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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: MiraC am 04. August 2015, 14:09:13

Titel: Wiedereinsteller - UmP -> MilOffz überhaupt möglich?
Beitrag von: MiraC am 04. August 2015, 14:09:13
Ich bin Wiedereinsteller mit 43 Jahren in der IT (mit verwertbarem Beruf) - werde wahrscheinlich als SF eingestellt.
Der Einplaner hat mir geraten "jedes Jahr" den Antrag auf MilOffz zu stellen.
Da ich mir gerade die Anforderungen 2016 durchgelesen habe, denke ich das das doch recht sinnfrei ist, oder?

Den Antrag kann ich frühestens stellen wen ich die militärischen Ausbildungen druchlaufen habe, also sagen wir 2017, dann bin ich 45.
Damit wäre der passus "Restdienstzeit BS" nicht mehr erfüllt/erfüllbar. Oder gibt es da schon wieder Ausnahmen, weil IT eine Mangelverwendung ist?

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Im Grunde ist es mir egal, mir reicht die Feldwebel Laufbahn (aber neugierig bin ich schon).
Könnte ich theoretisch in der Dienstzeit (15 Jahre) auch noch zum OSF befördert werden?
Titel: Antw:Wiedereinsteller - UmP -> MilOffz überhaupt möglich?
Beitrag von: Tommie am 04. August 2015, 14:23:10
Den Antrag auf Offz MilFD können Sie sich im Prinzip sparen, denn Sie müssen zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Voraussetzungen in Bezug auf Beurteilungen erfüllen, noch eine Restdienstzeit von 15 Jahren vor erreichen der besonderen Altersgrenze für Hauptleute haben! Aktuell ist das der 56. Geburtstag, somit sind Sie schon bei Einstellung zu alt für einen solchen Antrag! Ich beziehe mich hierbei auf die aktuelle GAIP für die Übernahme zum Offz MilFD für das Jahr 2016 vom 16.07.2015, Punkt 3.2! Das hätte der Karriereberater aber wissen müssen ;) !

Zum Thema "OStFw":

"Regelungen Online", Zentrale Dienstvorschrift A-1340/49, Ziffer 236 sagt aus, dass Sie bei einer Einstellung als Stabsfeldwebel frühestens nach 10 Jahren zum Oberstabsfeldwebel befördert werden können, was nach der letzten Gesetzesänderung jetzt auch als SaZ möglich wäre, wenn Sie bis dahin alle Voraussetzungen erfüllen!
Titel: Antw:Wiedereinsteller - UmP -> MilOffz überhaupt möglich?
Beitrag von: Ralf am 04. August 2015, 15:03:52
Es gibt aber auch eine Erstbewerberregelung. Diese sah -als es noch die Jg-bezogene Betrachtung gab, vor, dass jeder mind. einmal die Möglichkeit haben musste.
Wenn du alle anderen Voraussetzungen erfüllst, stell halt den Antrag und dann wirst du eine Entscheidung bekommen. Erfahrungswerte gibt es dazu (noch) nicht.