Hallo,
ich habe eine Frage an die Reisekosten.
Ich bin jetzt in Munster stationiert.
Im Juli musste ich für 3 Woche an einem Lehrgang, der in Feldafing stattgefunden hat, teilnehmen.
Ich bin mit meinem Auto gefahren, kürzeste Strecke war 758km nach Googlemap.
Hin- und zurück bin ich über 1,500km gefahren.
Wie viel ungefähr kann ich als Reisekosten bekommen?
und wie ist das gerechnet?
Also.. gemäß Wegstreckenentschädigung (§ 5 BRKG) werde ich nur 130 Euro bekommen? oder mehr?
Zitat von: kma67osh78 am 25. August 2015, 23:36:30
Hallo,
ich habe eine Frage an die Reisekosten.
Ich habe die Reisekosten hier vor Ort mehrfach ausrufen lassen, wurde dann aber darauf hingewiesen, dass sie für kein Interview zur Verfügung stünden. Also versuche ich es selber mal.
Zitat von: kma67osh78 am 25. August 2015, 23:36:30Ich bin jetzt in Munster stationiert.
Im Juli musste ich für 3 Woche an einem Lehrgang, der in Feldafing stattgefunden hat, teilnehmen.
Ich bin mit meinem Auto gefahren, kürzeste Strecke war 758km nach Googlemap.
Hin- und zurück bin ich über 1,500km gefahren.
Wie viel ungefähr kann ich als Reisekosten bekommen?
und wie ist das gerechnet?
Also.. gemäß Wegstreckenentschädigung (§ 5 BRKG) werde ich nur 130 Euro bekommen? oder mehr?
Steht doch alles in eben jenem §5 BRKG.
Dienstantrittsreise und die Rückreise in die Einheit zum Ende der Kommandierung sind Dienstreisen und sind dementsprechend reisekostentechnisch jeweils auf Antrag erstattungsfähig.
Wenn du jeweils 758 km gefahren bist ergibt sich bei einem Erstattungsbetrag von 0,20€ pro km (siehe § 5 BRKG) eine Summe von 151,60€ für jede der beiden Fahrten. Da der Betrag pro Fahrt auf 130€ gedeckelt ist also 2x 130€. Dazu kommt noch das Verpflegungsgeld, wenn du während der Reise nicht an Truppenverpflegung teilnehmen konntest.
Gruß Andi