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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: shoxie am 14. August 2015, 11:47:35

Titel: Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: shoxie am 14. August 2015, 11:47:35
Hallo Leute,

Ich bin SaZ 9 und hatte am 01.04.2015 Dienstantritt. Vor gut zwei Wochen wurde ich zum SaZ 2 ernannt, meine Frage dazu wäre: Ist durch die Setzung meiner Unterschrift die Probezeit vorbei ? Ich habe schon beide Seiten gehört, mir wurde gesagt, dass die 6 monatige Probezeit nun vorbei ist, allerdings meinten andere auch, dass man mir die 6 Monate nicht nehmen kann, egal was ist.

Hoffe mir kann jemand eine klarstellende Antwort geben.

MfG
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: KlausP am 14. August 2015, 11:53:46
Warum wurden Sie jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen? Wenn Sie eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, bleibt es bei den 6 Monaten "Probezeit".
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2015, 12:36:24
Dann hast du keine 6 monatige Probezeit, sondern hattest die 4 Monate Eignungsübung als Zeit, in der du dir das hast überlegen können.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Elvis22 am 14. August 2015, 12:52:04
Oder um es anders auszudrücken: Nein, der Zug ist abgefahren  ;D
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: ToMA am 14. August 2015, 13:02:17
Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:47:35
Ich bin SaZ 9 und hatte am 01.04.2015 Dienstantritt. Vor gut zwei Wochen wurde ich zum SaZ 2 ernannt,

Bin ich der Einzige, der das nicht versteht?

Bist Du nun SAZ 9 oder SAZ 2 ?   Oder sind die 2 Jahre nur die vorläufige Dienstzeitfestsetzung?
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2015, 13:07:40
Es erfolgt grundsätzlich  immer eine Zwischenfestsetzung, so lange bis man das Ausbildungsende erreicht hat.
Allerdings sind die SaZ09 irreführend, weil das die Regelverpflichtungszeit für Soldaten mit ZAW ist (und die werden ja nicht aufgrund ihres Berufes mit höherem DstGrd eingestellt). Ggf. gibts da schon Vordienstzeiten.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: ToMA am 14. August 2015, 13:11:25
Aber dadurch wird man doch nicht zum SAZ 2 !? Man bleibt doch SAZ 9 (oder was auch immer vorher vereinbart wurde), oder etwa nicht ?
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2015, 13:22:59
Man wird erst einmal auf 2 Jahre zwischenfestgesetzt, bis man gewisse Ausbildungsabschnitte erreicht hat. Dann ggf. nochmal auf eine Zwischendienstzeit, z.B. Saz 04 und bei Abschluss der Ausbildung auf SaZ 09.
as kommt auf die Verpflichtungserklärung an, die ist je nach Laufbahn und ggf. sogar nach Verwendung unterschiedlich.
Was will man sonst mit einem, der 2 mal durch Laufbahnlehrgänge fliegt in den restlichen 7-8 Jahren machen?
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Elvis22 am 14. August 2015, 13:30:18
Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 13:11:25
Aber dadurch wird man doch nicht zum SAZ 2 !? Man bleibt doch SAZ 9 (oder was auch immer vorher vereinbart wurde), oder etwa nicht ?

Wie Ralf schon schreib wird das nach und nach festgelegt.
Man unterschreibt zwar für 9 Jahre, allerdings unter dem Vorbehalt, dass man auch die entsprechenden Laufbahnlehrgänge besteht und somit auf dem geplanten Dienstposten eingesetzt werden kann. So kann man also als SaZ 2 festgelegt werden, wenn man noch wichtige Laufbahnlehrgänge zu bestehen hat. Sind diese bestanden geht es beispielsweise auf SaZ 4 bis die ZAW abgeschlossen ist usw.
Verhält sich bei Offizieren genauso mit dem Studium.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: ToMA am 14. August 2015, 13:34:58
Ja, das habe ich ja auch verstanden.

Es ging mir nur um die Begrifflichkeit des "SAZ 2". SAZ 2 war für mich jemand, der sich von vornherein nur für 24 Monate verpflichtet hat.

Das jemand vorzeitig, je nach vorläufiger Dienstzeitfestsetzung und nach wiederholt erfolglosen Lehrgängen/Prüfungen ausgesiebt wird, ist mir auch klar. Trotzdem, dachte ich, wäre man solange SAZ 4,8,9,13, was auch immer.

