Hallo,
da die anderen Themen im Forum schon so groß sind versuche ich zusammenzufassen. Der Unterschied zwischen Gefreiten und Oberst sind zwar vorhanden, aber nicht sehr signifikant (unter 100% Unterschied). Daher habe ich als Beispiele zwei Dienstgrade genommen, die meiner Meinung nach am Wahrscheinlichsten sind für Reserve-Einsteiger.
1. MindestleistungReservistendienst Leistende erhalten, laut neuem USG folgende tägliche Mindestleistungen:
(Quelle:
www.bundeswehr.de/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5NjI2ZTYzNzIzNDYzNjEyMDIwMjAyMDIw/neuregelung_usg.pdf)
z.B.
- StUffz erhält zwischen 61,92€ - 84,05€, für 0 bis 3 unterhaltspflichtige Kinder
- OLt erhält 75,42€ bis 98,84€ je nach Kinderlage.
gemäß Artikel 1
2. ReservistendienstleistungsprämieZusätzlich gibt es für jeden Reservedienst Leistenden eine tägliche Reservistendienstleistungsprämie gemäß §10 Abs. 1 in Anlage 2:
z.B.
- StUffz erhält zusätzlich 23,45€
- OLt erhält zusätzlich 25,29€
Diese liegt etwas über dem bisherigen alten Wehrsold + Verpflegungsgeld. Von diesem sind diesem ist die Verpflegung selbst zu tragen, da es Brot, Wurst, Käse nicht mehr frei gibt.
3. Freiwillige Verpflichtung für Reservedienst von min. 19 Tagen im JahrZusätzlich gibt es für Reservisten, die sich im Voraus dazu verpflichten, jährlich mind.:
- 19 Tage Reservedienst leisten eine Prämie in Höhe von 25€ pro Tag
- 33 Tage Reservedienst leisten eine Prämie in Höhe von 35€ pro Tag
höchstens jedoch 1470€ im Jahr. Das heisst, für Reservedienst Leistende, die regelmäßig mehr als 19 Tage im Jahr Reservedienst leisten, lohnt es sich im Voraus zu verpflichten. So können bis zu 1470€ im Jahr dazuverdient werden. Der Maximalbetrag entspricht 42 Tagen bei einer 33 Tage Verpflichtung oder ca. 59 Tage bei einer 19 Tage Verpflichtung. Mehr Reservedienst nutzt für diese Prämie nicht.
4. Kurzwehrübungen in der WocheFür Kurzwehrübungen, bis zu drei Tagen gilt 1. nicht, sondern sie erhalten lediglich ein Dienstgeld in Höhe gemäß §11 in Anlage 2:
- StUffz 35,18€ unabhängig der unterhaltspflichtigen Kinder
- OLt 37,94€ unabhängig der unterhaltspflichtigen Kinder
Weiterhin gibt es hierfür die Reservistendienstleistungsprämie aus 2. für die Verpflegung. Für Wehrübungen ab vier Tage gilt auch für die ersten drei Tage die Mindestleistung aus 1.
5. Kurzwehrübungen am WochenendeFür Kurzwehrübungen, die an zwei Tagen am Wochenende durchgeführt werden erhalten Reservedienst Leistende ein erhöhtes Dienstgeld pro Tag gemäß §11 in Anlage 2:
- StUffz 46,90€ pro Tag (Sa.+So. 46,90€ * 2 = 93,8€)
- OLt 50,58€ pro Tag (Sa.+So. 50,58€ * 2 = 101,16€)
Auch hier gibt es de Reservistendienstleistungsprämie für die Verpflegung. Insgesamt macht das für eine einmalige Wochenend-Wehrübung also:
- für einen StUffz 140,70€ (2 * 46,90€ + 2 * 23,45€) oder 70,35€ netto pro Tag
- für einen OLt 151,74€ (2 * 50,58€ + 2 * 25,29€) oder 75,87€ netto pro Tag
6. RechenbeispieleEin StUffz d.R. (nach Lehrgängen) hat sich im Voraus verpflichtet mind. 19 Tage im Jahr Reservedienst zu leisten. Er hat 1 Kind und leistet insgesamt 24 Tage Reservedienst:
1741,92€ = 72,58€ * 24 Tage Mindestleistung mit einem Kind
518,16€ = 21,59€ * 24 Tage Reservistendienstleistungsprämie
600,00€ = 25,00€ * 24 Tage (bei Verpflichtung von mind. 19 Tage Reservedienst)
----------
2860,08€ Nettoauszahlung für 24 Tage Reservistendienst (entspr. 119,17€ Netto / Tag)
Ein OLt. d.R. ohne Kinder nimmt an einer dreitägigen Kurzwehrübung (in der Woche) und zwei, zwölftägigen Wehrübungen teil. Also insgesamt 27 Tage, ohne sich auf einen Mindestreservedienst zu verpflichten.
113,82€ = 37,94€ * 3 Tage Dienstgeld
75,87€ = 25,29€ * 3 Tage Reservistendienstleistungsprämie
1810,08€ = 75,42€ * 24 Tage Mindestleistung ohne Kind
606,96€ = 25,29€ * 24 Tage Reservistendienstleistungsprämie
-----------
2606,73€ Nettoauszahlung für 27 Tage Reservedienst (entspr. 96,55€ Netto / Tag)
7. Weitere Zuschläge Es gibt bei Auslandsaufenthalten (§10 Abs. 2) Zuschläge zwischen 10,18€ und 16,83€ pro Tag, je nach Dienstgrad
zusätzlich ist der Reservedienst Leistende rentenversichert und erhält freie Heilfürsorge. Für Selbstständige oder Nichtselbstständige, die ein Einkommen über der Mindestleistung haben gelten besondere Regelungen in §6 bzw. §7 und §8
8. Sonstige Gedanken- Die Mindestleistung, die steuerfrei (netto) ausgezahlt wird entspricht bei einem vollen Monat Reservedienst (24 Tage) dem Gehalt eines SaZ in dem jeweiligen Dienstgrad, plus den Zusatzleistungen wie Rentenversicherung und Freie Heilfürsorge.
