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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Viktor0089 am 08. August 2015, 22:26:27

Titel: Darf ich nach der Grundausbildung sofort 1 Woche Urlaub machen?
Beitrag von: Viktor0089 am 08. August 2015, 22:26:27
Frage steht oben.
Titel: Antw:Darf ich nach der Grundausbildung sofort 1 Woche Urlaub machen?
Beitrag von: markxxx6 am 08. August 2015, 22:30:41
Die Frage kann ihnen nur ihre zukünftige Stammeinheit beantworten.Grundsätzlich ist es möglich,wenn kein dienstliches Interesse dagegen spricht.
Titel: Antw:Darf ich nach der Grundausbildung sofort 1 Woche Urlaub machen?
Beitrag von: KlausP am 09. August 2015, 07:44:19
Und ich vermute mal, der Disziplinarvorgesetzten der Stammeinheit wird das ablehnen. Gerade in den ersten Tagen nach Versetzung aus der GA-Einheit sind ein paar organisatorische Dinge zu regeln und die Soldaten müssen in Ihre Teileinheiten integriert werden. Da müssten schon gewichtige Gründe für eine Urlaubsgewährung vorliegen.
Eine Ausnahme sehe ich nur bei den paar Soldaten, die nach der GA in der GA-Einheit bleiben, das gibt es ja auch. Dann wechselt der Disziplinarvorgesetzten nicht und man könnte das schon vor Ende der GA absprechen.
Titel: Antw:Darf ich nach der Grundausbildung sofort 1 Woche Urlaub machen?
Beitrag von: StUffz_Ruhrpott am 10. August 2015, 04:42:14
@ KlausP was wäre denn, wenn der frisch aus der GA kommende Kamerad verdammt gute Gründe hat, nach Hause zu wollen? Etwa eine Frau, welche grade entbunden hat oder einen Sterbefall im nahen Angehörigenkreis? Einzefallentscheidung oder Ablehnung?
Titel: Antw:Darf ich nach der Grundausbildung sofort 1 Woche Urlaub machen?
Beitrag von: KlausP am 10. August 2015, 04:57:25
Urlaubsgewährung ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Titel: Antw:Darf ich nach der Grundausbildung sofort 1 Woche Urlaub machen?
Beitrag von: wolverine am 10. August 2015, 07:49:08
Und der Klaus entscheidet entscheidet über keinen Urlaubsantrag....
Titel: Antw:Darf ich nach der Grundausbildung sofort 1 Woche Urlaub machen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 10. August 2015, 17:17:34
Zitat von: KlausP am 09. August 2015, 07:44:19
Und ich vermute mal, der Disziplinarvorgesetzten der Stammeinheit wird das ablehnen. Gerade in den ersten Tagen nach Versetzung aus der GA-Einheit sind ein paar organisatorische Dinge zu regeln und die Soldaten müssen in Ihre Teileinheiten integriert werden. ...

Im direkten Anschluss an die GA folgen erfahrungsgemäß ja noch weitere Lehrgänge ("früher" SWA, Führerscheine usw.), so dass eine unmittelbare Verfügbarkeit auch so nicht gegeben ist.
Titel: Antw:Darf ich nach der Grundausbildung sofort 1 Woche Urlaub machen?
Beitrag von: wolverine am 10. August 2015, 20:26:16
Und der KpChef ist ab Kommandierung auch nicht mehr zuständig für die Urlaubsgewährung.