Hallo, bin etwas verwirrt und hoffe ihr könnt helfen, mein Mann erhält Familienzuschlag, wie setzt dieser sich zusammen? Wir haben eine Tochter welche ich aus früherer Beziehung mit brachte gemeinsam bei uns im Haushalt lebend und erwarten nun ein gemeinsames Kind. Im Internet habe ich mich belesen, das mein Mann für jedes Kind egal ob leibliches oder nicht Kinderzuschlag erhalten würde und Verheiratetenzuschlag (97 € pro Kind und 100 € Verheiratenzuschlag- ist das richtig so? Aber was bedeutet dann der Familienzuschlag von rund 120 €? Wir sind verheiratet und haben momentan noch ein Kind das würde dem nach dann nicht passen, seh da nicht durch und mein Mann auch nicht wirklich bzw meint das würde so stimmen und meinte für unsere Tochter erhält er nichts da es nicht das leibliche ist, im Internet Stande aber für alle Kinder die im Haushalt des Soldaten leben. Hoffe ihr konntet mir folgen und danke im voraus für eure Antworten
Hallo
Ich versuche das mal zu erklären:
1. Einen Verheiratetenzuschlag gibt es nicht. Es bleibt der Familienzuschlag
2. Ihr seit verheiratet und somit bekommt er in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 : 126,70 Euro
3. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind, also auch sein nicht leibliches, erhält er den Betrag von 113,74 Euro
Ich hoffe das jemand der sich richtig gut damit auskennt noch was dazu schreiben kann. Es müsste aber ungefähr so passen.
Ich vermute das Kindergeld für das Kind läuft über dich und nicht über deinen Mann? Denn dann kann das Bundesverwaltungsamt auch nichts von dem Kind und einem etwaigen Anspruch deines Mannes auf Familienzuschlag in der Stufe 2 wissen. Dann müsste das im Haushalt lebende Kind nachgemeldet werden.
Gruß Andi
Jetzt hab ich dazu ne Frage:
Meine Frau, SaZ (derzeit im BFD), ich BS, 1 gemeinsames Kind für das sie Kindergeld bekommt und das bei uns lebt, 1 Kind von mir aus früherer Beziehung, kein Kindergeld, lebt nicht bei uns. Müsste dann doch wie folgt sein:
Der Familienzuschlag Stufe 1 in Höhe von 126,70 € wird halbiert, jeder bekommt also 63,35 €
Sie bekommt zusätzlich für unser gemeinsames Kind 112,61 € und Kindergeld 184,00 €
Ich bekomme für mein Kind 113,74 €
Wann ist man denn dann in Stufe 2? :o
§ 40 Bundesbesoldungsgesetz?
Danke. Lesen kann ich auch, aber verstehen tue ich es nicht. Deswegen auch die Frage.
So wie ich das lese steht für unser gemeinsames Kind eigentlich Stufe 2 zu.
Also verstehe ich richtig das der Familienzuschlag (126 €) nichts mit dem Kinderzuschlag zu tun hat wir diesen demnach extra bekommen müssten?
Da hätten wir seit 3 Jahren Anspruch auf diesen Kinderzuschlag, dank eines vorgesetzten meines Mannes, der behauptete das er keinen Anspruch darauf hat da es nicht sein leibliches Kind ist haben wir uns nie neu damit befasst. Kann man das noch rückwirkend bekommen oder ist dies nicht mehr möglich?
Dann solltet Ihr Euch darum kümmern, dass Dein Mann auch kindergeldberechtigt ist/wird, nur dann erhält er m.E. auch den Kinderzuschlag.
Zitat
Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell ein höherer Kindergeldanspruch ergibt. Dies gilt ebenso für den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters oder des eingetragenen Lebenspartners lebt. Von dieser Möglichkeit können auch nicht dauernd getrennt lebende Pflegeeltern bzw. Großeltern Gebrauch machen. Für die Berechtigtenbestimmung kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des Antragsvordrucks verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteil dort unterschreibt. Die Berechtigtenbestimmung bleibt wirksam, solange sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf ist jederzeit möglich, allerdings nur für die Zukunft.