Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage, bezgl. meines EU aus den Jahren 2014 und 2015.
Aus gesundheitlichen Gründen, konnte ich in den o.g. Jahren, meinen EU nicht wahrnehmen und ab dem 01.01.2016 beginnt meine Freistellung vom Dienst (BFD).
Gibt es eventuell eine rechtliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass ich mir meinen EU auszahlen lassen kann, zumindest teilweise oder war vielleicht selbst schon jmd. in der Situation?
Ich habe schon verschiedene Meinungen dazu gehört, aber noch nichts konkretes.
Wäre über jeden Hinweis dankbar!
Gib das mal in der Suchfunktion ein. Die Frage hatten wir vor ner Weile schon mal.
Das Thema habe ich gefunden, vielen Dank!
Aber da geht es darum, wenn man entlassen wird oder in den Ruhestand versetzt wird.
Ich gehe ja ab 01.01.16 zur BwFachSchule und werde nicht entlassen. Verfällt dann mein Anspruch auf EU oder wird das dann so gehandhabt, als wenn ich entlassen werden würde. Meinen EU brauche ich ja dann nicht mehr, weil ich ja Anspruch auf Ferien habe.
Ich würde einen schriftlichen Antrag stellen. Darauf gibt es einen schriftlichen Bescheid mit entsprechender Benennung der Rechtsquellen und eine Rechtsbehelfbelehrung.
Also du kannst seit 2 Jahren nicht am Dienst teilnehmen, aber die BFD-Maßnahme an der BW-Fachschule machen?
D.h. zum einen, du müsstest durchgängig 2 Jahre KzH gewesen. Dann wäre aber auch ein DU Verfahren angestrebt worden.
Und ja, das Auszahlen ist nur bei Ruhestand oder DZE möglich.
Guten morgen,
ich bin schon auf dem Weg der Besserung. Daher gehe ich davon aus, dass ich ab Januar 2016 auch die BwFachSchule besuchen kann.
Seit dem 14.03.2014 bis zum heutigen Tage, war ich 6 Wochen im Dienst.
Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften, auf die ich mich beziehen kann?
Zitat von: Celler32 am 26. August 2015, 10:19:37Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften, auf die ich mich beziehen kann?
Sie brauchen sich auf nichts zu beziehen, denn Sie werden Ihren Urlaub nicht ausgezahlt bekommen! Oder welchen Teil von "das Auszahlen ist nur bei Ruhestand oder DZE möglich" haben Sie nicht verstanden ;) ? Gehen Sie in Ruhestand? Haben Sie DZE oder "nur" Freistellung vom Dienst für den BFD?
Mal davon abgesehen, gibt es keinen Grund für eine Auszahlung. Du bist jetzt ja wieder soweit gesund, dass du am Dienst teilnehmen kannst und es scheint ja noch genug Restdienstzeit über zu sein, um den Urlaub abzubauen.
Wenn du 6 Wochen im Dienst warst, hättest du in den 6 Wochen urlaub nehmen können- damit wäre der Urlaub von 2014 erledigt gewesen.
Und bis zum Ende des Jahres kannst du den Urlaub von 2015 nehmen.
2014er Urlaub kann ja auch noch dieses Jahr genommen werden.
Es würden wenn auch nur 20 Tage ausbezahlt werden und da darf kein Tag Dienst gewesen sein, weil man ihn anstelle dessen ja hätte nehmen können.
Zitat von: Ralf am 26. August 2015, 11:45:23
Es würden wenn auch nur 20 Tage ausbezahlt werden
Das halte ich so für falsch...
Ich war vor einiger Zeit in ähnlicher Situation und habe mir den Resturlaub auszahlen lassen. Bei mir war es allerdings so, dass ich durch ein DU-Verfahren den EU nicht nehmen konnte und dieser nach DZE ausgezahlt wurde. Allerdings waren es deutlich mehr als 20 Tage.
