Guten Tag, ich hätte gern ein paar Infos und erzähle erstmal meine kleine Vorgeschichte. Ich bin seit einem Jahr bei der Bw und hatte seit dem ersten Tag der Aga einen anerkannten Hausstand in Hannover. Jetzt bin ich in München an der Oslw stationiert. Seit dem 01.06. Dieses Jahres habe ich meine Wohnung gekündigt und mich bei meiner Mutter gemeldet um über den Sommer mit meiner Freundin eine Wohnung zu suchen. Die ist in Magdeburg stationiert und deswegen sollte die Wohnung auch in Hannover liegen, damit es beiden passt. Am 20.09 werde ich an die Uni in München versetzt. Gibt es eine Möglichkeit die Wohnung in Hannover bis dahin anerkennen zu lassen, zwecks TG, obwohl ich seit dem 01.06 kein TG Empfänger bin. Mfg danke im Voraus
Es wäre echt nett, wenn sich einer meldet der Ahnung hat.
Ich kann das nicht verstehen...warum werden immer
erst spontan Tatsachen geschaffen... und dann gefragt
ob dies so richtig war....
Aber sei's drum...
Haben Sie die Auflösung/Kündigung der alten Wohnung
dem Pers und Refü gemeldet ?
Wenn ja...was hat vor allem der Refü dazu gesagt ?
Zitat von: LwPersFw am 28. Juli 2015, 14:38:08
Ich kann das nicht verstehen...warum werden immer
erst spontan Tatsachen geschaffen... und dann gefragt
ob dies so richtig war....
Aber sei's drum...
Haben Sie die Auflösung/Kündigung der alten Wohnung
dem Pers und Refü gemeldet ?
Wenn ja...was hat vor allem der Refü dazu gesagt ?
Ich habe es nur meinem Spieß mitgeteilt. Mehr nicht.
Und der hat Sie nicht umgehend zum PersFw geschickt wegen der Veränderungsmeldung? Seltsam.
Zitat von: KlausP am 28. Juli 2015, 14:45:53
Und der hat Sie nicht umgehend zum PersFw geschickt wegen der Veränderungsmeldung? Seltsam.
Seit dem war ich im Urlaub und im TrpPrkt in Hannover. Das heisst bei der Stammeinheit nicht vor Ort. Vielleicht liegt es daran. Spielt es eine Rolle, was TG bzw. Die Wohnung angeht?
Sonst keiner der sich auskennt oder vllt im Privatchat bereit ist zu helfen?
Meinst du nicht, dass ein wenig Geduld hilfreich ist? ::)
So ganz werde ich nicht schlau. Du hattest deinen Hausstand in Hannover und den aufgelöst? Dann ist das per Änderungsmeldung zu erfassen.
Und nun willst du wieder in Hannover eine Wohnung suchen und anerkennen lassen? Du hast also nun keine Wohnung in Hannover? Wie willst du die dann jetzt anerkennen lassen?
M.E. kannst du dir in Hannover auch keine Wohnung mehr anerkennen lassen, weil du ja schon eine Verfügung für München hast. Aber da mag ich falsch liegen.
Zitat von: Ralf am 28. Juli 2015, 16:30:19
Meinst du nicht, dass ein wenig Geduld hilfreich ist? ::)
So ganz werde ich nicht schlau. Du hattest deinen Hausstand in Hannover und den aufgelöst? Dann ist das per Änderungsmeldung zu erfassen.
Und nun willst du wieder in Hannover eine Wohnung suchen und anerkennen lassen? Du hast also nun keine Wohnung in Hannover? Wie willst du die dann jetzt anerkennen lassen?
M.E. kannst du dir in Hannover auch keine Wohnung mehr anerkennen lassen, weil du ja schon eine Verfügung für München hast. Aber da mag ich falsch liegen.
