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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CDB am 15. August 2015, 14:43:35

Titel: Politik / krume Zehen
Beitrag von: CDB am 15. August 2015, 14:43:35
Liebe Community!

Ich hätte 2. Fragen bzgl. einer Bewerbung bei der Bundeswehr.

1. Ich war eine Zeitlang recht aktiv im politsch linken Spektrum und wurde auch einmal richterlich gerügt, weil ich mit anderen Leuten versucht habe eine Zwangsräumung zu verhindern. Im Moment bin ich nicht mehr aktiv was Demonstrationen oder ähnliches angeht, jedoch bin ich Mitglied der Linken, weil sie im Moment auch mein Arbeitgeber ist. Stellt das ein Problem bei der Bewerbung da?

2. Meine kleine Zehen sind um ungefähr 45° nach außen gekrümmt, stellt dies ein Problem da?

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.
Titel: Antw:Politik / krume Zehen
Beitrag von: Elvis22 am 15. August 2015, 15:11:19
ZitatIch war eine Zeitlang recht aktiv im politsch linken Spektrum und wurde auch einmal richterlich gerügt, weil ich mit anderen Leuten versucht habe eine Zwangsräumung zu verhindern. Im Moment bin ich nicht mehr aktiv was Demonstrationen oder ähnliches angeht, jedoch bin ich Mitglied der Linken, weil sie im Moment auch mein Arbeitgeber ist. Stellt das ein Problem bei der Bewerbung da?

Man wird dich dazu befragen und du wirst wahrheitsgemäße Angaben machen müssen.
Ein Problem bei der Bewerbung stellt es mit Sicherheit nicht dar, bei der Einstellung kann das allerdings durchaus der Fall sein.
Was mir allerdings etwas Kopfschmerzen bereitet ist das "Im Moment bin ich nicht mehr aktiv". Das heißt ja offenbar, dass du es aber für die Zukunft nicht ausschließt... Ich weiß ja auch nicht was du unter aktiv verstehst, aber ob dann die Bundeswehr der richtige Arbeitgeber ist solltest du vielleicht nochmal überdenken.

Zitat2. Meine kleine Zehen sind um ungefähr 45° nach außen gekrümmt, stellt dies ein Problem da?

Das wird dir der Musterungsarzt sagen, wenn du  denn bis dahin kommst...
Titel: Antw:Politik / krume Zehen
Beitrag von: CDB am 15. August 2015, 16:15:33
Um mich vielleicht klarer auszudrücken: Ich habe nicht vor, unter der Woche Soldat zu sein und am Wochenende dann auf die Straße zu gehen oder irgendwelche Texte zu entwerfen. Mir ist wichtig, dass ich Leuten helfen kann, ich bin also ein recht sozialer Mensch. Meiner Meinung nach trifft dies auch auf die Bundeswehr zu, da diese ja in Krisengebieten der Zivilbevölkerung hilft, sei es nun durch konkrete humanitäre Arbeit oder durch das bekämpfen von terroristischen Elementen und somit die Schaffung von Sicherheit. Dazu kommt auch noch ein Interesse an Wehrtechnik und militärischen Konflikten im Allgemein, also denke ich, dass die Bundeswehr als Arbeitgeber für mich in Frage kommt.

Wie sieht es mit einer richterlichen Rüge aus? Spielt so etwas eine Rolle bei der Bewerbung?

Und wie kann ich mir eine Befragung vorstellen? Es würde dann doch darum gehen, ob ich mich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekenne, oder?
Titel: Antw:Politik / krume Zehen
Beitrag von: wolverine am 15. August 2015, 17:07:01
Dass Ihr aktueller Arbeitgeber zu den Einsätzen der Bundeswehr eine andere Ansicht vertritt, ist aber klar, oder?
Ja, es geht um die FDGO. Meine rein persönliche Sicht dazu ist, dass diese mit der Rechtsnachfolge der SED unvereinbar ist.
Titel: Antw:Politik / krume Zehen
Beitrag von: justice005 am 16. August 2015, 12:27:15
ZitatMeiner Meinung nach trifft dies auch auf die Bundeswehr zu, da diese ja in Krisengebieten der Zivilbevölkerung hilft, sei es nun durch konkrete humanitäre Arbeit oder durch das bekämpfen von terroristischen Elementen und somit die Schaffung von Sicherheit.

Genau so ist es! Aber die Linken vertreten diesbezüglich eine fundamental andere Ansicht. Die Ideologie der Linkspartei und die Ziele der Bundeswehr - eingebettet in die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Grundgesetzes - schließen sich gegenseitig aus. Du "belügst" also entweder die Linkspartei, die Bundeswehr oder einfach nur Dich selbst. Daher dürfte bei der Bewerbung insbesondere der Psychologe die ein oder andere Frage an Dich haben, um diesen Gegensatz aufzuklären.

Davon abgesehen ist eine Mitgliedschaft in der Linkspartei aber kein grundsätzlicher Grund, Dich abzulehnen. Du musst halt nur überzeugend darlegen, dass Du auch wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes stehst.

ZitatWie sieht es mit einer richterlichen Rüge aus?

Was genau soll das sein? Ich bin zwar Jurist, habe den Begriff aber noch nie gehört. Ich vermute, es handelt sich um eine Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG. Diese steht im Erziehungsregister, sofern Du noch keine 24 Jahre alt bist. Ob und inwieweit man diese Maßnahme in der Bewerbung angeben muss, kann ich nicht genau sagen. Da muss man genau auf die Formulierung im Bewerbungsbogen achten.