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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: DennisClaudia am 29. Juli 2015, 18:30:48

Titel: Elternzeit während man Übergangsgebührnisse bezieht!!!!
Beitrag von: DennisClaudia am 29. Juli 2015, 18:30:48
Hallo ich habe da eine frage

Mein freund ist / war SaZ 8.
Er hat letzes Jahr am 01.03.14 mit seine BFD begonnen und hat seit dem 90% Übergangsgebührnisse bekommen.
Mit seiner Ausbildung die er über den BFD gemacht hat ist er jetzt fertig und ist normal angestellt und bekommt normal Lohn. Ud bekommt zu dem noch 75% Übergangsgebühren.
Im September erwarten wir unser erstes Kind (wir sind nicht Verheiratet)
Er würde auch gerne 2 Monate in Elternzeit gehen.
Wie ist das dann mit den Übergangsgebühren bekommt er die dann noch voll bezahlt also 75% oder wie wird das dann geregelt?
Oder wird das ganz anders gehandhabt?
Titel: Antw:Elternzeit während man Übergangsgebührnisse bezieht!!!!
Beitrag von: Flexscan am 01. August 2015, 21:09:27
http://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/kp/Elternzeit-und-Wiedereinstieg-in-den-Dienst/Grundlegendes-zur-Elternzeit