Hallo guten Abend :)
Ich bekomme zu zeit Trennungsgeld TGV §3
Ich bin jedoch nur Kommandiert nach berlin
Gemeldet bin ich bei einen Kumpel in berlin und habe somit keinen eigenen Hausstand.
Wenn ich mir eine wohnung miete meint der Rechnungsführer fällt mein Anspruch auf TG weg.
Meine frage ist nun die wenn ich mir eine wohnung in berlin miete und den Hausstand anerkennen lasse ,bekomme ich dann noch TG ?
Außerdem meint der Rechnungsführer wenn ich nach berlin versetzt werde bekomme ich auch kein TG mehr weil man vorher die wohnung mit einen anerkannten Hausstand haben muss.
Ich blicke da gar nicht durch
kann mich bitte jemand wenn möglich unkompliziert aufklären
danke
Du bekommst momentan Trennungsgeld, weil du Dienst in einer anderen Einheit als deiner Stammeinheit leistest und keinen anerkannten Hausstand (das führt zu der fiktiven Annahme deine Einheit sei dein quasi Hausstand) hast.
Wenn du in Berlin einen eigenen Hausstand begründest besteht ja kein Grund mehr dir noch Trennungsgeld zu zahlen, denn du kannst ja täglich zu deinem Hausstand zurückkehren.
Und wenn du nach Berlin versetzt wirst (also dann dort auch deine Stammeinheit hast) bekommst du mit oder ohne eigenen Hausstand in Berlin kein Trennungsgeld mehr, denn du arbeitest ja dann am Wohnort.
Gruß Andi
Hi Andy
Erstmal vielen Dank
Also verstehe ich das richtig
Wenn ich mir jetzt in berlin inerhalb der Kommandierung
Eine Wohnung Miete und nicht anerkennen lasse bekomme ich weiter TG bis entweder die Kommandierung endet oder ich versetzt werde richtig?
Mfg Luke
Nicht ganz- du musst ja wahrheitsgemäße Angaben auf deinem TG-Antrag machen.
Und du bist verpflichtet eine Wohnortmeldung zu melden. Du bist aber nicht verpflichtet zu beantragen einen Hausstand anerkennen zu lassen.