Hallo Forum,
hat man neben dem sechsmonatigen FA/UA-Lehrgang die Zeit seinen Führerschein Klasse B zu machen? Bin ab 01.10. in Füssen und da ich als PzGren Fw geplant bin möchte/muss ich den Führerschein so schnell wie möglich haben. Weiß jemand ob es realistisch ist in den ~21 Wochen in Füssen oft genug Zeit zu haben Dienstags und Donnerstags zwischen 18:30 und 20:00 Uhr in die Theoriestunde zu gehen? Fahrstunden kann man ja auch Samstags machen.
Gruß M
Wieso "müssen" Sie den so schnell wie möglich haben? Wenn der Führerschein "F SPz" immer noch Lehrgangsvoraussetzung für den Feldwebellehrgang PzGren muss der Dienstherr dafür sorgen, dass Sie die Voraussetzungen rechtzeitig erfüllen. Dazu gehört dann auch der Lehrgang "B Anfänger".
Ich habe zwar noch den alten Standard für die Feldwebelausbildung durchlaufen (GA, Truppenpraktikum, FA-Lehrgang, Truppenpraktikum, FwAmt-Lehrgang) und von unseren "neuen" nur gehört wie es jetzt zur Zeit ist mit den UA/FA-Bataillonen ist, aber alles was nach der Grundausbildung kommt ist relativ normal, d.h. 16:30 Dienstschluss oder wann auch immer die Einheit dort standardmäßig Dienstschluss macht.
Dies schließt besondere Übungsvorhaben wie z.B. Nacht-O-Märsche oder Nachtausbildungen, wie sie auf den o.g. Lehrgängen vorkommen, natürlich aus!
Aber im Grunde hat KlausP recht, wenn du irgendeinen Führerschein benötigst wird dich deine Einheit sobald möglich auf einen entsprechenden Lehrgang schicken.
Danke für die Antworten! Ich werde mal beim Personaloffizier meines zukünftigen Btl nachfragen, um Planungssicherheit zu haben. Es wäre ja super wenn man mich auf den Lehrgang B Anfänger schicken würde: Wieder 2000 Euro gespart ;D
Der PersOffz wird dazu genau gar keine Aussage treffen können. Erst einmal hat er Sie personaltechnisch noch gar nicht auf dem Schirm, weil er noch keinen Zugriff auf Ihre Daten haben wird. Dann kennt er demzufolge Ihre konkrete Lehrgangsplanung gar nicht weil die beim BAPersBw noch nicht einmal in Arbeit ist und außerdem ist für die Planung und Anforderung aller benötigten Lehrgänge, die nicht vom BAPersBw geplant werden, der Kompanietruppführer Ihrer zukünftigen Einheit zuständig. In "meinem" PzGrenBtl steuert sowas der "FA/UA-Vater" des Bataillons über die Stammeinheiten. Wie das in Ihrem Batailon sein wird kann ich natürlich nicht sagen.
Wieso machst du nicht zivil einen Schnellkurs?
Bieten zivile Fahrschulen auch oft an.
Hast du Ferien oder eventuell viele Resturlaubstage?
Abzüglich Teil II verbringst du 5 Monate im Btl.
Nehmen wir mal an du bist oft auf Gefechtsdienst oder Ähnlichem und du kannst nicht jede Theoriestunde besuchen, bzw. musst einige Fahrstunden verschiebenen/ absagen. Dann würdest du theoretisch sogar Gefahr laufen nicht mit dem Führerschein fertig zu werden.
Die Fahrschulen erkennen zwar in der Regel den Ausbildungsstand an, bringt aber relativ wenig wenn du dann ganz anders bist und dann wieder 3-4 Fahrstunden brauchst, nur um das Prüfungsgebiet kennen zu lernen, bzw. den Fahrlehrer von deinem Können zu überzeugen.
@chewbacca: Also wenn ich für einen Dienstposten einen Führerschein benötige und es privat nicht eilt, dann soll die Bundeswehr zusehen, dass ich den auch bekomme. Da werde ich den Teufel tun und privat 1500-2000€ investieren.
Und genau dafür ist eigentlich der Lehrgang "B Anfänger" gedacht.
Ich werde es dann wohl einfach auf mich zukommen lassen. Vor ein paar Tagen habe ich noch einige Unterlagen bekommen, unter anderem auch eine "Druckansicht für Dienstposten ... GrpFhr SK PzGren Fw."
Unter der Überschrift "Eigenschaften der Stelle" gibt es auch den Punkt "Geford. Fahrerlaubnis." Da dort nichts vermerkt ist gehe ich jetzt einfach mal davon aus dass ich auf den Lehrgang "B Anfänger" komme. In Füssen wird sich sicher jemand finden der die Fragen bezüglich Führerschein, zeitlicher Ablauf etc. abschließend beantworten kann. Zur Not mach ich ihn bei einer Fahrschule in Füssen. Danke für die Hilfe!
ZitatDa dort nichts vermerkt ist
Wenn das dort steht, warum solltest du einen Führerschein machen können/ müssen?
Es sei denn, dein DV legt fest, dass du auch ein Fahrzeug bewegen können müsstest und schickt dich. Dann schickt er dich auch auf FS.
Ich schrieb ja: "Wenn der Führerschein F SPz noch Lehrgangsvoraussetzung ist ...". Ich weiß, dass er es in der Vergangenheit war. Ein PzGrenFw sollte in der Lage sein, den SPz zu bewegen.
@Ralf: Zum einen sind alle anderen Punkte auf dieser Druckansicht klar beantwortet (nur der Führerschein ist offen), zum anderen habe ich auch ein vierseitiges Tätigkeitsbild bekommen: "Der Panzergrenadierfeldwebel (PzGrenFw) ist Führer und Kommandant des Schützenpanzer Marder ... 5. Sonstige Vorrausetzungen Zivile Fahrerlaubnisklasse B"
Ob ich auf den Lehrgang B Anfänger komme oder nicht werde ich bald genug erfahren und ich kann es so oder so kaum erwarten dass es endlich los geht! Ansonsten mach ich den Führrerschein eben bei einer Fahrschule wie jeder andere auch, damit hatte ich sowieso gerechnet weil ich nicht wusste dass es den Lehrgang B Anfänger gibt.
Zitat... "Der Panzergrenadierfeldwebel (PzGrenFw) ist Führer und Kommandant des Schützenpanzer Marder ... 5. Sonstige Vorrausetzungen Zivile Fahrerlaubnisklasse B" ...
Dann ist es also immer noch so, wie von mir geschrieben.