Guten Tag Kameraden.
Ich habe einige Fragen und möchte mir dazu gerne eine zweite oder dritte Meinung einholen!
Ist es möglich eine Wohnung anerkennen zu lassen auch wenn die Frist schon abgelaufen ist? Und wie ist es mit trennungsgeld nach einer Hochzeit?
Desweiteren ist es möglich einen Bandscheiben Vorfall als Wehrdienst Beschädigung anerkennen zu lassen? (8 Jahre grüne Truppe und bei Musterung definitiv gesund)
Wann ist denn der Bandscheibenvorfall aufgetreten?
Im Mai diesen Jahres
Wurde durch den Truppenarzt ein WDB-Blatt angelegt? Bei welcher Tätigkeit ist der Bandscheibenvorfall aufgetreten?
Ich denke nicht, hatte schon seit längerem schmerzen im Rücken wurde immer mit der Aussage ist ein eingeklemmter Nerv abgespeist bis ich nach einem 12er ohnmächtig geworden bin und ins Krankenhaus gekommen bin mrt hat ergeben Bandscheibe. Aber von einem wdb Blatt höhre ich zum ersten mal
ZitatAber von einem wdb Blatt höhre ich zum ersten mal
Dann setzen Sie Ihren Truppenarzt mal auf 'n Pott. Ein WDB-Blatt ist anzulegen, wenn die Möglichkeit einer Wehrdienstbeschädigung gegeben ist
oder wenn der Soldat das verlangt.
Gut zu wissen! Vielen dank für die Info
Zitat von: Mogli am 10. August 2015, 21:31:39
Gut zu wissen! Vielen dank für die Info
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass eine WDB tatsächlich vorliegt!
Ja habe schon wahrgenommen das es schwierig sein könnte das ein Bandscheiben Vorfall anerkannt wird.
Das Problem ist, dass hier keiner weiß wann der Vorfall war. Ein Freund von mir hatte das auf der HiBa. Über die Wand und blieb lieben wie ein Stein. Das würde als Bandscheibenvorfall diagnostiziert und als WDB anerkannt.
Bisher wurde noch keiner anerkannt. Man kann mal Glück haben, wenn es im Rahmen eines Unfalls aufgetreten ist.