Stimmt es, dass man als Wiedereinsteller die AGA wiederholen muss ? >:(
Einfach mal die Suchfunktion bemühen. Das ist immer eine Einzellfallentscheidung. Da sich aber in den letzten Jahren einiges geändert hat (Stichwort: nSAK) oder in entsprechenden Laufbahnen schon Laufbahnrelevante Inhalte vermittelt werden, macht das durchaus Sinn.
Unser OG in der Ga hatte seine AGA 2003 war Wiedereinsteller ihm haben Sie gesagt, das er nur wegen den NSAK wiederholen muß.
Und wer genau hat dem OGefr das so gesagt?
Zugführer-Oberleutnant
Die Lösung ist ebenso einfach wie genial ;) :
Die Personal bearbeitende Stelle beim BAPersBw entscheidet, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Grundausbildung oder darin vermittelte Inhalte zu wiederholen sind! "Damals(TM)" gab es keinen "Einsatzersthelfer Alpha", gab es kein neuSAK, wurden ggf. andere EAKK-Inhalte vermittelt, etc. Deswegen prüft BAPersBw und gibt anschließend eine Entscheidung bekannt! Wem das nicht gefällt, der ist ja nicht gezwungen, seinen Dienst anzutreten ;) !
Zitat von: chefderang am 30. August 2015, 11:26:32Zugführer-Oberleutnant
1 EA "2-0-2" ;D ! Der hat natürlich die volle Ahnung ;) ! Ja nee, is klar ... ;D !
Zitat von: chefderang am 30. August 2015, 11:26:32
Zugführer-Oberleutnant
Dachte ich mir doch sowas. Da frage ich mich, wo der diese Weisheit her hat. Mit Personalbearbeitung hat der nämlich genau NICHTS zu tun, der darf noch nicht mal in die Akte Einsicht nehmen.
Naja Klaus, ob die Aussage genauso gefallen ist oder ob der OLt eben auf Nachfrage des Untergebenen geäußert hat, dass es vermutlich am fehlenden nSAK liegen könnte, wissen wir alle nicht.
Und da die Gründe für das Wiederholen der GA ja nunmal oft die selben sind (nSAK, Einsatzersthelfer A, EAKK, ...) kann der Vorgesetzte die Frage wohl auch meist ohne Akteneinsicht für den Untergebenen zufriedenstellend beantworten.
Mag sein. Was ich mich allerdings immer frage: Warum lässt man sich darüber nicht gleich von demjenigen aufklären, der einem das eröffnet?
Dann könnten wir das Forum schließen, wenn das alle machen würden!
Über solche Fragen können wir aber in der Regel auch nur spekulieren, zumindest so lange, wie es dafür keine einheitlichen Regelungen sondern nur Einzelfallentscheidungen gibt.
Zitat von: KlausP am 30. August 2015, 11:50:30
Mag sein. Was ich mich allerdings immer frage: Warum lässt man sich darüber nicht gleich von demjenigen aufklären, der einem das eröffnet?
Das frage ich mich auch immer. Der Klassiker ist wohl die Frage nach den gesundheitlichen Gründen für die Ausmusterung. Als wenn medizinische Laien übers Internet da eine zufriedenstellend Auskunft geben können... ::) ;D
Ich glaube das der Landser frisch vom Abitur, zwei Monate in der Grundausbildung einfach keine Ahnung hat wen er fragen soll also fragt er den Gott gleichen Zugführer. Anno 2008 waren sogar die Mannschaften in Ausbildungsgehilfen-Position gefühlte Übermenschen. Ich glaube diese Gewissheit änderte sich erst am ersten Tag in der Stammeinheit.
Der OG Wiedereinsteller dürfte das aber wissen ;-)
Bei dem TE handelt es sich um einen Troll, der noch in anderes "Trollthema" gepostet hat.