Vielen Dank für die Antwort und tut mir leid für meine Ungeduldigkeit. Ich hatte einen Mietvertrag bis zum 31.05 in Hannover und auch bis dahin TG empfangen. Ab dann war ich bei meiner Mutter nur gemeldet und hatte Sommerurlaub und bis heute TrpPrkt. Alles Heimatnah. Dass ich jetzt woanders gemeldet bin, habe ich meinem Spieß mitgeteilt. Die Kommandierung von meiner Stammeinheit in Fürstenfeldbruck (München) zu der Bw Uni kommt Ende September. Wäre es jetzt möglich mit dieser Pause, noch eine Wohnung in Hannover anerkennen zu lassen? Zz wie gesagt, wurde ich nach Hannover kommandiert wegen Praktikum. Mfg
Wenn ich das richtig verstanden habe:
1) Sie hatten zur Einstellung einen Hausstand in Hannover.
2) Dann zunächst bei der AGA >>> TG-Empfänger ( AGA <> Hannover)
3) Wo war Ihre Stammeinheit zwischen AGA und OSLw ?
4) Zum 31.05.15 haben Sie Ihr Mietverhältnis in Hannover gegündigt.
5) Sie wurden dann von der Einheit unter 3) zum 01.06.15 zur OSLw versetzt.
Was steht auf der Versetzungsverfügung zum Thema UKV ?
Zusage ? oder Nicht-Zusage ? gemäß welcher Nr. ?
6) Jetzt, wo sie in Fürsti Ihre Stammeinheit haben und auch ab September in München studieren werden...
...wollen Sie sich wieder einen Hausstand in Hannover - jetzt mit Freundin - einrichten...
7) Was steht auf der Kommandierungsverfügung OSLw > Hannover zum Thema UKV ?
Zusage ? oder Nicht-Zusage ? gemäß welcher Nr. ?
8 ) Warum haben Sie ab dem 01.06.15 kein TG mehr beantragt ?
9) Wo ist der Wohnort Ihrer Mutter ?
Berichtigen/Ergänzen Sie bitte diese 9 Punkte...so wie real abgelaufen.
Der TE meint mit Stammeinheit scheinbar die OSLw.
D.h
01.07.14 bis 30.09.14 GA Roth
01.10.14 bis Ende Juni 15 OSLw
Dann laut TE Urlaub und zum Truppenpraktikum nur kommandiert??? ( ich wurde damals versetzt, und er sagt auch er wird nur zur Uni kommandiert und das wird definitiv eine Versetzung)
Sie sind seit dem 01.06. kein TG-Empfänger mehr weil sie ins elterliche Haus zurückgezogen sind?! Somit sind Sie im Moment ledig ohne Wohnung am Dienstort München und wollen sich in Kürze eine Wohnung in Hannover anerkennen lassen? Na dann viel Spaß bei der Anerkennung. Taktisch sehr unklug!
.. das war ein Fehler auf der strategischen Ebene.
Zitat von: LwPersFw am 28. Juli 2015, 19:51:03
Wenn ich das richtig verstanden habe:
1) Sie hatten zur Einstellung einen Hausstand in Hannover.
2) Dann zunächst bei der AGA >>> TG-Empfänger ( AGA <> Hannover)
3) Wo war Ihre Stammeinheit zwischen AGA und OSLw ?
4) Zum 31.05.15 haben Sie Ihr Mietverhältnis in Hannover gegündigt.
5) Sie wurden dann von der Einheit unter 3) zum 01.06.15 zur OSLw versetzt.
Was steht auf der Versetzungsverfügung zum Thema UKV ?
Zusage ? oder Nicht-Zusage ? gemäß welcher Nr. ?
6) Jetzt, wo sie in Fürsti Ihre Stammeinheit haben und auch ab September in München studieren werden...
...wollen Sie sich wieder einen Hausstand in Hannover - jetzt mit Freundin - einrichten...
7) Was steht auf der Kommandierungsverfügung OSLw > Hannover zum Thema UKV ?
Zusage ? oder Nicht-Zusage ? gemäß welcher Nr. ?
8 ) Warum haben Sie ab dem 01.06.15 kein TG mehr beantragt ?
9) Wo ist der Wohnort Ihrer Mutter ?
Berichtigen/Ergänzen Sie bitte diese 9 Punkte...so wie real abgelaufen.
1) Ja, genau in Köln die Wohnung anerkannt worden, bei der Einstellung.
