Guten Abend kameraden/innen !
Ich mache zurzeit die AGA und hätte mal ne Frage bezüglich meiner Eignung !
Also ich hatte die EUF im KarrC. Dort waren alle Tests gut bis sehr gut.
Zum Abschluss hatte ich das Prüfgespräch mit dem PrüfOffz und einer Psychologin!
Da war auch alles gut verlaufen.
Es wurde mir gesagt, das aufgrund von zwei Straftaten (angegeben aber mussten vom Rechtsberater der BW) am selbigen Tage keine FW Eignung ausgesprochen wird sondern "lediglich" die Uffz o.P. !
So es wurde aber gleichzeitig gesagt das die beiden mich definitiv in meiner Wunschverwendung als FW des TrpDienstes sehen und nach "abnicken" des Rechtsberaters die Eignung nachträglich in meiner P-Akte vermerkt wird.
Dies ist nicht geschehen (bin seit 01.07.2015 in der AGA).
Ich hatte sofort Antrag auf FA gestellt , wurde dann aber zum PersFw bestellt der mir eröffnete das zurzeit "nur" die Uffz o.P. In meiner P Akte vermerkt ist !
Ich hatte beim einplaner eine solche Stelle abgelehnt, da ich zur Infanterie will/wollte und habe dann lieber SAZ08 als Msch vorerst gemacht !
Ich hatte an einem Tag an dem ich was Zeit hatte (bzw mein GrpFhr hat mir Zeit dafür verschafft) dann mal beim KarrC angerufen worauf mir von einem Hptm gesagt wurde : "komische Vorgehensweise , sowas habe ich noch nie gehört , können sie vergessen! "
Na ja jetzt habe ich das ganze nochmal schriftlich eingereicht beim KarrC über den dienstlichen weg und warte auf Antwort!
Zu meinen eigentlichen Fragen :
1. Weiß jemand welche TrpDienst stellen als Uffz o.P. Überhaupt noch gibt (sollen ja mehr als rar gesäht sein und die Ausnahme bilden)?
2. welche Vorgehensweise würden Sie mir vorschlagen? Bzw ist meine Vorgehensweise soweit korrekt?
3. ich möchte unbedingt im TrpDienst oder zumindest nah dran bleiben (Infanterie) , welche Uffz o.P. Stellen sind/wären solche ?
Ich hoffe auf zahlreiche , hilfreiche Antworten !
Mit kameradschaftlichen Grüßen !
1. Sie haben keine Feldwebeleignung bekommen. Die Gründe sind dabei egal.
2. Ihnen wurde lediglich die Eignung für die Unteroffizierlaufbahn zugesprochen, die gibt es im Truppendienst nicht, es gibt im Fachdienst lediglich ein paar Verwendungen, für die kein spezieller Eingangsberuf gefordert ist..
3. Sie können nach Ablauf eines Jahres seit dem letzten Test erneut für die Feldwebellaufbahn getestet werden. Ohne erfolgreiche Teilnahme am Test kein Laufbahnwechsel.
4. Die richtige Abkürzung für Truppendienst lautet TrDst. Wenn Sie die nicht kennen, erfinden Sie bitte keine neue Abkürzung.
ZitatNa ja jetzt habe ich das ganze nochmal schriftlich eingereicht beim KarrC über den dienstlichen weg und warte auf Antwort!
Das Ergebnis kann ich Ihnen sagen ... bzw. habe ich schon gesagt. Siehe oben.
Und das ist eigentlich auch kein Hickhack. Da gibt es ein eindeutiges Ergebnis. Sie haben keine Fw-Eignung und haben auf eine Mannschaftsstelle zugesagt.
Wieder so ein Fall und man kann es gar nicht oft genug sagen: Wieso unterschriebt man für etwas, was man nicht wirklich will (Hier: 8 Jahre Mannschafter)??? Da muss man doch wissen, dass das gnadenlos in die Hose gehen kann. So doof kann man doch gar nicht sein.
