Guten Abend Kameraden,
ich diene in der 2er-Leiste (kein MilSichh) und war/bin mit der Aktualisierung meiner SÜ2 dran. Im gleichen Atemzug wurde mir von meinem SiBe gesagt, dass am besten die Ü3 eingeleitet wird. Soweit auch alles kein Problem, bis die DSt die für die SÜ zuständig ist mit mir sprechen wollte.
Nämlich gab es zwei Zwischenfälle (zwei mal Körperverletzung) seit meiner letzten SÜ, bei der ersten wurde ich grundlos angezeigt (= eingestellt). Bei der zweiten Geschichte habe ich ehrlicherweise Schei** gebaut - wurde aber alles aussergerichtlich geklärt (= somit nicht vorbestraft)
Ich bin davon ausgegangen, dass man solche "Zwischenfälle" erst melden muss wenn man tatsächlich vor Gericht erscheinen muss - dem ist wohl nicht so.
Ich weiß Mutmaßungen helfen keinem, aber hat vllt. jemand Erfahrungswerte und kann mir sagen ob, o. a. Geschichten ein direktes aus für die SÜ sind? Würde für mich (sehr warscheinlich) bedeuten, dass ich meinen jetzigen DP nicht mehr besetzen kann.
MkG
Strafbefehl?
1. Geschichte 2012: Anzeige - Aussage - Einstellung
2. 2014: Anzeige - Aussage - Schlichtung "Fachstelle Täter-Opfer-Ausgleich" (zivil [außergerichtlich])
Es wurde doch eine Anzeige erstellt richtig?
Also war die Polizei mit involviert und ergo müsste doch nun was in den Akten stehen?!