- Selbstständige oder Nichtselbstständige können eventuell. mehr verdienen, da Ihr gegenwärtiges Gehalt als Grundlage genommen wird. Allerdings dürften die allerwenigsten Reservisten, die als StUffz oder Oberleutnant Reservedienst leisten ein viel höheres Nettogehalt erhalten, als die Mindestleistung es bietet. Wer geht schon mit 2600€ zivilem netto nach Hause, wenn bei als StUffz mit Kind Reservedienst leistet?
Der Unterschied, es gibt wohl keinen Urlaub und man ist eben nur Soldaten-Tagelöhner, Zeitarbeiter oder Teilzeit-Söldner. Für mich wäre das ideal 24 Tage Wehrübung (1 Monat) und ein Monat unbezahlter Urlaub in Thailand :)
Interessant wäre zu wissen, wie man aus der 19 bzw. 33 Tage Verpflichtung wieder herauskommt. Ein Arbeitsloser hat sicherlich kein Problem damit, sich für die ersten ein zwei Jahre für 19 oder 33 Tage zu verpflichten, aber wie sieht es in 5 oder 10 Jahren aus und einen wichtigen Managementposten habe? Was ist wenn ich Auswandern will?
Noch vergessen
9. Weitere Zulagen
Bin mir nicht sicher, aber ich glaube Stellenzulagen für besondere Verwendungen gibt es auch für Reservisten obendrauf. Ich war z.B. im Führungsdienst als SaZ, dort gab es eine Flugsicherungszulage. Wird ein Reservist nun auf einem DP in der Flugsicherung eingesetzt oder als Besatzung eines Flugzeugs erhält er diese Zulagen dazu. Obwohl es wahrscheinlich nicht sehr wahrscheinlich ist, so einen DP zu erhalten. Wobei, ich könnte mir vorstellen, einen Dienststellenleiter (Hauptmann) in der Flugberatung zeitweise zu ersetzen (bei Krankheit, Lehrgängen etc.)
Zitat von: Puchana am 24. Juli 2015, 18:07:45
- Selbstständige oder Nichtselbstständige können eventuell. mehr verdienen, da Ihr gegenwärtiges Gehalt als Grundlage genommen wird. Allerdings dürften die allerwenigsten Reservisten, die als StUffz oder Oberleutnant Reservedienst leisten ein viel höheres Nettogehalt erhalten, als die Mindestleistung es bietet. Wer geht schon mit 2600€ zivilem netto nach Hause, wenn bei als StUffz mit Kind Reservedienst leistet?
Das ist ja wohl grober Unfug. Die 2.600€ netto entsprechen einem Monatsgehalt von 4.600€ bzw. einem Jahresgehalt von 55.000€. In Ba-Wü ist das z.B. EG-14 der IG Metall. Das ist in einigen Unternehmen der Bereich in dem Hochschulabsolventen einsteigen ... also im Normalfall liegt das netto wohl eher über der Mindestleistung. Im Übrigen komme ich für den OLt eh nur auf 2.200€ Mindestleistung.
ZitatDie 2.600€ netto entsprechen einem Monatsgehalt von 4.600€ bzw. einem Jahresgehalt von 55.000€. In Ba-Wü ist das z.B. EG-14 der IG Metall. Das ist in einigen Unternehmen der Bereich in dem Hochschulabsolventen einsteigen ... also im Normalfall liegt das netto wohl eher über der Mindestleistung.
Bin zwar dem Blut her Schwabe, wohne aber in Berlin. 55.000€ Einstiegsgehalt dürfen in mind. 5 von 15 Bundesländern, wenn nicht mehr absolut illusorisch für die meisten Absolventen sein (Bachelor). Mit Master kann man ja bereits als ohne Beruferfahrung als Hauptmann einsteigen, mit entsprechendem höherer Mindestleistung. Mit 2 Jahren Berufserfahrung nach dem Master kann die Einstellung als Major erfolgen. Aber welcher Ingenieur mit 55.000€ geht als OLt. Wehrübungen machen? Wer wird in der Realität als Major d.R. eingestellt? Ich glaube das dürfte eine Ausnahme sein. Ich lasse mich aber mit Statistiken gerne anderweitig überzeugen. (Quelle: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYwxDoMwDEXPwgXivVtvUbqZ4OAvQlLZIUicnkzVG57e8uhLg8IdGzfUwpk-NEe8liscyDubQUwC1OQfWqN61DPzMpRP92DiNaX76Lp622wNLhAUbxiXxFG72EW__T09RQaDpw!!/)
ZitatIm Übrigen komme ich für den OLt eh nur auf 2.200€ Mindestleistung.
Rechne es mir vor. Dann glaube ich es Dir.
Zitat von: Puchana am 24. Juli 2015, 18:42:27
ZitatDie 2.600€ netto entsprechen einem Monatsgehalt von 4.600€ bzw. einem Jahresgehalt von 55.000€. In Ba-Wü ist das z.B. EG-14 der IG Metall. Das ist in einigen Unternehmen der Bereich in dem Hochschulabsolventen einsteigen ... also im Normalfall liegt das netto wohl eher über der Mindestleistung.
Bin zwar dem Blut her Schwabe, wohne aber in Berlin. 55.000€ Einstiegsgehalt dürfen in mind. 5 von 15 Bundesländern, wenn nicht mehr absolut illusorisch für die meisten Absolventen sein (Bachelor). Mit Master kann man ja bereits als ohne Beruferfahrung als Hauptmann einsteigen, mit entsprechendem höherer Mindestleistung. Mit 2 Jahren Berufserfahrung nach dem Master kann die Einstellung als Major erfolgen. Aber welcher Ingenieur mit 55.000€ geht als OLt. Wehrübungen machen? Wer wird in der Realität als Major d.R. eingestellt? Ich glaube das dürfte eine Ausnahme sein. Ich lasse mich aber mit Statistiken gerne anderweitig überzeugen. (Quelle: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYwxDoMwDEXPwgXivVtvUbqZ4OAvQlLZIUicnkzVG57e8uhLg8IdGzfUwpk-NEe8liscyDubQUwC1OQfWqN61DPzMpRP92DiNaX76Lp622wNLhAUbxiXxFG72EW__T09RQaDpw!!/)
ZitatIm Übrigen komme ich für den OLt eh nur auf 2.200€ Mindestleistung.
