Hallo ich habe da eine frage
Mein freund ist / war SaZ 8.
Er hat letzes Jahr am 01.03.14 mit seine BFD begonnen und hat seit dem 90% Übergangsgebührnisse bekommen.
Mit seiner Ausbildung die er über den BFD gemacht hat ist er jetzt fertig und ist normal angestellt und bekommt normal Lohn. Ud bekommt zu dem noch 75% Übergangsgebühren.
Im September erwarten wir unser erstes Kind (wir sind nicht Verheiratet)
Er würde auch gerne 2 Monate in Elternzeit gehen.
Wie ist das dann mit den Übergangsgebühren bekommt er die dann noch voll bezahlt also 75% oder wie wird das dann geregelt?
Oder wird das ganz anders gehandhabt?