Hallo,
ich habe derzeit ein Problem mit meinem Finanzamt das mir im Bescheid vorwirft Zitat:"die nahezu ausschließlich berufliche Verwendung nicht hinreichend nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde."
Jetzt ist es doch aber so das vom Dienstherren eine Regelung besteht das die Uniform (Flecktarn) nur im Dienst und auf den direkten Wegen von und zum Dienst getragen werden darf, so zumindest mein Kenntnisstand. Jetzt bin ich auf der Suche nach diesem Passus in Vorschriften damit ich dem Finanzamt damit belegen kann, das ich die Uniform nur während meiner beruflichen Tätigkeit trage. Doch leider konnte ich diesen nicht finden und hoffe, das hier jemand evtl. weiß wo das niedergeschrieben steht.
Ich bedanke mich
...
Was genau wollen Sie denn da geltend machen? Der Feldanzug wird Ihnen doch vom Dienstherrn kostenlos bereitgestellt und wenn Sie sich dazu noch irgend etwas privat beschaffen ist das auch Ihr Privatvergnügen.
Mit Verlaub: Was bitte hat das Finanzamt mit dem Feldanzug zu tun? Was wollten Sie denn da von Ihrer Steuerlast absetzen?
Hallo,
tatsächlich hab ich den Kernpunkt meiner Frage oben gänzlich vergessen. Es geht um das geltend machen der Reinigungskosten berufsbedingter Kleidung.
Siehe dazu hier:
LinkDas ging jetzt auch mehrere Jahre problemlos, nur jetzt scheint mir das FA zu unterstellen das ich meine Uniform auch privat trage, was natürlich Blödsinn ist. Ich dachte mit dem Beleg wann und wo Flecktarn Uniform getragen werden darf könnte ich diesen Vorwurf entkräften.
Ich wollte im übrigen das Startposting editieren, aber das scheint in diesem Forum nicht zu gehen, zumindest fand ich keinen Button / Link.
Dank und Grüße
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Ehemals ZDv 37/10- keine Ahnung wie die nach der Überführung heisst.
Aber das Finanzamt hat wahrscheinlich mit dem falschen Argument abgelehnt- Die Bundeswehr sorgt nämlich auch für die Reinigung deiner Klamotten. Das einzige was du geltend machen könntest wäre die Reinigung des Dienstanzugs und der Sportklamotten, wenn du Selbsteinkleider bist.
Oder du musst dir bescheinigen lassen, dass die dienstliche Reinigung am Standort nicht möglich ist.
Erstmal würde ich das genauso beurteilen wie Ulli.
Das es in den letzten Jahren nicht beanstandet wurde, hat keine Auswirkung auf das aktuelle Jahr.
Da wurde bei der Ablehnung wohl ein Standarttext verwendet, der so wohl nicht richtig zu Ablehnung passt.
Beim Finanzamt anrufen und nachfragen, wie genau die Ablehnung begründet wird.
Danach kann man überlegen, wie weiter zu verfahren ist.
Also ich hab das auch immer angesetzt und bekommen.
Zitat von: ulli76 am 27. Juli 2015, 09:38:03Ehemals ZDv 37/10- keine Ahnung wie die nach der Überführung heisst.
Die ZDv 37/10 wurde als "
Zentralrichtlinie A2/2630/0-0-5" in "Regelungen Online" überführt!
Zitat von: SCPO am 27. Juli 2015, 23:42:53
Also ich hab das auch immer angesetzt und bekommen.
...was für den TE sicherlich extrem hilfreich ist...