Rechne es mir vor. Dann glaube ich es Dir.
Die Prämisse ist schon mal ganz falsch. Man wird nicht automatisch dem Gehalt nach in irgendeinen passenden Dienstgrad gesteckt. Ich habe auch zwei abgeschlossene Studien und bin kein Hauptmann oder Major d.R..
Ein Oberleutnant ohne Kinder erhält 75€ Mindestleistung. Bei 30 Tagen Wehrübung sind das 2.250€ und damit vergleichbar mit dem regulären Nettogehalt. Und 2.250€ sind jetzt kein Megagehalt ..
ZitatEin Oberleutnant ohne Kinder erhält 75€ Mindestleistung. Bei 30 Tagen Wehrübung sind das 2.250€ und damit vergleichbar mit dem regulären Nettogehalt.
Zusätzlich gibt es die Reservistendienstleistungsprämie in Höhe von 25,29€ pro Tag. Also noch mal rund 760€ mehr (30 Tage, um Bei Deinem Beispiel zu bleiben). Hatte ich doch geschrieben.
ZitatUnd 2.250€ sind jetzt kein Megagehalt ..
Warum sollte man auch ein Megagehalt erwarten dürfen? Der Reservistendienst ist sicherlich nicht eingerichtet worden für Besserverdiener, die noch mehr Geld verdienen wollen. Die Mindestleistung in höhe von ca.2400€ netto für einen Monat finde ich absolut akzeptabel.
Für Besserverdiener für die die Bundeswehr zu wenig bietet, ist das Verbleiben im zivilen vielleicht die bessere Option. Also ich hatte bei der Bundeswehr die Besten Zahnärzte ohne Zuzahlung, bei der Nato, die Beste Verpflegung die man sich vorstellen kann. Dazu gibt es für Reservisten Bahnfahrten der Ersten Klasse (bis 5. Familienheimfahrten), falls sich das nicht geändert hat. Zusätzlich wie ich gesagt habe Zulagen für besondere Verwendung (die hatte ich auch als SaZ in der Flugsicherung). Kommt sicherlich auf den EInzelfall drauf an. Für viele Arbeitslose oder Menschen die nicht im reichen BW leben und mehr als 55.000€ brutto als Einstiegsgehalt kriegen ist das sicherlich ein guter Nebenverdienst.
Ja aber du bei der Rechnung sauber trennen. Ich habe bemängelt, dass dein rechnerischer Vergleich zwischen Mindestleistung und Monatsgehalt nicht stimmt. Die anderen Prämien nach 2), 3), etc. bekommt ja jeder nochmal oben drauf, egal ob Mindestleistung oder nicht.
Es ging mir auch nicht um irgendwelche Absolventengehälter. Du setzt in deiner Aussage im ersten Post voraus, dass jemand mit Dienstgrad StUffz oder OLt nicht mit 2.600€ netto "nach Hause geht". Das ist einfach nicht richtig. Das zivile Gehalt und die Ausbildung haben überhaupt nichts mit dem Dienstgrad in der Bundeswehr zu tun.
Und im letzten Post wirds ja sogar noch wilder: die Mehrheit der Reservisten leistet den Dienst aus Überzeugung, nicht aus finanziellen Gründen. Egal ob "Besserverdiener" oder nicht, und egal ob "reiches BW" oder nicht. Klar kann man sich als Student in den Semesterferien nett was dazu verdienen.
Zitat[..] die Mehrheit der Reservisten leistet den Dienst aus Überzeugung, nicht aus finanziellen Gründen. [..]
Das müsste man einmal untersuchen. Wenn ich mir so die Reportagen über die Bundeswehr nach Abschaffung der Wehrpflicht anschaue, komme ich eindeutig zu einem anderen Urteil. Zweitens, wenn es so wäre, warum meckern dann so viele Reservisten über das Gehalt? So wie Du auch? Macht ja keinen Sinn. Eben weil der finanzielle Anreiz gering war und es zu wenig Überzeugungstäter gibt, wurde das Gesetz geändert und der Wehrsold drastisch erhöht und die Einstiegsmöglichkeiten sehr vereinfacht.
ZitatDas zivile Gehalt und die Ausbildung haben überhaupt nichts mit dem Dienstgrad in der Bundeswehr zu tun.
Oke.
Sehe ich das richtig, dass es quasi "nur" mehr gibt? Einzig der Mehraufwand an Verpflegung ist eine neue Belastung für den RDL?
Wie verhält es sich mit Familienheimfahrten und der unentgeltlichen Unterkunft?
... und natürlich besteht auch der normale Urlaubsanspruch eines Reservisten weiter fort.
Also wenn ich dass Gesetz richtig verstehe entfällt, bei der Zahlung von Dienstgeld (bei Kurzübungen) die RDL Prämie. Zumindest steht das unter §11. "Reservistendienst Leistende, die gemäß ihrem Heranziehungsbescheid nicht mehr als drei Tage Reservistendienst leisten, erhalten statt der Leistungen nach § 10 ein Dienstgeld nach den Spalten 4 und 5 der Tabelle in Anlage 2."
Kurz RDL sollen eh vermieden werden, daher nicht wirklich relevant und war früher auch schon so ...
Weiß einer ob der Leistungszuschlag aus der Einsatzreserve hier ab November direkt angerechnet wird?
Da das ja jetzt Kalenderjahrweise abgerechnet werden soll, ist die Frage, ob die 1.278,23 Euro dann direkt 1470 Euro angerechnet werden?
Oder Fängt ab November ein neues "Kapitel" an?
Beste Grüße
Es fängt ein neues Kapitel an. Es gilt also für Übungen die vor November beginnen und nach November enden bei 1273, irgendwas...
Sorry, es bleibt also bei 1273 irgendwas
Danke für die Antwort Roughnecks
Oh meine Frage war eher:
Was ist wenn ich z.B. ab November jetzt nochmal eine RDL machen sollte und im Sommer meinen Leistungszuschlag schon ausgeschöpft habe.