Dass der Urlaub im Fall des TE voraussichtlich nicht ausgezahlt wird, wurde ja schon geschrieben. Aber warum sollten wenn nur 20 Tage ausgezahlt werden? Ich weiß, dass wir das in "meinem" Thread damals auch schon mal thematisiert hatten, nur da mir ja auch mehr ausgezahlt wurden, kann da ja irgendetwas nicht stimmen (davon ausgehend, dass sie es bei mir nicht zu meinem Vorteil vermasselt haben).
Edit.: Hab meinen alten Thread gefunden, in dem du mir die Grundlage für diese Aussage genannt hast (
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46838.msg473952#msg473952). Dann hat da wohl jemand Mist gebaut, ich habe nämlich meinen gesamten Resturlaub ausgezahlt bekommen...
Außer, bei dir wurden die EU von 2 Jahren ausbezahlt, dann würde es ggf. wieder stimmen.
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem.
Ich wurde am 01.01.2014 an einen neuen Standort versetzt, habe dorthin einigen Urlaub (ca. 13 EUs, 4 SUs, und 12 FvDs ) mitgenommen! War dann vom 04.01.2014 bis 30.03.2014 an der BwFachS! Ich habe ab ungefähr dem 30.03. meine FvDs aufgebraucht (die sonst verfallen wären und ich durfte sie nicht auszahlen) und bin direkt im Anschluss ins Sportpraktikum gegangen wo ich mich beim Fussball so verletzt habe, dass ich bis zu meinem DZE (30.06.2014) kzH geschrieben wurde.
Das heißt, dass ich meinen EU und SU nicht nehmen konnte und mir gesagt wurde, dass ich Pech gehabt hätte. Aber immer mehr sagen mir, dass man sich den doch auszahlen lassen kann und das ich noch bis 3 Jahre danach.
Auf Hilfe bin ich angewiesen und sehr dankbar
Lies halt die gesetzlichen Bestimmungen durch, dann weisst du es.
Ich dachte, dass sich jemand schon damit auskennt, ein ähnliches Problem hat(te) oder fit ist in der Gesetzesgrundlage.
Für so etwas sollte man Mitglied im Bundeswehrverband sein, wo man sich dann auch kostenlos rechtlich beraten lassen kann.
Wozu gibt es dieses Forum? Um sich angiften zu lassen?
Entschuldige bitte, aber ich dachte für sowas ist dieses Forum da?!?!?!?!
Für einen Austausch ist das sicherlich eine gute Grundlage, aber für eine rechtliche Beratung, um seine berechtigten Interessen gegenüber dem Dienstherren durchzusetzen ist das Forum wohl nicht wirklich das Mittel der Wahl.
Wer hat dich denn angegiftet?
Gruß Andi
Zitat von: Scenicm am 17. Dezember 2015, 08:06:21...
Das heißt, dass ich meinen EU und SU nicht nehmen konnte und mir gesagt wurde, dass ich Pech gehabt hätte. Aber immer mehr sagen mir, dass man sich den doch auszahlen lassen kann und das ich noch bis 3 Jahre danach.
Auf Hilfe bin ich angewiesen und sehr dankbar
Das Thema hatten wir ja hier schon, da findest du Infos:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46838.msg473952#msg473952
Mach einfach ein Schreiben an deine letzte Einheit fertig in dem du um die Auszahlung deines durch Krankheit nicht genommenen EU bittest. Entweder gegen Eingangsbestätigung abgeben oder auf dem Postweg mit Rückschein.
Dann liegt der "schwarze Peter" bezüglich jeglicher Fristen erstmal nicht mehr bei dir.
Theoretisch kannst du das Schreiben auch gleich an die für deine Gehaltszahlungen zuständige Stelle schicken (Bearbeiter steht auf den Bezügeabrechnungen). Allerdings ist diese darauf angewiesen, die auszuzahlenden Tage von deiner letzten Einheit mitgeteilt zu bekommen. Die Kommunikation zwischen den beiden Stellen kann leider manchmal etwas "schleppend" sein. Als ich das Problem hatte musste ich den Herren ganz schön in den Arsch treten und funktioniert hat es erst als meine wiederholten Aufforderungen über Spieß und Chef hinausgegangen sind.
Solltest du dann eine "Absage" bekommen, kannst du dagegen wiederum Beschwerde bzw Rechtsmittel einlegen.
