Hallo,
mein erstes selbst erstelltes Thema hier im Forum und ich hoffe das es am richtigen Platz ist.
Bin gestern auf dieses thema gestoßen:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=31404.45Nach bemühen der Su-Funktion (Die nur aus dem oben genannten Thema was findet) bin ich immer noch nicht so richtig schlau geworden.
Nach dem was dort geschrieben worden ist, sollen SaZ
VOR Dienstantritt eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben.
Ist das jetzt wirklich so, also kann das jmd bestätigen? Oder kann man die auch noch während der AGA abschließen?
Währe toll wenn sich jemand mit Erfahrung melden könnte!
Man sollte sie vorher abschliessen....aber wir konnten sie auch in der ga abschliessen war extra jemand da von der DBV Versicherung.
Der Vertreter der DBV hat da eigentlich nichts zu suchen! Siehe "Erlass Handel und Gewerbe ..."!
Die Pflegepflichtversicherung muss definitiv nicht vor Dienstantritt abgeschlossen werden, sondern wird erst mit Ernennung zum SaZ erforderlich. Auch nach der Ernennung hat man noch die ein oder andere Woche Zeit die Sache zu regeln.
@ Badger:
Wer keine Ahnung hat, der ... und so!
Zitat
§ 121 SGB XI Bußgeldvorschrift
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig1.
der Verpflichtung zum Abschluß oder zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder § 23 Abs. 4 oder der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 22 Abs. 1 Satz 2 nicht nachkommt,
2.
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden
.. und ein Soldat achtet Recht und Gesetz - und setzt sich nicht unnötig dem Risiko einer Geldbuße aus.
Tja KlausP eigentlich....
Zitat von: chefderang am 18. August 2015, 16:42:22
Tja KlausP eigentlich....
Der tat bestimmt so, als wenn diese Versicherungsgesellschaft die einzige wäre, die sowas anbietet. Wir hatten auch so einen, genau von dieser Gesellschaft.
Ja die sind aber auch ein und ausgegangen in der Kaserne und haben uns ordentlich bearbeitet mit den Versicherungen....die haben sogar ein eigenden Unterricht gehalten wo alle Saz teilnehmen mussten!
Diesen Unterricht darf aber nur der Rahmenbeauftragte des DBwV halten! Und der darf wiederum keine Versicherungen abschließen. Ich habe, wenn die Herren von den Versicherungen kamen, immer einen meiner erfahrenen Gruppen- oder einen Zugführer mit in den Raum gesetzt. Wer das nicht wollte, durfte meine Kompanie gleich wieder verlassen.
Nö das gab es bei uns nicht....mussten nach Dienstschluss dahin wie gesagt alle Saz na ja und irgendwie hat glaub ich auch jeder auch irgendwas abgeschlossen.
Also nachdem was ich hier so gehört habe werde ich wohl noch vor Dienstantritt eine Pflegeversicherung abschließen.. Vielen Dank für die schnellen Antworten! :)
Zitat von: Viely am 18. August 2015, 18:25:30
Also nachdem was ich hier so gehört habe werde ich wohl noch vor Dienstantritt eine Pflegeversicherung abschließen.. Vielen Dank für die schnellen Antworten! :)
Haben Sie denn jetzt keine Pflegeversicherung?
Ich War bis jetzt Schüler und bei meinen Eltern mitversichert..
Zitat von: chefderang am 18. August 2015, 17:50:31
Nö das gab es bei uns nicht....mussten nach Dienstschluss dahin wie gesagt alle Saz na ja und irgendwie hat glaub ich auch jeder auch irgendwas abgeschlossen.
Na wenn sowas nach oben gemeldet wird, dann haben aber ganz schnell ein paar Personen gewaltige Probleme.
Das könnte sogar den "Onkel Helmuth .. Vorne kürzer! ... äh, Hans-Peter" interessieren ;) ! So nach dem allseits beliebten Motto: Lieber Onkel Hans-Peter, unter Tränen schreibe ich Dir diesen Brief ..." ;D !
Hier hat eindeutig jemand seine Kompetenzen überschritten, wenn er solche "Hyänen" auf die neuen SaZ los lässt!
Das ist aber eigentlich kein Thema für den WBdBT. Die Vorschriftenlage ist da ja in Ordnung. Das sind individuelle Fehlleistungen in der Umsetzung.
Oh, da stimme ich mir Dir absolut überein! Allerdings sehe ich da weder den Spieß der Einheit, noch den Chef als das Problem an. Eventuell sitzt das Problem an einer Stelle, der man besser über den WBdDB bei kommt?
Das weiß ich nicht; in meiner eigenen Vergangenheit habe ich da schon eher Spieße gesehen, die bestenfalls sehr großzügig über die Bestimmungen hinweggesehen haben. Oder, um es konkret zu sagen, einer der Spieße war selbst nebenberuflicher Versicherungsvertreter und junge SaZ erhielten dann sehr wohl mal den "Hinweis", dort einmal vorbeizuschauen.
Wenn man jetzt noch bedenkt, welchen Stellenwert zu meiner Zeit noch ein Portepeeunteroffizier und erst recht ein Spieß hatten, war das im Nachhinein schon sehr übel.