Würde mich nur interessieren ob ich wenn ich z.B. November eine RDL mache:
1. Gar keinen Leistungszuschlag bekomme
2. Maximal knapp 200 Euro bis 1470 bekomme, da ich schon 1273 bekommen hab
3. Nochmal theoretisch 1470 bekomme, auch wenn es bis Jahresende sowieso schwer ist.
Beste Grüße
Also, in der Weisung steht, dass denen die dieses Jahr schon Leistungszuschlag alte Art bekommen haben, eigentlich kein Angebot mehr für 2015 gemacht werden soll, aber falls Dein Beorderungstruppenteil Dir für 2015 diesen Zuschlag anbietet, gibt's nicht mehr als insgesamt 1470€.
Ah super, danke jetzt weiß ich bescheid.
Wusste nämlich nichts von dieser Weisung.
Danke! :)
Die Weisung ist auch noch nicht offiziell. Gibt bis jetzt nur den Finalen Entwurf.
Sehr geehrte Kameraden,
bisher habe ich im Freizeitausgleich Wehrübungen gemacht.
Mit dem §13c und dem alten Leistungszuschlag war das finanziell ausreichend.
Nun soll auf die Lohnfortzahlung die Mindestleistung angerechnet werden.
War immer der Ansicht, ich sei nicht der einzige, der in der Freizeit übt.
Mancher Arbeitgeber würde RDL neben dem Urlaub als indirekten Kündigungsgrund sehen.
Was mache ich nun?
Welche Möglichkeiten sehen Sie?
Hä? Mindestleistung obwohl kein Verdienstausfall? Was sagt der AG dazu?
Zitat von: neo1 am 03. Oktober 2015, 20:43:25
Sehr geehrte Kameraden,
bisher habe ich im Freizeitausgleich Wehrübungen gemacht.
Mit dem §13c und dem alten Leistungszuschlag war das finanziell ausreichend.
Nun soll auf die Lohnfortzahlung die Mindestleistung angerechnet werden.
War immer der Ansicht, ich sei nicht der einzige, der in der Freizeit übt.
Mancher Arbeitgeber würde RDL neben dem Urlaub als indirekten Kündigungsgrund sehen.
Was mache ich nun?
Welche Möglichkeiten sehen Sie?
Hast du im Urlaub oder in Gleitzeit Wehrübungen gemacht und trotzdem die Mindestleistung beantragt? Das wäre dann glatter Betrug ..
Die andere Feststellung ist richtig. Oft bleibt nur diese Alternative, dann aber selbstverständlich ohne Mindestleistung USG, denn Gehalt wird ja gezahlt. Der Arbeitgeber kann nicht wegen RDL kündigen, weil er sie ja genehmigen muss, bevor zugezogen wird!
Hä? Genehmigung? (Zumindest nicht bei unter 6 Wochen im Jahr, so das Formular und Vorschrift / Gesetz)
Zitat... Der Arbeitgeber kann nicht wegen RDL kündigen, weil er sie ja genehmigen muss, bevor zugezogen wird! ...
Bevor hier wieder so'n Korinthenkacker im Dreieck springt: Der AG genehmigt da gar nichts, er muss lediglich seine Zustimmung geben (oder auch nicht, dann erfolgt auch keine Einberufung). Ein kleiner, aber feiner Unterschied. ;)
Hm ok, wo ist denn genau der Unterschied zwischen Zustimmen und Genehmigen?
Ich hatte kürzlich bei meinem Reservistenbearbeiter nachgefragt und der erklärte mir, dass keine RDL mehr möglich sind, ohne den Arbeitgeber mit im Boot zu haben?? Egal ob unter oder über 6 Wochen.
Ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem und traue mich nicht so Recht nachzufragen ob ich auf Wehrübung gehen "darf" ::)
Dazu muss ich sagen, dass das wirklich von dem einplanenden Personalführer abhängig ist. Der eine möchte auch gerne unter sechs Wochen die Einverständniserklärung des Arbeitgebers, der andere wieder nicht. Was nur der ein oder andere Reservist nicht vergessen sollte... Der Arbeitgeber zahlt die restlichen Wochen im Jahr das Gehalt, deswegen wäre es immer gut diesen mit im Boot zu haben.
Wie sieht das eigendlich mit den Familienheimfahrten aus. RDL sind ja keine Wehrsoldempfänger mehr. Werden die immer noch bezahlt?
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mein Geld im Ausland verdiene?
Wird mir der Verdienstausfall während der RDL ganz normal ersetzt?
Leider ist das BAPersBw weder über die neue 0800-Hotline noch über die eigens eingerichtete Mail-Adresse zu erreichen.
Hallo Kamerad,
Das Referat I 2.3.7 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) Hotline - 0800-7244329
montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dort geht keiner ran?
BW intern: 90-3844-132 probieren.
Zitat von: Leutnant Werner am 07. Oktober 2015, 21:03:22
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mein Geld im Ausland verdiene?
Nochmal dazu: ist das soviel, dass es die neuen Sätze übersteigt? Dann eben die Mindestleistung.
Angenommen Leutnant mit 2 Kindern: 85,99€ Tagessatz + Dienstleistungsprämie 24,68€ = 110,67 x 30 Tage = 3320,10€, falls ich nicht komplett danebenliege.
Zitat von: Verteidiger am 04. Oktober 2015, 18:33:52
Wie sieht das eigendlich mit den Familienheimfahrten aus. RDL sind ja keine Wehrsoldempfänger mehr. Werden die immer noch bezahlt?
Nach Auskunft der Hotline besteht weiterhin Anspruch aufFamilienheimfahrten, abzurechnen wie bisher über den ReFü.
und wie sieht es mit der Vpfl aus, wenn "zivil" gegessen werden muss, da keine TrVpfl angeboten werden kann ???
da hats ja bisher immer ein mehrfaches des "normalen" VfplGeld-Satzes gegeben - und die Rechnungen mussten hinterher beim ReFü eingereicht werden
@ Bayern Bazi:
Wie schon von mir angemerkt:
Eine Erstattung des "Mehrbedarfs" entfällt damit völlig, viele Res sind damit zum Teil deutlich benachteiligt (eben wenn keine TrVpfl angeboten wird, der Bedarf aber besteht ..)
zum Thema Leistungszuschlag:
verstehe ich das richtig, das man den (bzw. die neue Verpflichtungsprämie) künftig nur bekommt, wenn man mindestens 19 Tage im Jahr übt?
