Hallo,
kann mir jmd etwas über die Beförderungszeiten in der Reserve sagen?
Speziell ginge es mir in der Reservefeldwebellaufbahn um die Mindestanzahl an Wehrübungstagen, um den nächst höheren Dienstgrad bekommen zu dürfen.
Beginnend mit G -> OSFw
Das die Dienstzeit ab Eintritt in die BW gleich der Jahre sein muss, wie bei einem aktiven SaZ ist mir bekannt, jedoch die Anzahl an WÜT wäre wissenswert.
Danke im voraus
Alex
Wie die Ausbildung als RFA aussieht, kann ich dir nicht sagen.
Ab F benötigst du pro Beförderung mindestens 24 RDL.
Feldwebel zum Oberfeldwebel: 24 WÜb-Tage, mindestens ein Jahr dazwischen!
Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel: erneut 24 WÜb-Tage, erneut ein Jahr Stehzeit vor der Beförderung!
Um zum Oberfeldwebel befördert werden zu können müssen seit dem Eintritt in die Bundeswehr mindestens 5 Jahre ins Lang gegangen sein, für den Hauptfeldwebel sollten es gar acht Jahre sein!
Für den Stabsfeldwebel benötigt der Hauptfeldwebel der Reserve erneut 24 Wehrübungstage, wobei dann allerdings 16 Jahre seit Beförderung zum Feldwebel ins Land gegangen sein sollten!
Erneute 24 WÜb-Tage zum Oberstaber, hier jedoch mindestens 19 Feldwebeljahre, davon mindestens sechs Jahre seit Beförderung zum Hauptfeldwebel!
Für den Oberstaber braucht man ein nachgewiesenes Potenzial und eine entsprechende Stelle, weil die "normale" Feldwebelstelle immer nur bis zum Stabsfeldwebel geschlüsselt ist!
Und wie sieht das mit Reserveoffizieren aus? Konkret Sprung vom OLt zum Hptm?
Die Frage ist doch akademisch: Ohne Beurteilung ( vorher) keine Beförderung, und da sind mindestens 12 Tage am Stück zu leisten ...
Zitat von: Paul089 am 09. Februar 2016, 11:13:39
Und wie sieht das mit Reserveoffizieren aus? Konkret Sprung vom OLt zum Hptm?
Die Stehzeiten hängen davon ab, wie Du zu dem OLt gekommt bist.
In meinem Fall z.B. über §26(4) SLV liegt die Stehzeit vom OL zum H/KL bei 4.5 Jahren, wenn ich mich recht entsinne.
Zitat von: HG z.S. am 09. Februar 2016, 14:38:12
Zitat von: Paul089 am 09. Februar 2016, 11:13:39
Und wie sieht das mit Reserveoffizieren aus? Konkret Sprung vom OLt zum Hptm?
Die Stehzeiten hängen davon ab, wie Du zu dem OLt gekommt bist.
In meinem Fall z.B. über §26(4) SLV liegt die Stehzeit vom OL zum H/KL bei 4.5 Jahren, wenn ich mich recht entsinne.
In deinem Fall 5,5 Jahre! In allen Offz und ResOffz-Laufbahnen (Ausnahmen wie KSK mal weggelassen):
Die Beförderung zum Hptm setzt min. 5,5 Jahre seit Erhalt des Offizierspatent voraus.
Zitat von: Der Reservist am 10. Februar 2016, 20:11:05
Die Beförderung zum Hptm setzt min. 5,5 Jahre seit Erhalt des Offizierspatent voraus.
Mmh... da verstehe ich §26(6) SLV aber anders:
Zitat§ 26 Offiziere mit Hochschulausbildung
(4) Für Verwendungen im Truppendienst, die keine Hochschulausbildung erfordern, kann als Oberleutnant
in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit auch eingestellt werden, wer
ein Hochschulstudium mit einem Bachelor- oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen und eine
Offizierprüfung bestanden hat. Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 24 Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend.
(6) Eine Beförderung ist in den Fällen der Absätze 2, 4 und 5 zulässig
1. zum Hauptmann nach vier Jahren seit Einstellung als Oberleutnant
[...]
Danach wären es also sogar nur 4 Jahre. Wo nimmst Du denn die 5,5 Jahre her?
Du hast recht HG! 5,5 Jahre gelte für die (Reserve)Offiziere des Truppendienstes (2,5 Jahre vom L zum OL).
Zitat von: F_K am 09. Februar 2016, 11:19:24
Die Frage ist doch akademisch: Ohne Beurteilung ( vorher) keine Beförderung, und da sind mindestens 12 Tage am Stück zu leisten ...
12 Tage am Stück?
Seit wann das denn? Die Kameraden, die ich zuletzt befördert habe, haben lediglich Kurzwehrübungen gemacht.
20 6 bzw. Nachfolge Dokument.
