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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Drehflügler am 28. August 2015, 18:03:11

Titel: Bekomme ich Kindergeld nachgezahlt ?
Beitrag von: Drehflügler am 28. August 2015, 18:03:11
Guten Tag Kameraden,

Ich trat am 30.10.2013 in der Bundeswehr meinen freiwilligen Wehrdienst an, welchen ich 21 Monate, bis zum 30.06.2015 verrichtete um danach am 01.07.2015 zum SAZ15 OA ernannt zu werden.
Nun wollte ich (bzw. meine Eltern wollten) meinen Kindergeldanspruch für die 21 Monate FWD geltend machen und reichten alle Unterlagen (Dienstantrittsaufforderung, Versetzung in die Stammeinheit) bei der Familienkasse ein.
Als Antwort bekamen wir, dass nur 4 Monate des FWD berücksichtigt werden. Kann ich diese Entscheidung anfechten ? Ich würde mich dabei auf dieses Urteil berufen:

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 3.7.2014, III R 53/13
"In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft darauf vorbereitet."


In meinem Dienst auf einem Fliegerhorst, habe ich mich ja auf die Laufbahn/Beruf als Luftwaffenoffizier vorbereitet. Sieht das die Familienkasse anders?

Danke für alle Antworten,

MkG,
Drehflügler
Titel: Antw:Bekomme ich Kindergeld nachgezahlt ?
Beitrag von: ulli76 am 28. August 2015, 18:10:04
Nein, der Dienst als FWDL bereitet nicht auf den Dienst als Offizier vor.
Titel: Antw:Bekomme ich Kindergeld nachgezahlt ?
Beitrag von: BulleMölders am 29. August 2015, 07:51:31
Zitat von: Drehflügler am 28. August 2015, 18:03:11
Kann ich diese Entscheidung anfechten ?

Natürlich können Sie diese Entscheidung anfechten. Wie und wo sollte in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides stehen.
Ob die Anfechtung von Erfolg gekrönt ist, ist eine andere Sache.
Titel: Antw:Bekomme ich Kindergeld nachgezahlt ?
Beitrag von: weilisso am 29. August 2015, 17:09:21
Kindergeld ist doch Einkommensunabhänig ?
Ich kriege auch noch Kindergeld, mit 20 und befinde ich mich auch in der Offizierslaufbahn..
Titel: Antw:Bekomme ich Kindergeld nachgezahlt ?
Beitrag von: KlausP am 29. August 2015, 17:19:01
Ja, das ist ja auch richtig, weil Sie als OA noch in der Ausbildung zum Offizier sind. Der Freiwillige Wehrdienst vor der Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ (denn damit wird man ja erst Anwärter) gehört aber nicht zur Offizierausbildung. Und genau das wollte der TE wissen.
Titel: Antw:Bekomme ich Kindergeld nachgezahlt ?
Beitrag von: Andi am 31. August 2015, 11:40:33
Zitat von: Drehflügler am 28. August 2015, 18:03:11
Als Antwort bekamen wir, dass nur 4 Monate des FWD berücksichtigt werden. Kann ich diese Entscheidung anfechten ?

Wie denn nun genau? Wollte das Amt wirklich die FWD Zeit anerkennen? Die ist nämlich nicht anerkennungsfähig, wird aber verlängernd hinten an den möglichen Anspruchszeitraum dran gehängt.
Die Zeit als OA ist dann aber wieder voll anerkennungsfähig.

Gruß Andi