ACHTUNG: Das ist lediglich die Vorgehensweise, die ICH nutzen würde und bereits genutzt habe und damit als Erfahrungsbericht zu verstehen. Hat alles funktioniert, allerdings ging es bei mir auch um wesentlich längere Krankheit.
Vielleicht hilft es dir ja. Meine bescheidenen Laienmeinung: Lass dich nicht verarschen, ich denke durchaus, dass du dir da noch etwas auszahlen lassen kannst. Die rechtlichen Quellen sind irgendwo in diesem Thread, oder in einem in diesem Thread verlinkten Thread verlinkt...
Edit.:
ZitatDas Thema hatten wir ja hier schon, da findest du Infos:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46838.msg473952#msg473952
den Thread habe ich gemeint
Das Schreiben habe ich schon gemacht und da wurde mir gesagt, dass ich den FvD nicht hätte mit in die neue Einheit nehmen müssen und ich Glück haben soll, dass mir Ärger erspart bleibt. Ich solle es ruhen lassen, aber wie gesagt, hab mr jetzt mehrere unabhängige Meinungen eingeholt, die das Gegenteil behaupten.
FvD wird in der alten Einheit abgebaut oder ausgezahlt.
Und hast du dir mal die Gesetzesgrundlagen für dein Anliegen durchgelesen?
ZitatDas Schreiben habe ich schon gemacht und da wurde mir gesagt, dass ich den FvD nicht hätte mit in die neue Einheit nehmen müssen
Diese Aussage iust ja auch richtig. Mehrgeleisteter Dienstist dort auszugleichen, wo er "erwirtschaftet" wurde - ebtweder durch Freizeit oder, wenn das nicht möglich iist (z.B. wie in Ihrem Fall durch Krankheit) durch Geld. Dazu legt der Dienstzeiterlass auch entsprechende Fristen fest.
Zitat... und ich Glück haben soll, dass mir Ärger erspart bleibt. Ich solle es ruhen lassen,
Welchen Ärger sollten
Sie denn bekommen? Den bekommt höchstens derjenige, der Ihnen den Ausgleich (egal in welcher Form) verweigert. Bei solchem "Ratschlägen" würde ich gleich nochmal nachlegen ...
OK, schon mal vielen Dank bisher.
Aber es geht ja nun um den Erholungs- und Sonderurlaub. Ich kann ja nun überhaupt nichts dafür, dass mir der FvD in der neuen Einheit gewährt wurde, da wurde mir gleich zum Anfang vom Spieß gesagt, dass ich den nicht zahlen lassen dürfe, sondern nur durch Freizeit abbauen könne, was auch völlig ok ist.
Ja Ärger in dem Falle, dass ich die Bw bescheißen würde, wo ich dann auch nur meinte, dass dies völliger Humbug sei. Frischer Lt vom der Uni.
Sonderurlaub kann nicht ausbezahlt werden. Nur EU. Aber das hatten wir doch nun schon mehrmals hier, dass das möglich ist.
ZitatIch kann ja nun überhaupt nichts dafür, dass mir der FvD in der neuen Einheit gewährt wurde, da wurde mir gleich zum Anfang vom Spieß gesagt, dass ich den nicht zahlen lassen dürfe, sondern nur durch Freizeit abbauen könne, was auch völlig ok ist.
Da bin ich als ehemaliger Spieß allerdings ganz anderer Meinung. Die neue Einheit kann ja nun überhaupt nichts dafür, dass ihre alte Einheit das nicht geregelt bekommen hat und soll Sie nun dafür quasi zu ihren Lasten auch noch vom Dienst freistellen?
Ach ja, noch vergessen: Nach meiner Kenntnis ist mehrgeleisteter Dienst, der nicht innerhalb eines Jahres in Freizeit ausgeglichen wurde, finanziell auszugleichen. Man berichtige mich, falls sich das in der Zwischenzeit geändert haben sollte.
Klaus, Sie liegen da richtig. FvD kann aber auch durchaus mit in die neue Einheit genommen werden, sofern der Abbau in der alten nicht möglich war.
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