2) Aga 01.07.14-30.09 Germersheim, als TG Empfänger mit dem Hausstand in Hannover
3) Von der AGA nach Oslw versetzt, als TG Empfänger geblieben mit der gleichen Wohnung
4) Ja, genau und mich bei meiner Mutter gemeldet im gleichen Ort, allerdings nicht im Mietvertrag.
5) An der Oslw von 30.09.14-25.05.2015
25.05.15-20.07.2015 Urlaub
20.07-04.09.15TrpPrkt in Hannover (kommandiert)
04.09.15-20.09.15 Oslw
20.09-xxx Uni bw München
6) Ja, Freundin stationiert in Magdeburg, deswegen soll es geografisch für beide akzeptabel liegen. Und es die Heimat von uns beiden.
7) Es steht tg Empfänger nach 3, ABER die Kommandierung wurde viel früher erstellt, und meine Kündigung der Wohnung wurde nicht berücksichtigt.
8)Weil ich seit dem Datum keine eigene Wohnung bzw. Mietvertrag habe...Ich wollte 1-2 Monate Zeit haben um eine Wohnung zu finden ( ist nicht leicht, wenn man im Süden auf einem Lehrgang ist)
9) 3 Häuser weiter, als die Wohnung gekündigt wurde ( Gleicher Ort, gleiche Plz)
Vielen vielen Dank im Voraus
Hätten Sie sich erst schlau gemacht und dann gehandelt ... wäre es vollkommen unkompliziert abgelaufen...
Nehmen Sie dies als Lehre für Ihr Leben mit --- keine unüberlegten Schnellschüsse mehr !!
Aber zu den Fakten:
Gemäß dem Bundesumzugskostengesetz - in der Bw umgesetzt u.a. in die Regelung
"Zentralerlass B-2213/6 - Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland"
gilt...
"Nr. 208
Wurde eine Versetzung ohne Zusage der UKV ausgesprochen und zieht der bzw. die Berechtigte
während des Bezuges von Trennungsgeld aus einer anerkannten Wohnung in eine andere
Wohnung um, ist die neue Wohnung auch anzuerkennen und berücksichtigungsfähig.
Auf ihre Lage zum alten und neuen Dienstort kommt es dabei nicht an.
Die Bestätigung und Feststellung ihrer Berücksichtigungsfähigkeit obliegt in diesen
Fällen der das Trennungsgeld festsetzenden Stelle."
Sie sehen welchen taktischen Fehler Sie begangen haben ??
Hätten Sie erst mal weiter TG genutzt...sich in dieser Zeit eine
neue Wohnung gesucht...und wären dann von der alten in die
neue Wohnung gezogen...wäre diese problemlos wieder anerkannt
worden und Sie hätten nahtlos weiter TG bekommen...
Ob jetzt noch etwas zu retten ist...das hängt von den beteiligten "Mitspielern" ab!
1.
Reden Sie sofort mit dem Spieß ob Ihre Meldung bereits weitergegeben wurde.
Schildern Sie ihm, dass sie von der o.g. Regelung in der Nr 208 erst jetzt Kenntnis
erhalten haben, der schnellstmögliche Umzug in eine neue Wohnung aber das Ziel ist.
2.
Da Sie von der OSLw an Ihren Wohnort Hannover 20.07-04.09.15 kommandiert sind,
also an Ihren Wohnort, haben Sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf TG.
3.
Beantragen Sie aber TG für den Zeitraum 01.06. - 19.07.
Geben Sie in diesem Antrag die Anschrift Ihrer Mutter an und erklären Sie,
dass Sie gemäß der B-2213/6 Nr 208 temporär, bis Bezug Ihrer neuen Wohnung,
dort wohnen.
Warum kann dies funktionieren:
Weil... auf den bestehenden Anspruch auf Trennungsgeld während einer Maßnahme ohne Zusage
der Umzugskostenvergütung...hat der private Wohnungswechsel keine Auswirkungen.
§ 7 Absatz 2 der Trennungsgeldverordnung ist zu beachten.
4.
Mieten Sie nicht irgendwann...sondern so schnell wie möglich !!!!...
die neue Wohnung an und lassen Sie diese gem. der Nr 208 anerkennen.