Dann wäre theoretisch mein Sohn zurzeit gar nicht SAZ 13 sondern SAZ 4. Das steht so aber nirgendwo offiziell (glaube ich  ??? ).

Sry für das offtopic
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2015, 13:40:07
Doch. Aber das schrieb ich ja bereits: in der Verpflichtungserklärung. Diese Dinge von großer Tragweite werden ja nicht willkürlich gemacht. Und mit jeder Dienstzeitfestsetzung gibt es auch ein Schriftstück, wo genau das drauf steht.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: KlausP am 14. August 2015, 13:41:28
Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Und warum schreiben Sie das nicht gleich? Dann hätte ich Ihnen gleich die richtige Antwort geben können. Sie haben als Eignungsübender nie eine 6monatige Probezeit gehabt sondern eben eine 4monatige Eignungsübung. Wieso aber dann SaZ 9? Eine ZAW werden Sie ja wohl nicht bekommen, wenn Sie auf grund Ihres zivilen Berufsabschlusses mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden.

ZitatDann wäre theoretisch mein Sohn zurzeit gar nicht SAZ 13 sondern SAZ 4. Das steht so aber nirgendwo offiziell

Nein, er ist SaZ 13, nur seine Dienstzeit wird durch Zwischenfestsetzungen entspreched der Ausbildungsabschnitte stufenweise angepasst. Diesen Zwischenfestsetzungen und der Festsetzung auf die volle Verpflichtungszeit mit Ernennung zum Leutnant kann er nicht widersprechen.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: ToMA am 14. August 2015, 13:49:12
@ Ralf, das Schriftstück mit der vorläufigen Dienstzeitfestsetzung liegt uns ja vor. Da steht aber nicht drauf, dass man dadurch (vorläufig) zum SAZ 4 wird.

Zitat von: KlausP am 14. August 2015, 13:41:28
Nein, er ist SaZ 13, nur seine Dienstzeit wird durch Zwischenfestsetzungen entspreched der Ausbildungsabschnitte stufenweise angepasst. Diesen Zwischenfestsetzungen und der Festsetzung auf die volle Verpflichtungszeit mit Ernennung zum Leutnant kann er nicht widersprechen.

Danke KlausP, so meinte ich es.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2015, 13:50:56
Da steht doch drauf, wie lange man zwischenfestgesetzt ist, sonst brauchte man doch keine Dienstzeitfestsetzung.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: ToMA am 14. August 2015, 14:05:49
Auch wenn die vorläufige Dienstzeitfestsetzung 4 Jahre beträgt, bleibt seine Bezeichnung SAZ 13
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2015, 14:43:22
Ich weiß zwar nicht, was du mir damit sagen willst, aber du wirst das schon wissen.
Eine Bezeichnung "SaZ13" (oder SaZ04) kenne ich nicht. Es gibt eine Dienstzeitfestsetzung, die ist derzeit auf 4 Jahre festgesetzt. Schafft er alle Ausbildungsgänge in der vorgegebenen Zeit, wird er SaZ13.

ZitatDa steht aber nicht drauf, dass man dadurch (vorläufig) zum SAZ 4 wird.
Und genau das steht drauf, dass er derzeit SaZ04 ist! ZDv 14/5 B127 Anlage 6 (bzw. Nachfolgeerlass im RM).
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: StOPfr am 14. August 2015, 15:15:31
Das stand sogar vor vielen Jahren bei mir schon drauf (wenn auch etwas anders und mit kleinen Erinnerungslücken  ;)): Erste Festsetzung Saz 2 (6) für die Dauer von Lehrgang A ab Dienstantritt über sechs Monate.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: ToMA am 14. August 2015, 15:25:53
Ok, man lernt ja nie aus. Ich schaue später noch einmal genauer auf die vorläufige Dienstzeitfestsetzung.

Dann ist es zumindest ungenau/falsch vom TE gesagt, er hätte als SaZ 9 angefangen.

Zudem vermute ich, dass bestimmt die Mehrheit der Anfänger fälschlicherweise denkt, sie wären SaZ8,9,12,13, obwohl es ja dann offensichtlich nur ein Status ist, den man mit der Zeit erwirbt..  ::)
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Elvis22 am 14. August 2015, 15:58:55
Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 15:25:53
Ok, man lernt ja nie aus. Ich schaue später noch einmal genauer auf die vorläufige Dienstzeitfestsetzung.

Dann ist es zumindest ungenau/falsch vom TE gesagt, er hätte als SaZ 9 angefangen.

