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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Brythus am 01. August 2015, 11:35:45

Titel: SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: Brythus am 01. August 2015, 11:35:45

Hallo,

mich würde interessieren, ob ich während des Studiums (Medizin) als SanOA einen HiWi-Job annehmen kann und wie mein Verdienst auf das Ausbildungsgeld angerechnet wird?

Laut SanOAAusbGV § 3 "Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld" würde ich finanziell nichts davon haben ?

MFG, Brythus
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: F_K am 01. August 2015, 11:48:52
Ist der Auftrag klar?
Sinn des Ausbildungsgeldes?
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: Brythus am 01. August 2015, 11:56:24
Ja, der Auftrag ist mir klar. Ich kann aber mein Studium verkürzen und habe deshalb etwas mehr Luft, als die meisten SanOA's. Außerdem haben SanOA´s auch die Möglichkeit zum promovieren (dafür gehen sie auch ins Labor und benötigen Zeit) und ich hätte halt eine Arbeitsgruppe die mich dafür bezahlen würde.
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: F_K am 01. August 2015, 12:44:44
... dann mach das doch. Entlastet dann Einzelplan 14.
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: TheScientist am 01. August 2015, 15:59:06
Zitat von: Brythus am 01. August 2015, 11:56:24
...mein Studium verkürzen und habe deshalb etwas mehr Luft, als die meisten SanOA's. Außerdem haben SanOA´s auch die Möglichkeit zum promovieren...

Dann nutze diese Zeit um zu promovieren  ;)

Gerade wenn man im Labor an der bench seine Promotionsarbeit macht, ist man froh über jeden Monat, den man zur Verfügung hat, ohne dass man länger als die Regelstudienzeit es vorsieht studieren muss. Denn das bedeutet das weniger Credit-points...  :(

Dann sage denen lieber, die sollen dich nicht bezahlen, da du ein Einkommen hast und stattdessen in Antikörper bzw. Sachmittel allgemein, investieren, die du verbrauchen wirst. Und diese Sachmittel fallen auch nicht so vom Himmel, sondern müssen über Drittmittel finanziert werden, die auch erstmal da sein müssen.

Also, einfach machen und freuen das Zeit da ist  :)
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: ulli76 am 01. August 2015, 16:04:22
Wieso kannst du dein Studium verkürzen? Oder ist das eine spezielle Organisation, wo man am Ende ein Semester für die Pomotion frei hat.
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: TheScientist am 01. August 2015, 16:17:07
Er hat vermutlich einzelne Kurse, Seminare, Vorlesungen samt Klausuren vorgezogen.

Das machen unsere med. Studenten inklusive unserem SanOA auch, um mehr Zeit im Labor zu haben  ;D
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: Brythus am 01. August 2015, 16:39:29
Bin schon Diplom Biologe und kann mir was anrechnen lassen.

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: miT am 01. August 2015, 16:47:05
 wenn ich mich nicht irre ist es völlig egal was sie vorher studiert haben oder was ihnen angerichtet wird weil sie nach Antragstellung auf Zulassung zum Physikum zwei Jahre an einer Universität Medizin studiert haben müssen,  es sei denn ich irre mich jetzt völlig:

ZitatMedizinstudium von zwei Jahren an einer Universität (,,Vorklinik")
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: miT am 01. August 2015, 16:50:37
 Danke Siri für den Kauderwelsch wenn nicht verständlich schreibe ich es noch mal neu ...
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: ulli76 am 01. August 2015, 17:07:41
Edit: Konntest du direkt in nem höheren Fachsemester einsteigen weil du genug Kurse angerechnet bekommen hast?

Ansonsten wird halt erwartet, dass du die freie Zeit fürs Lernen und ggf. Praktika nutzt. Promotion kann man natürlich parallel machen, aber die Arbeit wird in der Medizin gemeinhin nicht vergütet.

Sprich mal mit deinem Betreuungsoffizier, ob die Tätigkeit nicht sowieso genehmigungspflichtig ist. Und nein, es ist nicht vorgesehen, dass du während des Studiums einer Nebentätigkeit nachgehst, deswegen die Anrechnung auf das Ausbildungsgeld.
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: Pericranium am 01. August 2015, 17:53:51
Zitat von: Brythus am 01. August 2015, 11:35:45

Hallo,

mich würde interessieren, ob ich während des Studiums (Medizin) als SanOA einen HiWi-Job annehmen kann und wie mein Verdienst auf das Ausbildungsgeld angerechnet wird?

Laut SanOAAusbGV § 3 "Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld" würde ich finanziell nichts davon haben ?

MFG, Brythus

Also so wie ich das Gesetz verstehe, gilt dieser Paragraph nur für Einkünfte, welche man z.B. während des PJ oder bei bezahlten Famulaturen etc. bekommt.
Wenn man einen normalen Nebenjob hat und keinen, welcher das erfüllt:

Zitateine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit

Dann wird das nicht mit dem Ausbildungsgeld verrechnet.

Ich habe einen Nebenjob im RD und mir wird da nichts vom Ausbildungsgeld abgezogen.
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: Brythus am 01. August 2015, 17:58:20
Das sind ja wunderbare Nachrichten :)

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: Andi am 01. August 2015, 20:17:20
Zitat von: miT am 01. August 2015, 16:47:05
weil sie nach Antragstellung auf Zulassung zum Physikum

Es gibt mittlerweile an mehreren Orten die Möglichkeit in Modellstudiengängen Medizin ohne Physikum zu studieren, Hannover z.B.
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: miT am 01. August 2015, 21:37:17
Das stimmt natürlich und ist mir bekannt dennoch kann man es noch nicht als üblich bezeichnen und wenn ich mich nicht irre ist auch fürs letzte Staatsexamen eine Mindeststudienzeit in der Prüfungsordnung vorgeschrieben  und eben nicht nur der reine Scheinnachweis.
Ich habe das Physikum hier nur  als einfaches Beispiel verwendet.
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: Widow am 02. August 2015, 11:16:36
Zitat von: Andi am 01. August 2015, 20:17:20
Zitat von: miT am 01. August 2015, 16:47:05
weil sie nach Antragstellung auf Zulassung zum Physikum

Es gibt mittlerweile an mehreren Orten die Möglichkeit in Modellstudiengängen Medizin ohne Physikum zu studieren, Hannover z.B.

Hannover ist super. Allerdings bekommen wir hier ein sogenanntes Physikumsäquivalent, wenn wir alle Fächer abgehakt haben. Der Vor/Nachteil ist, dass man ein Vorklinik-Fach bis in das letzte Semester mitschleifen kann und somit kein Physikum hat.
Titel: Antw:SanOAAusbGV - §3 - Ausbildungsgeld und Nebenverdienst
Beitrag von: ulli76 am 02. August 2015, 11:24:26
Es gibt die Möglichkeit, dass aus einem anderen Studium Scheine anerkannt werden. Ergibt sich daraus eine bestimmte Konstellation, kann man mit einem höheren Fachsemester einsteigen und verkürzt dadurch die Studienzeit.
Dadruch ergeben sich aber nicht unbedingt "Freisemester"- die hat man je nach Uni, wenn man seine Kurse günstig legen kann. Es gibt auch Unis, die von Hause aus die Kurse auf weniger Semester verteilen, dafür gibt es aber spezielle Regelungen für das so freigeschaufelte Semester (ich glaub, eine uni fordert sogar eine Dr.Arbeit oder eine andere Art der Forschung für dieses Semester).

Auf jeden Fall ist eine bezahlte Tätigkeit außerhalb der Studienordnung genehmigungspflichtig.