Für diese Anerkennung ist zuständig : BAIUDBw KompZ TM Bw (Trennungsgeldfestsetzende Stelle)
Wie gesagt ... es KANN sein das dies klappt...aber da diese Verfahren nicht jedem Refü...
Verwaltungsbeamten...geläufig sind...und SIE es auch unnötig verkompliziert haben...
...kann es auch schief gehen...
Und...
Wenn es für Sie ein Problem wäre die Wohnung mit Ihrer Freundin in Hannover zu haben,
aber dann doch kein TG-Empfänger mehr zu sein...
...dann gehen Sie mit meinen Ausführungen zu einem im BUKG versierten Beamten
beim BwDLZ und lassen sich VOR Anmietung beraten, ob so verfahren werden kann!
Gehen Sie nicht zum Refü ! Das sind gute Kameraden...aber hier ist wirkliches Spezialwissen gefragt!
Einfach wird der Weg aber nicht. Das Problem ist einfach der Rückzug ins elterliche Haus. Weil in diesem Fall die 208 nicht greift. Da müssen aber alle in der Kette mitspielen!
Über eine Rückantwort würde ich mich persönlich freuen!
Zitat von: LwPersFw am 28. Juli 2015, 22:15:00
Hätten Sie sich erst schlau gemacht und dann gehandelt ... wäre es vollkommen unkompliziert abgelaufen...
Nehmen Sie dies als Lehre für Ihr Leben mit --- keine unüberlegten Schnellschüsse mehr !!
Aber zu den Fakten:
Gemäß dem Bundesumzugskostengesetz - in der Bw umgesetzt u.a. in die Regelung
"Zentralerlass B-2213/6 - Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland"
gilt...
"Nr. 208
Wurde eine Versetzung ohne Zusage der UKV ausgesprochen und zieht der bzw. die Berechtigte
während des Bezuges von Trennungsgeld aus einer anerkannten Wohnung in eine andere
Wohnung um, ist die neue Wohnung auch anzuerkennen und berücksichtigungsfähig.
Auf ihre Lage zum alten und neuen Dienstort kommt es dabei nicht an.
Die Bestätigung und Feststellung ihrer Berücksichtigungsfähigkeit obliegt in diesen
Fällen der das Trennungsgeld festsetzenden Stelle."
Sie sehen welchen taktischen Fehler Sie begangen haben ??
Hätten Sie erst mal weiter TG genutzt...sich in dieser Zeit eine
neue Wohnung gesucht...und wären dann von der alten in die
neue Wohnung gezogen...wäre diese problemlos wieder anerkannt
worden und Sie hätten nahtlos weiter TG bekommen...
Ob jetzt noch etwas zu retten ist...das hängt von den beteiligten "Mitspielern" ab!
1.
Reden Sie sofort mit dem Spieß ob Ihre Meldung bereits weitergegeben wurde.
Schildern Sie ihm, dass sie von der o.g. Regelung in der Nr 208 erst jetzt Kenntnis
erhalten haben, der schnellstmögliche Umzug in eine neue Wohnung aber das Ziel ist.
2.
Da Sie von der OSLw an Ihren Wohnort Hannover 20.07-04.09.15 kommandiert sind,
also an Ihren Wohnort, haben Sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf TG.
3.
Beantragen Sie aber TG für den Zeitraum 01.06. - 19.07.
Geben Sie in diesem Antrag die Anschrift Ihrer Mutter an und erklären Sie,
dass Sie gemäß der B-2213/6 Nr 208 temporär, bis Bezug Ihrer neuen Wohnung,
dort wohnen.
Warum kann dies funktionieren:
Weil... auf den bestehenden Anspruch auf Trennungsgeld während einer Maßnahme ohne Zusage
der Umzugskostenvergütung...hat der private Wohnungswechsel keine Auswirkungen.
§ 7 Absatz 2 der Trennungsgeldverordnung ist zu beachten.
4.
Mieten Sie nicht irgendwann...sondern so schnell wie möglich !!!!...
die neue Wohnung an und lassen Sie diese gem. der Nr 208 anerkennen.
Für diese Anerkennung ist zuständig : BAIUDBw KompZ TM Bw (Trennungsgeldfestsetzende Stelle)
Wie gesagt ... es KANN sein das dies klappt...aber da diese Verfahren nicht jedem Refü...
