http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.04. Beitrag, da steht das wichtigste zum Tauglichkeitsgrad.
Das zugrunde liegende Dokument ist die ZDv 46/1
Eine VIer-Gradation führt automatisch zu T5. Der Wehrdienst ist damit ausgeschlossen.
Das gilt grundsätzlich für Bewerber als auch für aktive Soldaten. Nur ist es so, dass nicht jeder aktive Soldat, der eine Krankheit hat, die zu einer VIer-Gradation führt, direkt entlassen wird. Je nach Krankheit, kann man seinen Dienst weiter ausführen, bekommt aber keine Tauglichkeit für eine Dienstzeitverlängerung, Lehrgänge, Auslandseinsätze etc.
Die Zuordnung:
T1 bedeutet keinerlei Ausschlüsse für Verwendungen-in der Regel bei Ier und IIer-Gradationen.
T2 Ausschlüsse für bestimmte Verwendungen-bei einem Teil der IIer-Gradationen und fast allen III-Gradationen
T3 gibt es nicht mehr
T4 Vorrübergehend nicht tauchlich- bei allen Ver-Gradationen
T5 dauerhaft nicht tauglich- bei allen VIer-Gradationen. Und bei der Besonderheit wenn mehrere IVer-Gradationen vorliegen.
T6 tauglich als Reservist, aber auch für bestimmte Verwendungen und mit Einschränkungen auch innerhalb der Verwendung (gibt da einige Besonderheiten)- wird vergeben wenn genau eine IVer-Gradation vergeben wurde. Das ist aber der komplizierteste Tauglichkeitsgrad.