Wenn ja, ist das ja für jemanden, der "nur" 2 Wochen im Jahr üben kann, eine ziemliche Einbusse (sofern man es wegen des Geldes macht).
Oder habe ich das missverstanden?
Mindestens 19 Tage am Stück - nicht im Jahr.
Zitat von: ede-server am 14. Oktober 2015, 14:24:02
Zitat von: Verteidiger am 04. Oktober 2015, 18:33:52
Wie sieht das eigendlich mit den Familienheimfahrten aus. RDL sind ja keine Wehrsoldempfänger mehr. Werden die immer noch bezahlt?
Nach Auskunft der Hotline besteht weiterhin Anspruch aufFamilienheimfahrten, abzurechnen wie bisher über den ReFü.
Vielen dank.
Das hört sich sehr gut an
@ F_K:
Wo steht denn, dass man die Tage jetzt am Stück üben muss?
Mal abgesehen davon, dass ich das bislang (auch in der Einsatzreserve) so gehandhabt habe habe ich den Gesetzestext anders in Erinnerung.
.. bin mir nicht mehr sicher, wo ich das gelesen habe.
Jedenfalls benötigt man inzwischen 42 Tage (!) für den Höchstsatz, bisher waren nur ca. 18 Tage notwendig, bei Verpflichtung zu 24 Tagen.
.. oder umgekehrt: Macht man nun 24 Tage im Jahr, gibt es 25 x 24 = 600 Euro - also weniger als die Hälfte vor der glorreichen Neuregelung.
Aber wenn der Verband sagt, alles sei wesentlich "besser", kann ich wohl einfach nicht rechnen ...
Zitat.. oder umgekehrt: Macht man nun 24 Tage im Jahr, gibt es 25 x 24 = 600 Euro - also weniger als die Hälfte vor der glorreichen Neuregelung.
Aber wenn der Verband sagt, alles sei wesentlich "besser", kann ich wohl einfach nicht rechnen ...
Mein Reden seit Monaten... Das ganze lohnt sich nur für die Kameraden, die zivil weniger verdienen als in Ihrem militärischen Dienstgrad. Ich glaube nicht, dass das die Mehrheit ist. In meinem Bekanntenkreis mehrt sich jedenfalls die Kritik.
Und 42 RDL-Tage sind für einen normalen Arbeitnehmer utopisch, solange man hier nicht endlich gescheite Gesetzgebung betreibt, was Pflichten und Rechte von Arbeitgebern anbelangt.
.. wenn wir mal den Fall "Auslandseinsatz" unberücksichtigt lassen, kann ein Arbeitnehmer nicht mehr als 6 Wochen üben, wenn er das Arbeitsplatzschutzgesetz "nutzen" möchte - und schon vorher "möchten" viele Arbeitgeber die RDL Tätigkeit nicht.
6 Wochen a 7 Tage sind zwar 42 Tage, aber in der Regel übt man ja nicht am Stück, so dass einige Wochenenden "rausfallen" und damit die 42 Tage nicht für einen normalen Arbeitnehmer realisierbar sind.
Bisher hatte ich den Eindruck, dass ich mit meinen ca. 4 Wochen im Jahr (aufgeteilt) schon zu den "Vielübern" zählte - und eigentlich nur die "Berufs-" Reservisten mehr geübt haben.
Bitte auch einmal hier schauen...
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=13273.30Mein Beitrag vom 13.10.2015
Dort werden u.a. auch Leistungen für RDL beschrieben...
Zwar richtig, aber ändert nichts an den systematischen Verschlechterungen für Reservisten, die aus der Erhöhung der Mindestsätze keinen Vorteil haben.
Hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=50420.msg534948#msg534948habe ich schonmal was dazu geschrieben. Und ich bin wahrlich kein Einzelfall...
Nein, bist Du wahrlich nicht. Mir geht es ähnlich: Da ich keine Leistungen durch das USG erhalte (Beamter), mache ich durch den Wegfall des "Leistungszuschlag-Einsatzreserve" ein mehr als deutliches Minus.
Ich beginne am 26.10. eine vierwöchige RDL. Mit Glück erhalte ich noch für eine Woche meinen Leistungszuschlag und ab 01.11. lediglich die Reservistendienstleistungsprämie Im Dienstgrad OF.
Da muss man wirklich langsam überlegen, ob es den Aufwand noch Wert ist...
P.S.: In Zahlen ausgdrückt:
Bisheriger Tagessatz "alt": ca. 90€
Neuer Tagessatz. : ca. 25€
"Anreize" mehr zu üben sehe ich da eher nicht...
Ich bekomme immer mehr das Gefühl, die meisten Reservisten üben nur noch der Kohle wegen... kann ich nicht nachvollziehen. Ich bekomme doch das gleiche Geld wie im zivilen Beruf und und ein wenig Taschengeld obendrauf und kann für ein paar Wochen zur Abwechslung ein wenig was anderes machen was mir Spass macht.
Und wer hier über gestrichene Tagessätze von 90e redet zusätzlich zum normalen Gehalt, der kriegt sowieso viel zu viel und sollte sich mal fragen ob das für diese Art der Arbeit noch angemessen ist .. >:(
Mit Verlaub, wenn ich unseren Gesetzgeber richtig verstehe, profitiert die Masse an Reservisten von diesem neuen Gesetz.
Natürlich ist es für den Einzelnen ärgerlich, wenn er für seine Reserveübung weniger Geld erhält, als vorher. Aber gerechter ist es aus meiner Sicht allemal, wenn 80 Prozent der übenden Reservisten deutlich mehr Geld erhalten.
Noch ein anderer Aspekt kommt mir zu kurz: Der Verdienstausfall wird bei der Masse ser Reservisten nach wie vor ausgeglichen. Wenn dann zusätzlich die neuen Sätze des Wehrsoldes kommen, dann ist es doch nun wirklich für die Masse der Reservisten (auch nach Kostenübernahme für die Verpflegung, die sie ja daheim auch zahlen müssten) vollkommen in Ordnung. Reich durch Wehrübungen zu werden, war noch nie das Ziel.
