Moin ,
aus meinen alten Einheiten kannte ich es so, dass ein strenger Verweis nur in Anwesenheit dienstgradgleicher bzw. dienstgradhöherer Kameraden ausgeprochen wird und der Rest dementsprechend wegtritt. Jetzt hieß in meiner Einheit, bei Mannschaften gelte dies nicht. Habe dazu mal die WDO geprüft und finde zur Vollstreckung :
Zitat§ 50 WDO – Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis
(1) Der Verweis ist mit dem Verhängen vollstreckt.
(2) Der strenge Verweis wird vollstreckt durch Bekanntmachung vor den Soldaten der Einheit oder des Truppenteils vom Dienstgrad des Soldaten an aufwärts. Die Bekanntmachung ist darauf zu beschränken, dass gegen den Soldaten ein strenger Verweis verhängt worden ist.
Da kann ich keine Unterscheidung nach Dienstgraden finden. Gibt es dazu also noch eine ergänzende Vorschrift oder erzählen die entsprechenden Leute da Unfug? Bzw. kann der Deliquent beim DV auf dieses Wegtretenlassen evtl. verzichtet haben?
Grüße
ZitatDa kann ich keine Unterscheidung nach Dienstgraden finden
Korrektur: Es sollte heißen: nach Laufbahngruppen/Dienstgradgruppen
Es gibt auch keine Unterscheidung. Warum manche Chefs da wieder was eigenes erfinden müssen, erschließt sich mir nicht.
WDO ist eigentlich relativ einfach. VOr allem weil alles genau beschrieben ist, wie es zu laufen hat.
Entweder lässt man gleich den passenden Personenkreis antreten oder man nutzt ein anderes Antreten und lässt die Dienstradniedrigeren wegtreten.
Danke Ulli ;) Aber find ich schon seltsam, dass einem Ausbilder da so einen Quark erzählen wollen und das auch noch auf nem Lehrgang für angehende Führer.
Weniger misstrauische Menschen schauen sich so einen Mist am Ende noch ab :/
Ganz einfach- du hast den Originaltext ja zitiert. Da steht nix von einer Sonderregelung für Mannschafter. Behauptet jemand, dass es eine Sonderregelung gibt,muss er eine Quelle bringen.
Zitat von: HG_NRW92 am 28. August 2015, 21:09:43
Danke Ulli ;) Aber find ich schon seltsam, dass einem Ausbilder da so einen Quark erzählen wollen und das auch noch auf nem Lehrgang für angehende Führer.
Es gibt in der gesamten Bundeswehr Gute und weniger gute Ausbilder. Gerade an einer Lehreinichtung sollte man denken, dass dort die besseren Ausbilder ihr Unwesen treiben. Ich rate meinen Jungs die auf Lehrgang gehen immer, sobald ihnen etwas komisch vorkommt sich die Quelle nennen zu lassen oder selbst die Vorschriften zu durchsuchen. Ansonsten ist es immer sehr schwer, den gelehrten Mist wieder aus den Köpfen zu bekommen.
Wenn ich für alles, was ich schon falsch ausgebildet gesehen habe, einen Euro bekäme .... Und das ist völlig egal wo; ob Grundausbildungseinheit oder Truppenschule.
ZitatHabe dazu mal die WDO geprüft
Sehr guter Ansatz, gemäß dem Motto: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Die ganze WDO kennt m.W.n nur Dienstgrade und keine Dienstgradgruppen. Dienstgradgruppen gibt es nur in der Vorgesetztenverordnung. Auch die Behauptung, man könne nur innerhalb seiner Dienstgradgruppe degradiert werden, ist daher auch nur ein Gerücht.
Das Problem ist, dass viele Ausbilder und auch Vorgesetzte nur noch Halbwissen nachplappern, ohne sich tatsächlich mal selbst mit den Grundlagen zu befassen. Da wird aus dem Fundes der Einheit oder von Kumpels Vorträge kopiert und geschnorrt und dann runtergeplappert, ohne eigenes Detailwissen zu haben. Was soll da am Ende rauskommen?
Das, was der Fragesteller gemacht hat, nämlich einfach mal einen eigenen Blick ins Gesetz werfen, ist für viele, die einen Unterricht vorbereiten, schon viel zu lästig.
Gegen den Chef, der falsch vollstreckt, sollte auf jeden Fall eine Beschwerde beschrieben werden. Denn dann erklärt ihm mal der Kommandeur, was in der WDO steht. Die Fähigkeiten in der Ausübung der Disziplinarbefugnis sind nämlich durchaus beurteilungsrelevant.
Danke für die Antworten ;)
Zum Thema Beschwerde: Denke das muss der betroffene Kamerad selber wissen. Ich möchte jedenfalls , zumal es sich nicht um einen LT handelte, nicht derjenige sein, welcher das jetzt initiert. Ich kenne ihn nicht und weiß auch nicht obs ihn denn überhaupt gestört hat.
Es ist einfach gut zu wissen, damit man den Ausbildern die so etwas erzählen den Hinweis geben kann, dass solch eine Regelung nicht existiert. Bzw. als Hinweis für die VP Runde.
ZitatGegen den Chef, der falsch vollstreckt, sollte auf jeden Fall eine Beschwerde beschrieben werden. Denn dann erklärt ihm mal der Kommandeur, was in der WDO steht. Die Fähigkeiten in der Ausübung der Disziplinarbefugnis sind nämlich durchaus beurteilungsrelevant.
Ob man allerdings immer mit einer Beschwerde draufhauen muss, ist die Frage, auch in solchen Dingen sehe ich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das kann auch zu einem guten inneren Gefüge beitragen.. Es ist ja auch so, dass nicht jeder DV gleich eine Disziplinarmaßnahme verhängt, sondern abgestuft auch mal EM.
So wäre der Hinweis an den DV sicherlich auch ausreichend, z.B. durch die VP.
ZitatZum Thema Beschwerde: Denke das muss der betroffene Kamerad selber wissen.
Beschweren kann sich zwar jeder, aber zulässig ist es nur für denjenigen, der auch eine Beschwer hat.