Zudem vermute ich, dass bestimmt die Mehrheit der Anfänger fälschlicherweise denkt, sie wären SaZ8,9,12,13, obwohl es ja dann offensichtlich nur ein Status ist, den man mit der Zeit erwirbt..  ::)

Kommt auf die Betrachtungsweise an:

Der Soldat Verpflichtet sich ja für einen bestimmten Zeitraum und kommt da auch nicht mehr raus. Er unterschreibt für 8, 9, 12 oder 13 Jahre. Aus seiner Sicht gesehen ist er also SaZ 8, 9, 12 oder 13 Jahre.

Die BW hat behält es sich allerdings vor jemanden, der seine Laufbahnziele nicht erreicht vor Ablauf dieser maximalen Dienstzeit zu entlassen. Der Soldat hingegen hat keinen Einfluss darauf. Daher spricht er in der Regel eben davon SaZ 8, 9, 12 oder 13 "zu sein".

Formal richtig wäre natürlich immer die zum jeweiligen Ausbildungsabschnitt  festgesetzte Dienstzeit.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Elvis22 am 14. August 2015, 16:00:58
Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 15:25:53
Zudem vermute ich, dass bestimmt die Mehrheit der Anfänger fälschlicherweise denkt, sie wären SaZ8,9,12,13, obwohl es ja dann offensichtlich nur ein Status ist, den man mit der Zeit erwirbt..  ::)

Wer lesen kann ist auch an dieser Stelle klar im Vorteil  ;)
Ich für meinen Teil lese jedenfalls Dokumente die ich unterschreibe. Allerdings hast du im wesentlich wohl recht mit deiner Annahme...
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: ToMA am 14. August 2015, 16:28:39
Man könnte sich ja (fälschlicherweise) SaZ13 nennen, weil man sich für diese Zeit verpflichtet hat, wohlwissend, dass es nicht zwingend 13 Jahre werden müssen, weil man vorher eventuell rausfliegt, man aber erstmal vom "Normalfall" ausgeht, dass alles seinen üblichen Weg geht.

Was mir noch einfällt, vielleicht bekommt mein Sohn dieses ominöse Schreiben als SaZ 4 ja auch erst noch, nämlich nach Ablauf der sechsmonatigen Widerrufsfrist? Dann konnten wir davon ja noch gar nichts wissen.  :)
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Elvis22 am 14. August 2015, 16:30:43
Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 16:28:39
Man könnte sich ja (fälschlicherweise) SaZ13 nennen, weil man sich für diese Zeit verpflichtet hat, wohlwissend, dass es nicht zwingend 13 Jahre werden müssen, weil man vorher eventuell rausfliegt, man aber erstmal vom "Normalfall" ausgeht, dass alles seinen üblichen Weg geht.

Genau das meine ich ja.  :)
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2015, 16:56:39
ZitatWas mir noch einfällt, vielleicht bekommt mein Sohn dieses ominöse Schreiben als SaZ 4 ja auch erst noch, nämlich nach Ablauf der sechsmonatigen Widerrufsfrist? Dann konnten wir davon ja noch gar nichts wissen. 
Ja, die kommt dann erst noch. Da steht dann drüber ,,Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses".
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: ToMA am 14. August 2015, 20:01:59
Ok, dann ist das klar.

Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 15:25:53
Ok, man lernt ja nie aus. Ich schaue später noch einmal genauer auf die vorläufige Dienstzeitfestsetzung.

So, ich meinte die "Widerrufliche Verpflichtungserklärung", dort sind auch schon die späteren Dienstzeitfestsetzungen aufgeführt. Nach Ablauf der ersten sechs Monate auf 4 Jahre, nach 2,5 Jahren auf 6 Jahre. Nach dem Studium auf 13 Jahre.
Entschuldigung für das Missverständnis.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: shoxie am 15. August 2015, 17:31:17
Ich habe, als ich eingestellt wurde, eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben, in der drin steht, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen kann. Die ist doch nicht mit der SaZ 2 Ernennung aufgehoben, oder ?
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 15. August 2015, 17:35:09
Dann warst du auch kein Eignungsübender.
Denn die haben keine 6 Monate Widerrufsrecht.
Solange du nicht klar sagst, was du warst, was werden sollst, welche Laufbahn, mit welchen DstGrd du eingestiegen bist, kann man dir nicht wirklich weiterhelfen.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: wolverine am 15. August 2015, 17:39:58
Dann ist die korrekte Antwort: "Es könnte so der so sein." :D
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: KlausP am 15. August 2015, 17:45:04
Das mit der Eignungsübung haben doch Sie in die Diskusion geworfen:

Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Schon vergessen?
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: shoxie am 15. August 2015, 17:46:52
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:35:09
Dann warst du auch kein Eignungsübender.
Denn die haben keine 6 Monate Widerrufsrecht.
Solange du nicht klar sagst, was du warst, was werden sollst, welche Laufbahn, mit welchen DstGrd du eingestiegen bist, kann man dir nicht wirklich weiterhelfen.

