Hallo Forengemeinde,
ich werde mit Ablauf des 31.12.2015, als BS U.m.P. vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Das Ganze passiert nach § 2 Abs. 1 Nummer 2 SKPersStruktAnpG.
Ich bin Soldat mit Vordienstzeit in der ehemaligen NVA. Nun habe ich gehört das die ein oder andere Zahlung nach § 26a und § 38 SVG gesondert beantragt werden muss.
Ist das so richtig? Wenn ja, an wen muss dieser Antrag gerichtet werden? Vielleicht kann mir da jemand helfen. Danke im voraus.
ZitatIst das so richtig?
Ja,ist es. Nach § 26a SVG bekomme ich selber eine "vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts". Das musst du bei der dein Ruhegehalt zahlenden Stelle beantragen, bei mir ist das das BAV Stuttgart (wird bei dir vermutlich auch so sein). Dazu musst du deinem Antrag deine Auskunft der "Kontenklärung" von der Rentenversicherung beifügen.
§ 38 musst du nicht selber beantragen, aber da bin ich mir nicht sicher.