Frage steht oben.
Die Frage kann ihnen nur ihre zukünftige Stammeinheit beantworten.Grundsätzlich ist es möglich,wenn kein dienstliches Interesse dagegen spricht.
Und ich vermute mal, der Disziplinarvorgesetzten der Stammeinheit wird das ablehnen. Gerade in den ersten Tagen nach Versetzung aus der GA-Einheit sind ein paar organisatorische Dinge zu regeln und die Soldaten müssen in Ihre Teileinheiten integriert werden. Da müssten schon gewichtige Gründe für eine Urlaubsgewährung vorliegen.
Eine Ausnahme sehe ich nur bei den paar Soldaten, die nach der GA in der GA-Einheit bleiben, das gibt es ja auch. Dann wechselt der Disziplinarvorgesetzten nicht und man könnte das schon vor Ende der GA absprechen.
@ KlausP was wäre denn, wenn der frisch aus der GA kommende Kamerad verdammt gute Gründe hat, nach Hause zu wollen? Etwa eine Frau, welche grade entbunden hat oder einen Sterbefall im nahen Angehörigenkreis? Einzefallentscheidung oder Ablehnung?
Urlaubsgewährung ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Und der Klaus entscheidet entscheidet über keinen Urlaubsantrag....
Zitat von: KlausP am 09. August 2015, 07:44:19
Und ich vermute mal, der Disziplinarvorgesetzten der Stammeinheit wird das ablehnen. Gerade in den ersten Tagen nach Versetzung aus der GA-Einheit sind ein paar organisatorische Dinge zu regeln und die Soldaten müssen in Ihre Teileinheiten integriert werden. ...
Im direkten Anschluss an die GA folgen erfahrungsgemäß ja noch weitere Lehrgänge ("früher" SWA, Führerscheine usw.), so dass eine unmittelbare Verfügbarkeit auch so nicht gegeben ist.
Und der KpChef ist ab Kommandierung auch nicht mehr zuständig für die Urlaubsgewährung.