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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Raggi am 23. August 2015, 20:13:43

Titel: Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: Raggi am 23. August 2015, 20:13:43
Hallo Zusammen

ich befinden mich momentan in einem Laufbahnslehrgang an der MUS in Plön.

Nun habe ich zum Lehrfach WSO/VVO eine Frage.

Was bedeutet einen Befehl angemessen durchzusetzen?
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: wolverine am 23. August 2015, 20:39:57
Situationsbezogen?! Von einer schlichten Wiederholung des Befehls bis zur vorläufigen Festnahme; und alles dazwischen.
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: Raggi am 23. August 2015, 20:45:30
In der Fragestellung steht folgendes

"....Der Vorgesetzte ist für die gegeben Befehle verantwortlich. Befehle muss er durchsetzten..."

Angemessene sind Maßnahmen, die

- geeigent
-erforderlich und
- verhältnismäßig sind

Was bedeutet einen Befehl angemessen durchzusetzen?

Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: dunstig am 23. August 2015, 20:49:22
Zitat von: wolverine am 23. August 2015, 20:39:57
Situationsbezogen?! Von einer schlichten Wiederholung des Befehls bis zur vorläufigen Festnahme; und alles dazwischen.
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: Raggi am 23. August 2015, 20:54:52
Sorry, aber mit solchen antworten kann ich nix anfangen.
was wäre den z.b alles dazwischen? bäuchte hier wirklich bissel mehr input
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: Tommie am 23. August 2015, 21:08:16
Wenn Sie nicht wissen, was alles dazwischen ist, sollten Sie als Vorgesetzter keine Befehl erteilen ;) ! So einfach ist das ...
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: Raggi am 23. August 2015, 21:13:20
Oh man, was ein eingebildeter Haufen hier rum eiert.

Als ob ihr alle die Weisheit mit den Löffeln gefressen habt. Zum Kotzen sowas.
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: KlausP am 23. August 2015, 21:15:12
Zitat... bäuchte hier wirklich bissel mehr input ...

Ich auch. Was wurde denn zum Thema VVO bisher im Unterricht vermittelt?

ZitatNun habe ich zum Lehrfach WSO/VVO eine Frage.

Sie meinen nicht etwa die WDO? Das wäre dann die Wehrdisziplinarordnung.
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: Tommie am 23. August 2015, 21:16:41
Zitat von: Raggi am 23. August 2015, 21:13:20Als ob ihr alle die Weisheit mit den Löffeln gefressen habt. Zum Kotzen sowas.

Wir fühlen uns eben nicht dazu berufen, einem dahergelaufenen dummen Buben seine Hausaufgaben zu erledigen ;) !
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: SCPO am 23. August 2015, 21:23:56
Zitat von: KlausP am 23. August 2015, 21:15:12
Zitat... bäuchte hier wirklich bissel mehr input ...

Ich auch. Was wurde denn zum Thema VVO bisher im Unterricht vermittelt?

ZitatNun habe ich zum Lehrfach WSO/VVO eine Frage.

Sie meinen nicht etwa die WDO? Das wäre dann die Wehrdisziplinarordnung.

Das Fach "WSO" ist in Plön, "Wehrrecht und soldatische Ordnung". 
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: KlausP am 23. August 2015, 21:32:08
Okay, danke! Wieder was gelern.
Titel: Antw:Frage zu § 10 (4)
Beitrag von: wolverine am 23. August 2015, 21:37:00
Zitat von: Raggi am 23. August 2015, 21:13:20
Oh man, was ein eingebildeter Haufen hier rum eiert.

Als ob ihr alle die Weisheit mit den Löffeln gefressen habt. Zum Kotzen sowas.
Ich danke dann auch einmal, dass ich mir die Mühe gemacht habe, Ihre Frage zu beantworten.

Leute gibt's...