Verwaltungsbeamten...geläufig sind...und SIE es auch unnötig verkompliziert haben...
...kann es auch schief gehen...
Und...
Wenn es für Sie ein Problem wäre die Wohnung mit Ihrer Freundin in Hannover zu haben,
aber dann doch kein TG-Empfänger mehr zu sein...
...dann gehen Sie mit meinen Ausführungen zu einem im BUKG versierten Beamten
beim BwDLZ und lassen sich VOR Anmietung beraten, ob so verfahren werden kann!
Gehen Sie nicht zum Refü ! Das sind gute Kameraden...aber hier ist wirkliches Spezialwissen gefragt!
Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie mir zu helfen versuchen!!! Wir beide würden es auch in Kauf nehmen, wenn es nicht durch geht mit TG. Es war wirklich geplant zusammen zu wohnen und nicht um Vorteile zu erreichen. Deswegen fällt der Gang zum BUKG Beamten aus und ich unterschreibe so schnell wie möglich einen Mietvertrag. Tut mir leid für die blöde Frage, aber der Refü bzw. BAIUDBw KompZ TM Bw ist in Kiel. Wenn ich den Mietvertrag in der Hand habe, wie mache ich es schnellstmöglich anerkennen? Bin ein Anfänger was sowas angeht, lerne aber schnell. Und nochmals danke schön. Mfg
Und bei dem Punkt " so schnell wie möglich mieten" reden wir von welchem groben Zeitplan?
Rufen Sie in Kiel an und sagen Sie das Sie gemäß der B-2213/6 - "Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland"
Nr. 208 einen Umzug während des Bezuges von TG durchführen werden.
Fragen Sie was man von Ihnen benötigt, um die Anerkennung dieser neuen Wohnung zu vollziehen.
Sollte man dort behaupten nicht zuständig zu sein...
Die Zuständigkeiten sind in der GAIP der Abt IV des BAPersBw in der KennNr 36-03-00 >> dort die Ziffer 2.2 geregelt.
Ihr Pers weiß wo er dies findet...
Wenn alles glatt läuft ... bekommen Sie ja das Formular Bw 2857 als Bescheid.
Achten Sie darauf, dass in diesem Formular dann der Punkt "Die o.a. Wohnung ist nach Ziffer 2 Nr. 208 .... " angekreuzt ist.
Mit diesem Formular melden Sie dann dem Pers den Bezug der neuen, berücksichtigungsfähigen Wohnung.
so schnell wie möglich ... heißt am besten gestern...
Zitat von: LwPersFw am 29. Juli 2015, 00:01:14
Rufen Sie in Kiel an und sagen Sie das Sie gemäß der B-2213/6 - "Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland"
Nr. 208 einen Umzug während des Bezuges von TG durchführen werden.
Fragen Sie was man von Ihnen benötigt, um die Anerkennung dieser neuen Wohnung zu vollziehen.
Sollte man dort behaupten nicht zuständig zu sein...
Die Zuständigkeiten sind in der GAIP der Abt IV des BAPersBw in der KennNr 36-03-00 >> dort die Ziffer 2.2 geregelt.
Ihr Pers weiß wo er dies findet...
Wenn alles glatt läuft ... bekommen Sie ja das Formular Bw 2857 als Bescheid.
Achten Sie darauf, dass in diesem Formular dann der Punkt "Die o.a. Wohnung ist nach Ziffer 2 Nr. 208 .... " angekreuzt ist.
Mit diesem Formular melden Sie dann dem Pers den Bezug der neuen, berücksichtigungsfähigen Wohnung.
so schnell wie möglich ... heißt am besten gestern...
Danke, gemeint ist der Pers in der Stammeinheit, nicht im Praktikum?
@ MrSkyfall
Du musst nicht immer komplette umfangreiche Zitate mitnehmen. Die Threads werden sonst schnell unübersichtlich. Wir, besonders aber der Autor, sehen ja, was geschrieben wurde ;).
Ansonsten viel Erfolg!
ZitatDanke, gemeint ist der Pers in der Stammeinheit, nicht im Praktikum?
Das kann jeder PersFw/PersOffz.