Klaus hat ja hier schon aufgezeigt, wie man es machen kann. Oder eben ganz klare Belehrungen vorher, was hier vorgestellt und wann abgeschlossen werden darf.
Im harmlosesten Fall war es den Vorgesetzten von "Chefderang" schlicht egal. Im schlimmsten Fall würde ich mal nachhaken, wer denn das eine oder andere Werbegeschenk vom Versicherungsonkel bekommen hat.
Schwer zu sagen wir als Rekruten haben ja nur das gemacht was den Rekruten befohlen wurde...Haben da kein Unrecht drin gesehen würde sagen 95 prozent der Rekruten haben jetzt eine Pflegeversicherung der DBV...plus diensthaftpflicht etc...die Vertreter kamen auch zur uns auf die stuben und haben dann mit Laptop die Verträge abgeschlossen...bei mir hat das mal locker 3std gedauert...na ja was solls das es unrecht war ist uns ja nicht bewusst gewesen.
Das Ganze ist solange ja auch völlig Wurscht, solange Sie mit den Versicherungen zufrieden sind. Mit der Pflegeversicherung haben Sie zumindest wahrscheinlich nichts falsch gemacht.
Andere Versicherungen müssten Sie halt prüfen, ob man die wirklich braucht und ob es evtl. Günstigere Anbieter gibt. So, wie beschrieben, würde ich mal wegen Überrumpelung von einem Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen ausgehen.
Um nochmal auf den Teil mit der Pflegeversicherung zurück zu kommen: Wenn du vorher gearbeitet hast, hast du die vorher schon gebraucht und kannst die aktuelle weiterführen. Ansonsten soll man die schon zum Dienstantritt haben- ABER: Solange du keine Leistungen daraus brauchst, kräht kein Hahn danach, wenn du das in den ersten Wochen nach Dienstantritt erledigst. Willst du z.B: eh eine Anwartschaft abschließen, hast du die Pflegeversicherung auch da. Pflege- folgt Krankenversicherung.
Was den Rahmenvertrag angeht- Vortrag anhören. Mitschreiben, was der gute Mann erzählt. DANN: Mit den eigenen Eltern oder lebensälteren Verwandten oder Freunden besprechen. Ob man die Leistungen, die wichtig sind, woanders zu besseren Konditionen zu bekommen sind. Und DANN erst ggf. auf den DBV-Menschen zurückkommen.
Hintergrund von dem ganzen DBV-Dingens ist einfach,dass die Konditionen hatten, die speziell auf die Dienstunfähigkeit von Soldaten abgestimmt waren und sie waren lange die einzigen, die auch im Falle einer einsatzbedingten Schädigung gezahlt hätten (Kriegsklausel). Inzwischen haben aber andere Versicherungen nachgezogen und die Bundeswehr übernimmt auch noch unter bestimmten Bedingungen Leistungen, wenn die Versicherung z.B. wegen der Kriegsklausel ablehnt.
Ist aber ziemlcih kompliziert. Ggf. einen Beratungstermin beim Sozialdienst machen was die Einsatzsachen angeht. Oder einen unabhängigen Versicherungsmakler fragen- das kostet zwar, aber dafür bekommt man auch ne gescheite Beratung.
Noch ein Tip: Mal alle paar den eigenen Versicherungsstatus prüfen, ob man noch alle braucht oder ob man evtl. irgendwo unterversichert ist.
Ich bin übrigens ganz froh über meine Rahmenvertragsversicherung- ich konnte die jetzt zum DZE umwandeln und zu günstigen Konditionen ohne Gesundheitsprüfung fortführen. Nein, das soll keine Werbung sein, evtl. hätte das ne andere zu besseren Konditionen gemacht.
Zitat von: ulli76 am 19. August 2015, 08:10:27
Ich bin übrigens ganz froh über meine Rahmenvertragsversicherung- ich konnte die jetzt zum DZE umwandeln und zu günstigen Konditionen ohne Gesundheitsprüfung fortführen. Nein, das soll keine Werbung sein, evtl. hätte das ne andere zu besseren Konditionen gemacht.
Sprechen sie hier von der Anwartschaft und dem Einstieg in die private Krankenversicherung oder vom "gesamten" Rahmenvertrag, da sie z.B. nun als Beamter beschäftigt werden?
Weder noch.
Sondern? (Sofern sie dies hier beantworten möchten)
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gekoppelt mit einer Lebensversicherung.
Mit einem Beamtenstatus hat das rein gar nichts zu tun und auch nicht mit einer Anwartschaft.
Naja die Umschreibung der DU-Versicherung zu einer BU-Versicherung sollte eigentlich jeder SaZ haben...
Du hast es immer noch nicht verstanden.
Ich hatte die DU und Lebensversicherung (ist gekoppelt) über den Rahmenvertrag und jetzt bin ich Zivilist und konnte den Vertrag einfach übernehmen. Und zwar zu den alten Konditionen und ohne Gesundheitsprüfung. Von demher ist das ein massiver Vorteil für mich.
Dann hab ich eben doch alles richtig verstanden.