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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Hefewoiza am 22. Januar 2006, 17:24:58

Titel: GWD bei Verheirateten
Beitrag von: Hefewoiza am 22. Januar 2006, 17:24:58
Hi, ich habe mich freiwillig zur Musterung gemeldet da ich nicht auf nen Brief warten wollte, und wurde dann im Mai als T2 gemustert. Letzte Woche habe ich meinen Einberufungsbescheid für das 6. Gebirgssanitätsregement 42 in Kempten erhalten.
Allerdings Wohnen ich und meine Verlobte seit 3 Jahren zusammen, wobei ich 500€ Miete bezahle und Sie auf einen Studienplatz wartet. Da der höchstsatz für Mietbeihilfe ja bei ca. 300€ liegt könnte ich die Wohnung nicht bezahlen. Wir haben allerdings bereits einen Termin zum Heiraten für den 10.3. ausgemacht bevor ich den Einberufungsbescheid bekommen habe. Nun habe ich auch gelesen, das sie wenn wir Verheiratet sind Unterhalt bekommt (60% von meinem bisherigen Lohn, also ca. 700€), es stand aber dabei das es einen Höchstsatz gibt. Weiß von euch einer wie hoch dieser ist?
Das zweite, was ich gerne wissen würde: Wie ist es, wenn ich meinen Wehrdienst leiste, es aber ich es nicht aushalten sollte, kann ich dann während dem Wehrdienst trotzdem den Dienst quittieren, weil ich als Verheirateter ja eigentlich nicht Wehrpflichtig bin? Ich meine ich will zur Bundeswehr, weil ich die erfahrung machen möchte. Ich frage nur falls ich es dort wirklich nicht aushalten sollte, warum auch immer.
Titel: Re:GWD bei Verheirateten
Beitrag von: peppie am 22. Januar 2006, 18:12:14
Zitat
Das zweite, was ich gerne wissen würde: Wie ist es, wenn ich meinen Wehrdienst leiste, es aber ich es nicht aushalten sollte, kann ich dann während dem Wehrdienst trotzdem den Dienst quittieren, weil ich als Verheirateter ja eigentlich nicht Wehrpflichtig bin? Ich meine ich will zur Bundeswehr, weil ich die erfahrung machen möchte. Ich frage nur falls ich es dort wirklich nicht aushalten sollte, warum auch immer.

Ich glaube nicht das du den Dienst einfach "quittieren" kannst, da du dich freiwillig gemeldet hast und die Bundeswehr keine Spielwiese für "Erwachsene" ist, die je nach Laune und Wohlbefinden kommen und gehen. Du müsstest dann wohl einen KDV-Antrag stellen und die restliche Wehrplichtzeit Zivildienst machen.