bewerben und dem arbeitgeber vorgaukeln das er nicht mehr zum bund muss. wenn der einberufungsbescheid kommt und er hat den job bereits angetreten, ist der arbeitgeber nicht mehr verpflichtet ihn frei zustellen, sondern darf ihn fristlos kündigen wegen bewerbungs betruges.

er wird nicht um den bund rum kommen, er kann sich nur zurückstellen lassen. was auch sinnvol ist falls er tatsächlich noch auf die schnelle einen job findet.
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: peppie am 19. Januar 2006, 13:39:18
Wenn der Einberufungsbescheid schon da ist, dann wird er zum Bund müssen. In der Probezeit kann der Arbeitgeber deinen Bruder entlassen OHNE einen Grund nennen zu müssen.
Sollte er eine Arbeitsstelle ohne Zeitliche begrenzung bekommen würde ich ihm Raten mal beim KWEA anzurufen und dort nachzufragen ob man ihn nicht zurückstellen könnte oder ob man das Problem anderweitig lösen könnte.
Gerade wenn man sich die Arbeitslosenzahlen anschaut, sollte man froh sein, wenn man eine Einstellung ohne Zeitliche begrenzung bekommt. Vielleicht haben die Damen und Herren vom KWEA dafür Verständnis.
Fragen kostet nichts :)

Edit:
@swoop das nennt man nicht Bewerbungsbetrug sondern Arglistige Täuschung, das ist aber genau so schlimm wie Betrug. :)
Ist nicht böse gemeint   :)
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: swoop am 19. Januar 2006, 13:49:06
@peppieno :) thx, das wars was ich eigentlich auch schreiben wollte, aber irgendwie hat der wortschatz ausgesetzt
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: Supra am 19. Januar 2006, 14:30:41
Danke für die Antworten.

Sagen wir so, er geht nicht zu den Bewerbungsgesprächen und sagt direkt er muss nicht zum Bund, aber er sagt es halt nicht, dass er im April eingezogen wird weil er eben sicher ist, dann nicht mehr eingezogen zu werden. Direkt gefragt wird man von den Arbeitgebern meist sowieso nicht mehr.

Es ging eben darum, dass ich ihm gesagt habe, es hat nicht viel Sinn, sich jetzt eine Stelle zu suchen bei der er dringend längerfristig gebraucht wird (er hat Scheiner gelernt) weil die ihn sowieso nicht einstellen, wenn er dann bald eingezogen wird. Er argumentierte in eine ähhnliche Richtung, nämlich er muss dann nicht mehr zum Bund weil man ihn ja sonst direkt entlassen würde (Probezeit) daher würde er nicht mehr eingezogen werden. Wäre zwar wünschenswert, ist aber meines wissens nach eben nicht so.

Es gäbe aber ggf. falls der Arbeitgeber sich darauf einlässt, die Möglichkeit den Wehrdienst bis zum Ende der Probezeit zurückzustellen, oder? Müsste er das dann beim Arbeitgeber angeben, dass er sich zurückstellen lassen würde? Weil ich denke schon, die Chancen auf Arbeit stehen sowieso schon schlecht, wenn man nun weis, man fällt bald mehrere Monate aus, dann ist es wohl fast unmöglich.
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: peppie am 19. Januar 2006, 15:34:46
Wenn er den Einberufungsbescheid schon zu Hause hat, dann MUSS er den poteziellen Arbeitgeber in Kenntnis setzen, dass er zum 1.April gezogen wurde. Ansonsten ist es Arglistige Täuschung und der Arbeitsvertrag ist nicht mehr Wert als Klopapier (auch bzw. gerade nach der Probezeit).

Wie gesagt er soll mal beim KWEA anrufen und mit den zuständigen Mitarbeiter klären. Vielleicht können die ihn zurückstellen oder ähnliches. Genaueres können nur die Mitarbeiter des KWEA sagen.. gerade im Hinblick auf die augenblickliche Arbeitsmarkt Situation.
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Januar 2006, 08:34:07
Zitat von: Supra am 19. Januar 2006, 14:30:41
Wäre zwar wünschenswert, ist aber meines wissens nach eben nicht so.