Nur einmal Interessehalber: vom Hauptmann zum Major? Beurteilung liegt vor. Ich meine mich an 10 Jahre seit Beförderung zum H erinnern zu können. Gehe mal davon aus das man auch entsprechenden Beorderungsdienstposten als StOffz im vorhinein zumindest in Aussicht haben sollte. So korrekt?
Du must auf einem M dotierten Dienstposten beordert sein und DORT beurteilt sein - eine Beurteilung auf einem H Dienstposten reicht nicht.
Und es sind 10 Jahre seit der Beförderung zum Leutnant.
Danke alles klar
Zitat von: ZMZler am 02. März 2016, 11:12:21
12 Tage am Stück?
Seit wann das denn? Die Kameraden, die ich zuletzt befördert habe, haben lediglich Kurzwehrübungen gemacht.
F_K bezieht sich hier nicht auf die RD-Tage, die zur Beförderung insgesamt notwendig sind. Sondern darauf, wann eine Beurteilung für RDL zu erstellen ist. Folgere ich mal aus dem Verweis auf ZDv A-1340/50 (alt:20/6). Allerdings lese ich den fraglichen Punkt umgekehrt: bei RDL über 12 Tagen ist eine Beurteilung zu erstellen, wenn im bisherigen Dienstgrad noch keine Beurteilung erfolgt ist. Man benötigt also nicht mindestens 12 zusammenhängende Tage für eine Beurteilung.
Genau so kenn ich das auch.
Naja - Rede mal mit einem S1 drüber.
Bei KWÜ wird halt keine Beurteilung erstellt, ohne Beurteilung keine Beförderung.
Natürlich kann im Ausnahmefall auf Anforderung von BAPers auch bei kürzeren RDL eine BU erstellt werden - ist aber weder gerne gesehen noch üblich.
wia schauts dann bei den gaaaaaanz alten aus - die schon 100e RDL Tage auf dem DG haben
aber wegen der Stehzeit von der Beförderung zum Fw 10 Jahre als HptFw rumoxdieren
müssen die zum StFw dann auch noch eine neue Beurteilung haben -selbst wenn schon Beurteilungen im DG da sind, die allerdings älter wie 5 oder 6 Jahre sind ??
ausserdem WO ist da die GERECHTIGKEIT
vom Lt zum M - 10 Jahre
vom Fw zum StFw 16 Jahre
Da müsste de Stfw ja hochwertiger sein :D :D :D
Offiziere leisten mehr - werden also schneller befördert.
Es ist ein Rechtsstaat - Gerechtigkeit ist eher Interpretation.
FW Stellen sind bis StFw gebündelt, eine Beurteilung ist üblicherweise alle 3 Jahre zu erstellen.
ZitatOffiziere leisten mehr
Das halte ich ja für die überwiegende Anzahl der Angehörigen dieses Standes für ein Gerücht. Mindestens aber für eine starke Behauptung, die nach Belegen schreit.
Zitatwerden also schneller befördert
Das entspricht schon eher den Tatsachen, ob richtig oder nicht, gerecht oder ungerecht?
Und bevor sich jemand beschwert - dieser Post ist natürlich absolut ernst gemeint und ohne Ironie geschrieben.
Beleg: Gesetzeslage.
Wie gesagt, Recht, Gesetz und Gerechtigkeit sind 3 verschiedene Dinge.
Zitatvom Lt zum M - 10 Jahre
vom Fw zum StFw 16 Jahre
Das ist ja alles aus dem aktiven Beförderungsrecht abgeleitet. Da muss man dann auch sehen, wie viele Dienstgrade da noch drüber sind und die man erreichen können muss. Bei StFw gibt's noch einen und beim Major noch 6 DstGrade und 8 Besoldungsgruppen. Über die besondere Altersgrenze will ich schon gar nicht reden. Bitte nur gleiches mit gleichem Vergleichen.
Um dann mal wieder auf Thema "Beurteilung" zurück zu kommen:
Eine Beurteilung ist zu erstellen, wenn diese von der Personal bearbeitenden Stelle (BAPersBw) angefordert wird! Sollte eine Beurteilung ohne Rücksprache mit BAPersBw erstellt werden, kann es mit diesen Herrschaften mächtig Ärger geben und die Beurteilung wird von dort aus aufgehoben. Und ob sich BAPersBw zu einer Anforderung einer Beurteilung für eine RDL von drei tagen bewegen lässt, wage ich zu bezweifeln. Eventuell ist man bei den in der ZMZ beorderten Reservisten hier ein wenig großzügiger als bei denen in einem aktiven verband beorderten, oder aber man schickt die ZMZ-ler für zwei Wochen ins zuständige LKdo, so wie ich es in meiner Zeit am LKdo BW erlebt habe, dass sie dort beurteilt werden können.