Den "Hickhack" sehe ich übrigens auch nicht. Dir wurde klar gesagt, dass du als Feldwebel nur dann geeignet bist, wenn der Rechtsberater es absegnet. Dieser hat es offenbar nicht getan, ergo bist du nicht geeignet... Was das mit Hickhack zu tun haben soll verstehe ich nicht.
Na ja hätte der rechtsberater nicht abgenickt wäre ich ja gar nicht erst einberufen worden, aber ist auch egal.
Welche Uffz Stellen sind denn diese, welche man ohne spezifische Vorausbildung anstreben kann? Gibt es da eine Übersicht?? Möchte nicht schon wieder total planlos zum PersFw
Nein, es zählen alle Teile und dann es durchaus sein, dass man nach Empfehlung des RB erst einmal keine Fw-Eignung ausspricht.
Was bringt dir denn eine UoP Stelle ohne Berufsbindung? Außer, dass du keinen Beruf erlernst? Das ist trotzdem keine infanteristische Verwendung. Spontan fällt mir da irgendein FM-Uffz ein, Kampftaucher o.ä.
Und ja, da musst du schon zu deinem PersFW gehen, denn der kann in der Stellenbörse freie DP schauen.
Aber ich finde deinen "Plan" derzeit irgendwie planlos, wenn du dich nur auf diese UoP-Verwendungen mit falschen Hoffnungenkaprizierst.
Ich finde es ja grundsätzlich spannend, dass ein U.o.P mit 2 Straftaten ok ist aber ein U.m.P nicht. Komische Einstellung hat die Bundeswehr da.
Wenn man sich anschaut was der Alltag eines FwTrDst mit sich bringt und der eines Fw im Fachdienst, ist das garnicht abwegig.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass da noch mehr gewesen ist, dass derTE keine Feldwebeleignung erhalten hat. Entweder hat man es ihm nicht deutlich gesagt (muss man ja auch nicht) oder er hat nur selektiv zugehört. Und ein Angebot für die Verwendung in der Unteroffizierlaufbahn scheint man ihm ja auch nicht gemacht zu haben. So what ...
Zitat von: Dumdidum am 13. August 2015, 15:21:50
Na ja hätte der rechtsberater nicht abgenickt wäre ich ja gar nicht erst einberufen worden, aber ist auch egal.
Was ein Schwachsinn...
Du schreibst doch selber, dass du bereits beim Einplaner für die Mannschaftslaufbahn unterschrieben hast, ohne zu wissen was der Rechtsberater sagt. Warum man sowas macht, dafür fehlt mir das Verständnis - tut aber auch nichts zur Sache.
Deine Feldwebeleignung hast du daraufhin offenbar nicht nachträglich erhalten, was nach deiner Aussage ja nur daran liegen kann, dass der Rechtsberater es eben nicht abgesegnet hat.
Dass du durch das Veto des Rechtsberaters gar nicht erst hättest einberufen werden können ist dahingehend Unsinn, dass sich das in deinem Fall eben auf die Feldwebeleignung bezog. Für die Laufbahn der Mannschaften reicht es dem Rechtsberater halt. Da die Verantwortung die man dort trägt eben auch eine komplett andere ist (gegen Null), kann das schon gut sein.
Zitat von: Büdi am 13. August 2015, 16:06:13
Wenn man sich anschaut was der Alltag eines FwTrDst mit sich bringt und der eines Fw im Fachdienst, ist das garnicht abwegig.
Es gibt nur die Fw-Eignung, es wird nicht nach Laufbahnen unterschieden.
Die Eignungsmerkmale für UoP müssen durchgängig überall mit "5" erreicht werden. Bei Fw ist es die 4. Ist nur eine 5 dabei, gibt es keine Fw-Eignung mehr.
Ich könnte nun noch etwas zu den Wertigkeiten von 4 und 5 oder sogar 6 für Msch sagen, aber das gehört hier nicht hin. Nur soviel, eine 5 ist nun nicht wirklich eine große Leistung.