Also ich bin als Matrose (MA) eingestiegen und hatte zu Anfang eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben. Nun bin ich Gefreiter (MA) und soll Unteroffizier mit der Verwendungsreihe 23 werden. Vor einigen Wochen hatte ich das Dokument unterschrieben, wo meine Dienstzeit auf 2 Jahre erhöht wurde (wie schon in diesem Thema besprochen, man wird ja wenn man alle Ausbildungen gut meistert immer höher gestuft, 2 Jahre, 4 Jahre & dann 9 Jahre). Ich hatte von einem Kameraden gehört, dass durch die SaZ 2 Ernennung die widerrufliche Verpflichtungserklärung erlischt, also das diese nicht mehr gültig ist und das man nicht mehr innerhalb der 6 Monaten kündigen kann. Es wird viel rumgesprochen, der eine meint das und der andere meint das, nun wollte ich die Aussagen von Leuten hören, die davon Ahnung haben und mir das Gewiss sagen können.

Zitat von: KlausP am 15. August 2015, 17:45:04
Das mit der Eignungsübung haben doch Sie in die Diskusion geworfen:

Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Schon vergessen?

Ja, das stimmt so. Ich bin davon ausgegangen, dass jeder zu Anfang Eignungsübender ist.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: KlausP am 15. August 2015, 17:50:49
Zitat... Ich hatte von einem Kameraden gehört, dass durch die SaZ 2 Ernennung die widerrufliche Verpflichtungserklärung erlischt, also das diese nicht mehr gültig ist und das man nicht mehr innerhalb der 6 Monaten kündigen kann.  ...

Dem ist nicht so. Fragen Sie ihn doch mal, wo das steht. Ich tippe darauf, dass er es auch nur von einem gehört hat, der einen kennt, dessen Onkel vor 20 Jahren mal zur Bundeswehr wollte - wenn Sie wissen, was ich meine.  ;)
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: KlausP am 15. August 2015, 18:21:46
Ich stelle mir aber immer noch die Frage, warum die "SaZ-Ernennung" erst so spät erfolgt ist.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: shoxie am 15. August 2015, 18:41:57
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.

Da muss ich mich nochmals Entschuldigen. Zum SaZ wurde ich bereits in der Grundausbildung ernannt, denn ohne SaZ Ernennung darf man nicht vereidigt werden. Ich wurde lediglich auf 2 Jahre hochgesetzt.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: KlausP am 15. August 2015, 18:45:18
Aha. Das bringt dann auch endlich Licht in's Dunkel.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: shoxie am 16. August 2015, 21:49:15
Kann es auch nicht sein, dass man auf den Rest seiner Probezeit verzichtet, wenn man auf SaZ 2 hochgestuft wird ?
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: wolverine am 16. August 2015, 21:56:49
Haben Sie denn einen solchen Verzicht erklärt?  ???
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: KlausP am 16. August 2015, 21:59:29
Zitat von: shoxie am 15. August 2015, 18:41:57
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.

Da muss ich mich nochmals Entschuldigen. Zum SaZ wurde ich bereits in der Grundausbildung ernannt, denn ohne SaZ Ernennung darf man nicht vereidigt werden. Ich wurde lediglich auf 2 Jahre hochgesetzt.

Das soll aber eigentlich erst kurz vor Ablauf der 6-Monats-Frist erfolgen.
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: shoxie am 16. August 2015, 22:02:17
Meine 6 Monate sind Ende nächste n Monats erst um
Titel: Antw:Kann ich noch kündigen ?
Beitrag von: LwPersFw am 17. August 2015, 00:25:22
Grundsätzlich gilt was Klaus geschrieben hat.
Die neue Dienstzeitfestsetzung hätte erst zum
Ende der 6 Monate erfolgen sollen...

Da Sie aber bisher nicht geäußert haben,
das Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch
machen möchten...werde ich hier keinen
rechtlichen Diskurs beginnen...würde nur zu
Missverständnissen führen... ;-)