Hallo,
Ich habe,nachdem ich das Abitur bestanden habe dummerweise auf einer Feier 3 oder 4 mal an einem Joint gezogen( das war ende Juni 2015).Seitdem habe ich es natürlich nichtmehr gemacht.
Nun möchte ich mich für das Ausbildungsjahr 2016 bei der Bundeswehr als Soldat bewerben.
Ich habe aber Angst dass ich wegen dem Vorfall auf der Feier den Medizincheck nicht bestehe.
Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir weiterhelfen?
MfG
3 Monate danach ist es im Urin nachzuweisen, aber sei ehrlich.
Lüge niemanden dort an.
Das ist grade mal zwei Monate her.
Nach meinem Wissen ist ein einmaliger Konsum, der länger als ein Jahr her ist kein strikter Ausschlussgrund. Bei Dir sind es allerdings erst 8 Wochen. Wenn Du es angibst wirst wahrscheinlich für min. ein Jahr zurück gestellt. Gibst Du es nicht an und es kommt raus, bist Du wegen Einstellungsbetrug dran und Du kannst die Bw generell vergessen.
Ich bin da anderer Meinung, bei der aktuellen Bewerberlage werden Sie nicht zurückgestellt sondern schlicht nicht eingestellt.
Und nein ihr einmaliger Konsum ist nicht nachweisbar.
Warte lieber bis nächstes Jahr mit deiner Bewerbung.
ZitatIch bin da anderer Meinung, bei der aktuellen Bewerberlage werden Sie nicht zurückgestellt sondern schlicht nicht eingestellt.
Hmm, aus sicherer Quelle weiß ich das Person x die einen ähnlichen Fall hatte, nach 6 Monaten wieder kommen durfte.
Ausnahmen bestätigen die Regel huh ;)
Man weiß doch, dass wenn man sich bei der BW bewirbt eine Urinprobe abzugeben hat. Drogenscreening, Krankheiten etc. und dann 8 Wochen davor zu kiffen ist für mich ein Fall von eigener Dummheit, sorry klingt hart - ist aber so.
Solange der Urintest positiv ist, wird es nichts mit der Einstellung.
Anonsten hängt es davon ab, was man wie regelmäßig konsumiert.
Die Sperre ist mindestens 3 Monate, hängt aber auch von der Wunschverwendung ab.
Zitat von: miT am 01. September 2015, 08:31:01
Und nein ihr einmaliger Konsum ist nicht nachweisbar.
Die Abbauprodukte des Cannabis sind noch 4-12 Wochen nach dem letzten Joint im Körper nachweisbar.
Von daher würde auch ich eher mit offenen Karten spielen.
ich möchte mich erst für das Jahr 2016 bewerben, dieses Jahr mache ich ein FSJ.
Wann sind denn die Tests für das Jahr 2016? ist bis dahin noch was nachweisbar?
Zitat von: FT46 am 01. September 2015, 16:49:46
ich möchte mich erst für das Jahr 2016 bewerben, dieses Jahr mache ich ein FSJ.
Wann sind denn die Tests für das Jahr 2016? ist bis dahin noch was nachweisbar?
Was haben Sie eigentlich aus der Aussage von @Jens79 nicht verstanden?
Zitat von: FT46 am 01. September 2015, 16:49:46
ich möchte mich erst für das Jahr 2016 bewerben, dieses Jahr mache ich ein FSJ.
Wann sind denn die Tests für das Jahr 2016? ist bis dahin noch was nachweisbar?
Ergänzend: Die Tests sind frühestens nach der Bewerbung ;). Jetzt laufen allerdings schon viele Bewerbungen für 2016. Wir empfehlen sogar, sich etwa ein Jahr vor einem möglichen Einstellungstermin zu bewerben.
Zitat von: FT46 am 01. September 2015, 16:49:46
ich möchte mich erst für das Jahr 2016 bewerben, dieses Jahr mache ich ein FSJ.
Wann sind denn die Tests für das Jahr 2016? ist bis dahin noch was nachweisbar?
Nichtsdestotrotz wird vom Musterungsarzt, Psychologen und im psychologischen Fragebogen die Frage nach Kontakt mit Alkohol und Drogen kommen. Und da man sich verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, wird es spätestens da rauskommen.
Wenn man das ganze aber vernünftig erklären kann, sollte ein lange zurückliegender einmaliger Konsum, der direkt ehrlich zugegeben wird, wahrscheinlich kein Problem sein.
Machen Sie sich mal keine Sorgen!
Alles halb so wild. Bei einmaligem Konsum ist da immer mit dem Arzt zu reden, WENN Sie es angeben, denn nachweisbar ist es 100% nicht mehr. Nach einmaligem Konsum ist es nach spätestens 4 Wochen nicht mehr nachweisbar(Im Normallfall).
Wenn Sie jetzt aber hier schon gelogen haben und vllt doch das eine oder andere mal an einem Joint ziehen, dann ist das was anderes, dann sind es auch mal locker 3-4 Monate die es nachweisbar ist, denn bei Cannabis wird nicht der Stoff selber, sondern der Abbaustoff gesucht.
Jeder Mensch lügt mal, da sollte sich hier keiner zu groß machen, als er ist.
Um das ganze hier zu verkürzen... sagen sie es dem Arzt nicht, wenn es ein einmaliger Ausrutscher war. Wenn sie wegen so einem kleinen Fehler im Rausch mal etwas getan haben, dass im folgenden bereut wird, dann ist es übertrieben 6-12 Monate Wartezeit in Kauf zu nehmen. Das ist ein erheblicher Zeitraum in dem Sie Zeit verschenken.
Das ist meine Meinung! Ich kann es verstehen, wenn jemand sagt, dass es als Soldat sich nicht gehört aber jeder hat hier mal im Dienst gelogen und deshalb sehe ich diese "kleine" Sache auch nicht so eng in Ihrer Situation.
MfG
Also was den Test angeht würde ich mit offenen Karten spielen, dass macht einen besseren Eindruck. Vor allem wenn es ein einmaliger Ausrutscher bzw. neugierde war kann man dies auch gut vor dem Psychologen vertreten. Denn wenn Sie Lügen werden Sie sich vielleicht beim gespräch dann fragen ob man das vielleicht raus bekommt. Dies kann ein Psychologe dann eventuell erkennen das Sie da verunsichert sind und wird dann nachfragen.
Was die Dienstlichen belange angeht würde ich nie Lügen weil das schickt sich nicht und ist meiner Meinung nach der falsche Weg.
Irgendein Schlauberger hier hatte schon einmal gedacht, das er ganz sicher aus der Zeit raus wäre, in der es nachgewiesen werden konnte. Tja- er hatte sich vertan und es nicht angegeben- das Ergebnis war, dass er komplett gesperrt wurde.
Hätte er es wahrheitsgemäß angegeben, wäre es nicht automatisch zur dauerhaften Sperre gekommen.