@ouija: Da bist Du mit Deinem Gefühl bei mir an der ganz falschen Adresse, soviel sei Dr versichert. Es ist trotzdem mehr als ärgerlich.
Der besagte Tagessatz steht/stand übrigens jedem zu, der sich als Einsatzreservist verpflichtet hat.
Ich finde das neue USG auch mehr als löblich, leider ging für Reservedienstleistende des Öffentlichen Dienstes der Schuß nach hinten los.
ZitatMit Verlaub, wenn ich unseren Gesetzgeber richtig verstehe, profitiert die Masse an Reservisten von diesem neuen Gesetz.
Quelle und dahinterliegende Daten?
Viele Dinge macht der Gesetzgeber, weil er eine "politische Vision" hat, aber ohne Daten oder harte Fakten.
@ ouija:
Quelle? Reservisten nehmen erhebliche Einbußen hin - die kann man selbst als Einsatzreservist nicht "wegrechnen".
Beispiel: Ich selber bin 3 Tage auf DVag gewesen - ca. 300 km Fahrt a 20 Eurocent, PKW kostet aber 50 Eurocent - da ist mehr als 1 Tag Einsatzreserve "verbrannt". Gleiches gilt für alle RDL / DVag, was die Fahrkosten angeht.
Jada - man kann auch mit ÖPNV fahren - investiert dann aber viel mehr Freizeit.
Alle ResOffz, die ich kenne, sind engagiert, auch im Zivilleben und verdienen deshalb mehr als der mil. Dienstgrad, gleiches gilt für viele UmP, und bei den Mannschaften sind die Unterschiede noch erheblicher.
Auch hier ein Beispiel: SG Wirtschaftsing. und HG Volljurist (OK, arbeitet als A10).
Wenn man dann berücksichtigt, dass auf Übungen oft 16 Stunden am Tag gedient wird (Zivil 8 bis 10) und das 7 Tage die Woche unter Übungsplatzbedingungen, der hat einiges nicht verstanden ....
Zitat von: ouija am 15. Oktober 2015, 19:55:11Ich bekomme immer mehr das Gefühl, die meisten Reservisten üben nur noch der Kohle wegen... kann ich nicht nachvollziehen.
Ich bekomme dieses gefühl nicht und ich hatte es auch als aktiver Reservist nie! Aber ich kann nachvollziehen, dass Reservisten, die "im richtigen Leben" gut verdienen, bei einer RDL nicht unbedingt drauflegen möchten ;) !
Lieber F_K, das Gesetz werden Sie sicher besser kennen als ich. Das ist auch überhaupt nicht der Punkt. Die praktischen Auswirkungen sind es. Und da sind nach übereinstimmenden Aussagen von DBwVerb und VerbResBw und BMVg die Folgen so, wie ich sie beschrieb.
Auch bei der vorherigen Gesetzeslage gab es Fälle, in denen Reservisten bei Übungen "drauflegen" mussten. Deren Anzahl war nach Aussagen oben genannter Beteiligter am neuen Gesetz allerdings exorbitant höher als heute.
Aus meiner Sicht ergibt sich doch folgendes Bild: Wenn mein ziviles Gehalt durch die Unterhaltssicherung für den Wehrübungszeitraum kompensiert wird, dann sollte doch jegliches Mehr als willkommen angesehen werden. Dass es die Einsatzreservisten mit ihrer Priviligierung so nicht mehr gibt, mag man bedauern, wenn man davon betroffen ist. Nur hatte die Bw max. 15 Prozent beorderte Einsatzreservisten.
Auch das Thema Fahrgeld und Essengeld finde ich wenig überzeugend. Erstens gibt es auch zivile Arbeitgeber, die nur den Steuersatz Fahrgeld zahlen. Zweitens kann man zu WÜ kostenfrei mit der Bahn und ÖPNV fahren. Drittens müssten Res, wenn sie zu Hause sind, auch für die Kosten ihrer Ernährung aufkommen.
Nochmal: Wer als zivil berufstätiger Reservist einen Zuverdienst bei einer WÜ hat, der ist doch gut bedient und jammert in der Regel auf hohem Niveau.
@ Miguhamburg:
Sie verstehen meinen Punkt nicht.
Es gab eine Regelung, die wurde verändert - und in den Auswirkungen ist diese neue Regelung (im Vergleich zur alten) für viele Res finanziell NACHTEILIG - obwohl hier gerade mehr finanzielle Anreize in den Vordergrund gestellt wurden.
Das ist sich nicht nur um Einzelfälle handelt, sollte doch hier schon erkennbar sein.
Wenn man z. B. die 25 Euro "Prämie" auf die Mehrarbeit aufteilt, erhält man einen Stundenlohn, der deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenem Wert liegt - bin mal gespannt, wie sich da die EU Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten auswirken werden ...
Dazu kommen halt die MEHRaufwände und Einschränkungen, die man im zivilen Leben so nicht hat.
(Einsatzreserve gibt es nach wie vor - nennt sich nun anders - wird aber genauso mit Planstellen befüllt sein und nicht für alle Res gelten - gibt ja den Begriff "Angebot" - wo ist da jetzt der Unterschied? Die "neuen" Einsatzreservisten sind halt nur schlechter gestellt als bisher, wenn man nicht 50 Tage im Jahr übt ...)
Verstehe das "Gejammere" auch nicht so wirklich. Positiv ist doch, dass der RDL mindestens den Verdienst wie vom Aktiven erhält, was letztendlich gerecht ist. Außerdem bekommt der Besserverdiener ja weiterhin den Differenzbetrag obendrauf.
Es kann auch ja sein, dass bei DVAG daraufgelegt werden muss, bei einer RDL sollte das aber nicht der Fall sein.
Vom Ansatz her sollte die RDL kein Zusatzzuverdienst sein.
Die Bw zahlt aber nur 20 Ct Reisekosten pro Kilometer und damit lediglich 2/3 des üblichen Satzes nach den Steuergesetzen (welcher selbst schon als veraltet und zu niedrig angesehen wird).
