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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: abc1234 am 26. Juli 2015, 08:12:37

Titel: Nijmegen Marschorden
Beitrag von: abc1234 am 26. Juli 2015, 08:12:37
Moin,
in der Letzten Woche habe ich 200km in 4 tagen zurück gelegt und bin nun Stolzer Besitzer des Nijmegen Ordens.

Nun wollte ich fragen ob mir jemand sagen kann ob ich den Orden einfach so an der Bundeswehr uniform tragen darf oder in ich mir eine Erlaubnis holen muss?.... Gut wär es, wenn ihr mir den rechtlichen Hintergrund verlinkten oder Zitieren könnte!

Da teilen sich nämlich die Meinungen und ich weiß nicht worauf ich hören soll.  >:(
Titel: Antw:Nijmegen Marschorden
Beitrag von: Tommie am 26. Juli 2015, 11:03:52
Einfach so an die Uniform tackern ist nicht! Sie benötigen dafür eine Trageerlaubnis, die Sie vom Protokoll BMVg erhalten! Hier im Forum wurde, u. a. von "Holgi33" und "F_K" der dazu notwendige Weg bereits mehrfach beschrieben, verwenden Sie die Forumssuche und alles wird gut ;) !

Ach ja, die Rechtsgrundlage dafür ist die (ehemalige!) ZDv 37/10, die jetzt unter einer neuen Nummer in "Regelungen Online" überführt wurde und in der aktuellen Form sehr wahrscheinlich noch nicht im Netz zu finden ist!
Titel: Antw:Nijmegen Marschorden
Beitrag von: abc1234 am 26. Juli 2015, 11:18:23
Das habe ich mir schon gedacht  ;D
Danke für die Antwort! Ich werde die Suchfu mal ein bisschen quälen ;)
Titel: Antw:Nijmegen Marschorden
Beitrag von: Holgi33 am 28. Juli 2015, 23:41:59
An diese Email eine Kopie der Urkunde: BMVgProtOrdenEhrenzeichen@BMVg.BUND.DE

Anschreiben mit PK und Antrag auf J2 Änderungsmeldung,