Klassischer Fall von Verdrängung und Selbstsuggestion. "Es kann nicht sein was nicht sein darf"...
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: Supra am 01. Februar 2006, 16:39:36
Ich nochmal, wollt nur mal als aktuellen Stand sagen, der glaubt es noch immer nicht, gestern warn 3 seiner weiblichen Kumpels da (sind Frauen wohlgemerkt) die haben genau das Selbe gesagt wie er und er hätte recht und ich nicht immer mit der Begründung die nehmen nurnoch Arbeitslose weil sie bei 5 millionen Arbeitslosen nicht riskieren werden, dass einer wegen dem Bund seine Arbeit verliert oder erst garnicht eingestellt wird. Das dies den zuständigen Leuten beim Bund auf gut Deutsch ziemlich egal ist will er nicht akzeptieren und seine Bekannten (außer mir) auch nicht. Allerdings hat er sich damit abgefunden wohl eh keinen Job mehr zu finden bis April und er wird dann dennoch seinen Dienst antreten. Dass er jederzeit einen Antrag stellen und dann Zivi machen kann glaubt er auch ned, kleine Brüder wissen halt immer alles besser   ::)
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: Timid am 01. Februar 2006, 17:50:33
Zitat von: Supra am 01. Februar 2006, 16:39:36Ich nochmal, wollt nur mal als aktuellen Stand sagen, der glaubt es noch immer nicht, gestern warn 3 seiner weiblichen Kumpels da (sind Frauen wohlgemerkt) die haben genau das Selbe gesagt wie er und er hätte recht und ich nicht immer mit der Begründung die nehmen nurnoch Arbeitslose weil sie bei 5 millionen Arbeitslosen nicht riskieren werden, dass einer wegen dem Bund seine Arbeit verliert oder erst garnicht eingestellt wird.

Besser eine starke Behauptung, als ein schwacher Beweis ... ::)

ZitatDass er jederzeit einen Antrag stellen und dann Zivi machen kann glaubt er auch ned, kleine Brüder wissen halt immer alles besser   ::)

Dann verweis ihn doch mal auf dieses Gesetz: Zivildienstgesetz, §19 (2).

[...] Das Wehrdienstverhältnis kann durch schriftlichen Bescheid im Einvernehmen mit der vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Stelle in ein Dienstverhältnis nach diesem Gesetz umgewandelt werden, wenn der Soldat als Kriegsdienstverweigerer
anerkannt ist. [...]


Wenn ihn das nicht überzeugt ...  ::)
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: schlammtreiber am 02. Februar 2006, 08:12:09
Zitat von: Supra am 01. Februar 2006, 16:39:36
die nehmen nurnoch Arbeitslose weil sie bei 5 millionen Arbeitslosen nicht riskieren werden, dass einer wegen dem Bund seine Arbeit verliert oder erst garnicht eingestellt wird.

Schön, wenn man noch Träume hat  ;D
Titel: Re:Festes Arbeitsverhältnis, Probezeit - Einberufung
Beitrag von: Perser am 08. Februar 2006, 19:48:38
Guten Abend!

Sehr interessanter Threat. Eine Frage ist allerdings noch nicht beantwortet worden: Ist der E-bescheid schon da?

Wenn ja, sollte der junge Mann sehen, daß er am 3. April bei der Einheit auftaucht, die da angegeben ist. Ansonsten kommen diese Jungs mit diesem eigenartigen Barett und dem weißen Koppelzeug und holen ihn. Macht beim Spieß und Chef gleich einen richtig tollen Eindruck!

Es wäre interessant zu hören, ob sich das KWEA erweichen lässt, einen E-bescheid aufzuheben, nur weil jemand einen imaginären Arbeitsplatz vorweisen kann. Wenn er natürlich einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, werden die das sicherlich auch noch bis Mitte März machen.

Ansonsten kann er doch immer noch Bewerbungen schreiben, und sich zum 01. Januar 07 bewerben. GWD ist doch heutzutage wirklich sehr überschaubar.

Wünsche allseits noch einen schönen Abend!
Peter