Aber sei es drum: Gestzliche Veränderungen bergen immer Verbesserunen für die Einen und Verschlechterungen oder zumindest ein Gleichbleiben für die Anderen. Immer alle glücklich zu machen, wird nicht funktionieren.
Und hier kann man eben die klare Zielrichtung der Änderung erkennen: Alle Arbeitslosen, Schüler/ Studenten, Praktikanten und Leute, die zivil weniger verdienen als in ihrem Reservedienstgrad beim Bund sind die klaren Gewinner der Änderung. Ob das die Masse der Wehrübenden ist, kann ich nicht sagen; dazu fehlt mir der Überblick.
Für die, die zivil gleich oder mehr verdienen, ist das neue Gesetz bestenfalls keine erhebliche Verschlechterung. Genau kann ich das im Dezember sagen, da übe ich erstmals nach den neuen Regeln. Was ich jetzt schon feststelle: Es erscheint mir weit bürokratischer geworden zu sein. Aber vielleicht ist das ja auch nur ungewohnt und schleift sich noch ein.
Und zu guter letzt: Wenn es wirklich zur Belastung wird, kann man ja auch gehen. Wenn das Verhältnis Vergnügen/ Finanzen/ Dienstleistung nicht mehr passt, läßt man sich eben ausplanen.
Das alles meine ich völlig wertfrei und ohne jede persönliche Spitze. Ich ziehe für mich selbst auch nach jeder Übung ein Resümee, ob es sich noch lohnt. Wenn das einmal negativ ausfällt, dann endet eben meine Zeit in Uniform.
ZitatDie Bw zahlt aber nur 20 Ct Reisekosten pro Kilometer und damit lediglich 2/3 des üblichen Satzes nach den Steuergesetzen (welcher selbst schon als veraltet und zu niedrig angesehen wird).
.. und da reden wir von Fahrtkostenpauschalen, die ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit beanspruchen kann.
Ein Arbeitnehmer auf Dienstreise (bzw. dessen Arbeitgeber) bekommt die Aufwände ersetzt - und wenn ein "Business Class Flug" halt einige tausend Euro kostet, ist alles steuerlich wirksam.
Genauso wie der Mietwagen für die Zeit.
Hier "jammert" auch niemand - wir stellen sachlich eine veränderte Lage fest.
.. und da kann man schon "böse" sein, wenn einem die Neuerungen als "besser" verkauft werden, aber tatsächlich nur negative Auswirkungen haben.
@F_K:
Zitat von: F_K am 16. Oktober 2015, 10:27:24
[...] erhält man einen Stundenlohn, der deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenem Wert liegt - bin mal gespannt, wie sich da die EU Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten auswirken werden .[...]
Dann weiste jetzt halt, was z.Bsp. ein Arbeitsloser Facharbeiter, Ing., usw. mit USG Mindestleistung jahrelang vorher bei einer RDL/WÜ verdiente. Von denen hat sich auch keiner beschwert.
@ MMG 2.0:
Wenig Ahnung, oder was?
Zitatwas z.Bsp. ein Arbeitsloser Facharbeiter, Ing., usw. mit USG Mindestleistung
Ein arbeitsloser Arbeitnehmer erhält in aller Regel nicht die Mindestleistung, sondern eine USG Leistung auf Basis seines Einkommens zur Zeiten der Erwerbstätigkeit - also erheblich mehr, als ALG1 / Hartz 4.
(Eben wie als ehemaliger Arbeitnehmer).
Dazu kommt dann die Streckung der ALG1 Ansprüche, da diese für den Zeitraum ja nicht beansprucht werden.
Gerade deshalb war und ist eine RDL für Arbeitslose ja so interessant.
Zitat
Von denen hat sich auch keiner beschwert.
Jetzt klar, warum?
@ F_K,
Wolverine beschrieb es ja bereits. Die Masse der übenden Res waren/sind weder EinsatzRes, noch "Gutverdiener" in dem von Ihnen aufgeführten Sinn. Für die sollte eine Verbesserung eintreten, was nach allen mir verfügbaren Informationen auch eingetreten ist.
Das Thema "Mehrarbeit" ist für mich ein untaugliches Argument für die Vergütung einer Wehrübung. Denn es kann doch nicht ernsthaft die Bezahlung von Arbeitsstunden handlubgsleirendes Interesse sein, eine Wehrübung abzuleisten. Sondern die Freude, eine sinnvolle Tätigkeit, fördernde Aktivitäten in einer vertrauten Umgebung zu erleben, also überwiegend ideelle Werte, die einen Res dazu bringen sollten, sich zeitweise als Soldat reaktivieren zu lassen.
ZitatDie Masse der übenden Res waren/sind weder EinsatzRes, noch "Gutverdiener" in dem von Ihnen aufgeführten Sinn
Quelle?
Wenn ich meine eigenen Erkenntnisse (statistisch nicht ausreichend große Gruppe) nehme, ist der Anteil der "Gutverdiener" größer 50%.
Wie schon dargestellt, egal wie groß der Anteil der EinsatzRes war bzw. sein wird, bis auf den Fall der Res, die mehr als 50 Tage im Jahr üben, sind alle anderen (deutlich) benachteiligt. So ist die Gesetzeslage.
.. ich kann da keine (positive) Absicht erkennen. Vielleicht erklären Sie es mir einfach ...
@F_K:
Dann nimm halt den nicht erwerbsfähigen Fachfarbeiter, Ing. ohne ALG II, ALG I, oder sonstige Leistungen, welcher
die Mindestleistung beantragen muss.
Es ist auch egal; worauf ich eigentlich hinaus will, ist, dass der RDL doch dienstpostengerecht ausgebildet wurde und auf diesen seinen Dienst leistet. Es doch jetzt gerecht, dass seine Leistung/Dienst genauso wie eine Aktiver vergütet wird; egal welchen Status er vorher zivil hat. Wir als RDL werden doch auch nach Bw Kriterien (Leistung u. Fähigkeit, gesundheitlich) betrachtet.