Das meinte ich auch nicht, aber der TE wollte ja in den TrDst.
Und das man an einen Fw höhere Ansprüche stellt als an einen Uffz halte ich nunmal für selbstverständlich.
Nein meine einplanung als Msch bzw Uffz war unter Vorbehalt. Also der Rechtsberater musste für die Einstellung abnicken.
Und dann sollte daraus resultieren das ich vorerst Msch od Uffz mache und ohne erneuten Test in die FW Laufbahn wechseln kann, hoffe es ist deutlicher jetzt
Zitat von: Dumdidum am 13. August 2015, 19:14:50
Und dann sollte daraus resultieren das ich vorerst Msch od Uffz mache und ohne erneuten Test in die FW Laufbahn wechseln kann, hoffe es ist deutlicher jetzt
Nein, das ist so eher unverständlich.
Die Fakten:
Zitat von: Dumdidum am 12. August 2015, 22:25:46
PersFw bestellt der mir eröffnete das zurzeit "nur" die Uffz o.P. In meiner P Akte vermerkt ist !
sagen auch etwas anderes. Solange sich das nicht ändert - und ich bezweifele, dass es sich ändert; zumindest nicht ohne erneuten Test im KarrC - sind Sie für eine Fw-Verwendung nicht geeignet. Unterschrieben haben Sie für 8 Jahre Mannschaft und nach der Widerrufsfrist haben Sie keinen Anspruch, dass sich das noch einmal ändert.
Zitat von: Dumdidum am 13. August 2015, 19:14:50
Und dann sollte daraus resultieren das ich vorerst Msch od Uffz mache und ohne erneuten Test in die FW Laufbahn wechseln kann, hoffe es ist deutlicher jetzt
Unmöglich ohne erneuten Test.
ZitatNein meine einplanung als Msch bzw Uffz war unter Vorbehalt. Also der Rechtsberater musste für die Einstellung abnicken.
Und dann sollte daraus resultieren das ich vorerst Msch od Uffz mache und ohne erneuten Test in die FW Laufbahn wechseln kann, hoffe es ist deutlicher jetzt
Ändert ja nichts daran, dass für Mannschafter und Uffz o.P. andere Maßstäbe gelten, als für Feldwebel. Der RB kann die se Laufbahnen also durchaus abnicken, während es beim Feldwebel anders aussieht.
Noch dazu kommt, dass man niemals "einfach so" aus einer Laufbahn in eine andere wechseln kann, sondern dies immer erst einen Antrag auf Laufbahnwechsel erfordert...
Zitat von: Dumdidum am 13. August 2015, 19:14:50
Nein meine einplanung als Msch bzw Uffz war unter Vorbehalt. Also der Rechtsberater musste für die Einstellung abnicken.
Und dann sollte daraus resultieren das ich vorerst Msch od Uffz mache und ohne erneuten Test in die FW Laufbahn wechseln kann, hoffe es ist deutlicher jetzt
Niemals wie Sie es ja gerade erleben! Oder haben Sie das schriftlich?
Nein deswegen habe ich ja hier mal gefragt , dafür ist ein Forum da glaube ich.....oder vertue ich mich?
Ach ja laut PersFw ist ein laufbahnwechsel durchaus ohne Test möglich (für mich in die Uffz o.P. Natürlich muss ich dann einen Antrag stellen)
ZitatAch ja laut PersFw ist ein laufbahnwechsel durchaus ohne Test möglich (für mich in die Uffz o.P. Natürlich muss ich dann einen Antrag stellen)
Sie raffen es nicht, oder? Natürlich brauchen Sie dafür keinen neuen Test, weil Sie die Eignung dafür ja bekommen haben. Das einzige was bei Ihnen vermutlich noch fehlt ist der Berufseignungstest, wenn Sie in eine Verwendung sollen, die eine ZAW erfordert.
Bisher ging es hier aber um den Wechsel in duie Feldwebellaufbahn, und zwar im Truppendienst.