----
Wenn Du schreibst, dass Du im Jahr 4 Wochen Dienst leistet und dies auch im voraus planen kannst, dann sind nach Reservistendienstleistungsprämie und Freiwillige Verpflichtung für Reservedienst von min. 33 Tagen im Jahr ca. 1864€ zusätzlich möglich. Minus dem ehm. Wehrsold/VerpfG bleiben das, was ungefähr die ehm. Leistungspräme war. Von einer deutlichen Verschlechterung für Dich sehe ich da jetzt nichts, sofern ich da nicht übersehen habe. Eine Verbesserung, wie angekündigt aber auch nicht, außer nun mehr Dienst leisten für gleiches Geld.
@ MMG:
Nicht erwerbsfähig bedeutet praktisch untauglich.
4 Wochen sind im Extremfall von 4 RDLs genau 20 WÜ Tage, bei zwei RDLs 24 Tage. Selbst 4 Wochen am Stück sind nur 26 Tage.
Beides (alle drei Möglichkeiten) deutlich unterhalb von 33 Tagen, möglich wäre also (falls Angebot) Verpflichtung auf 19 Tage.
Ergibt dann 20 x 25 = 500 Euro - nach meiner Rechnung deutlich weniger als 1276 Euro.
Wehrsold / Verpflegung ändert sich für mich nicht wesentlich - bleibt also ein Verlust (alt gegen neu) von ca. 800 Euro im Jahr.
Danke Anke.
(Ja, ich klage ohne zu leiden, es bringt mich nicht um, und ich werde wohl trotzdem weiter üben - aber bei 800 Euro Minus wird man diese Tatsache wohl ansprechen dürfen ...)
Lieber F_K,
ich hatte Ihnen die Quellen hierzu genannt, die zu der Auswertung führen, dass zwei Drittel der übenden Res bevorteilt werden. Insofern verstehe ich Ihren erneuten Verweis auf eine Quelle nicht.
Ja, für einzelne Gutverdiener mag sich keine Verbesserung und für manche auch eine Verschlechterung ergeben haben. So ist es mit allen Gesetzen, man kann nicht alle glücklich machen.
Dennoch: Wer primär mit dem Ansatz an WÜ geht, dass er möglichst viel zusätzliches Geld erwirtschaften möchte, hat sus meiner Sicht keine realistische Eindchätzung dieses Dienstes. Die immateriellen Gründe sollten doch die materiellen deutlich überwiegen.
Ergänzung: Wer als ohnehin Besserverdiener WÜ macht, ...
Grüß Gott,
weiß jemamd vielleicht wo ich die Anträge für die 19 oder 33 Tage Verpflichtung im Jahr finden kann?
Besten Dank!
Zitat von: Paulchen_91 am 16. Oktober 2015, 15:10:17
Grüß Gott,
weiß jemamd vielleicht wo ich die Anträge für die 19 oder 33 Tage Verpflichtung im Jahr finden kann?
Besten Dank!
Das Angebot macht dir dein BeorTrT.
Ich will nicht extra einen neuen Thread aufmachen, passt eigentlich auch hier rein:
In der neuen Zentralrichtlinie steht zu lesen:
2.1.4.9 Dienstzeitausgleich
2061. Der Zentralerlass über den Ausgleich besonderer Belastungen der Soldatinnen und Soldaten
(Dienstzeitausgleichserlass - DZAE)16 ist auf RDL anzuwenden.
Heisst das jetzt, dass die Resis volles Geld erhalten und nicht wie früher die 13.50€?
Und bitte nicht lästern, bei mir hat das konkreten Hintergrund, hab im Rahmen meiner RDL Rufbereitschaft Flüchtlingshilfe und hab das gesamte WE in Tempelhof verbracht und Betten und Zelte aufgebaut.
Gruss
Hagen
Nach dem neuen USG erhalten Arbeitslose im Gegensatz zum alten USG als Unterhaltssicherung nur noch entweder den Tagessatz gemäß Bescheid Arbeitslosengeld oder die Mindestleistung. Das ist für viele eine deutliche Schlechterstellung im Vergleich zum alten USG, wonach sich die Unterhaltssicherung nach dem letzten Gehalt als Arbeitnehmer berechnet hat. Das könnte für viele ein Grund sein, auf künftige Reseverdienstleistungen zu verzichten. Zumindest sollte man sich, falls betroffen, die Auswirkungen des neuen USG genau berechnen. :'( :'( :'(
Naja,
für alle, deren "damaliges" Einkommen unterhalb der neuen Mindestsätze sind, ist das neue USG ein deutlicher Vorteil.
Die USG Sätze sind so stark angehoben worden, dass es wohl nur vereinzelt zu nachteiligen Situationen kommen wird - ein Vorteil gegenüber "Arbeitslosigkeit" ist jedenfalls immer noch deutlich gegeben.
Aber Ja - es mag solche Einzelfälle geben - aber "verzichten" werden diese nicht.
Trifft jeden, der früher viel verdient hat und dann arbeitslos geworden ist. Beispiel: Früher USG-Leistung ( Höchstsatz für Arbeitnehmer): 184 €/Tag ), seit 1.11.2015 als OTL 101,89 €. Schon ein deutlicher Unterschied. Könnte durchaus sein, dass da die Motivation sinkt.
... Und wieviel ALG Leistungen bekommt der Kamerad wie lange? Von wie vielen Fällen reden wir? Wie sieht es bei Verheirateten mit x Kindern aus?
Also, wir wollen mal sachlich bleiben. Ob das Gesetzt nun dafür da sein sollte, früher viel verdienende, nun Arbeitslose üppig auszustatten?
Das denke ich nicht.
Und dass die Leistungen des USG sich nun nicht mehr an der fiktiven Summe des vormaligen Verdienstes orientieren, ist zwar bedauerlich, aber Realität geworden.
Schlussendlich kann man aber konstatieren, dass man es nicht tun muss, wenn einem das Geld nicht genug ist^^
(Im übrigen kommt auf den Mindestsatz noch die Reservedienstleistungsprämie drauf...)
Muss man nicht, da hast Du recht. Leider gibt es für die Bundeswehr Beorderungsdienstposten, die nicht so ohne weiteres nachzubestzen sind.
( im Übrigen gab es auch früher was obendrauf, hieß damals Wehrsold )