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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: allesbanane am 02. September 2015, 10:48:38

Titel: Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: allesbanane am 02. September 2015, 10:48:38
Heya,

leider wurde ich von einem Zivilpolizisten angehalten, weil ich den Verkehr gefährdet hab, indem ich im Überholverbot ne lahme Ente überholt habe..............

Jetzt habe ich ein Brief bekommen das ich zur ner Anhörung im Bußgeldverfahren kommen soll.

Muss ich das der Bundeswehr melden?
Da der Polizist weder ne Aufzeichnung noch sonst beweise hat wollte ich eigentlich dagegen vorgehen wenn nötig Gerichtlich..

Jetzt weiss ich nicht ob ich einfach das Bußgeld zahlen sollte um das Verfahren schnell zu erledigen damit ich dann kein Stress damit hab wenn ich bei der BW bin.

mfg Banane

Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: dunstig am 02. September 2015, 10:50:14
In unserem Rechtsstaat muss sich keiner selber belasten und irgendwas den Vorgesetzten melden.
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: KlausP am 02. September 2015, 10:51:04
Nein, Sie müssen das nicht melden. Und ob der Polizist Aufzeichnungen oder sonstige Beweismittel hat ist auch egal. Wenn Sie zu viel Geld haben, können Sie es ja auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: Ryan91 am 02. September 2015, 10:52:02
Wie hoch wäre den die zu bezahlende Summe? (rein Interessehalber)
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: F_K am 02. September 2015, 10:52:58
Die Zeugenaussage eines Polizisten ist ein Beweis - dazu kommt ggf. die Aussage des überholten Fahrzeuges - das Gericht bewertet die Beweise in freier Beweiswürdigung.
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: Tommie am 02. September 2015, 11:01:39
Zitat von: allesbanane am 02. September 2015, 10:48:38... , indem ich im Überholverbot ne lahme Ente überholt habe..............

Und wenn die "lahme Ente" beschwört, dass er/sie/es exakt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit gefahren ist, kann man Ihnen sogar noch die Schaufel auf den Kopf hauen und Sie wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit belangen, weil man ja zum Überholen auch schneller sein muss als der Überholte!

Hat man Ihnen schon gesagt, mit welchem Betrag man Sie zur Kasse bitten möchte? Stehen Punkte in Flensburg im Raum?
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: allesbanane am 02. September 2015, 11:05:19
117 euro und ein punkt  >:(
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: Tommie am 02. September 2015, 11:13:17
Ist ja ein Schnäppchen ;D ! Zahlen und sich ärgern, denn wenn Sie dagegen vorgehen, verdient ein windiger Rechtsverdreher noch daran und das Gericht will auch noch Geld und alles Zahlen Sie ;) !
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 11:19:19
So langsam setzt sich mit deinen Beiträgen allerdings ein Bild zusammen, was in mir doch erhebliche Zweifel weckt, ob du wirklich als Soldat geeignet bist.
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: Tommie am 02. September 2015, 11:21:41
Dieses Bild hatte ich schon in dem Leberfleck-Fred ;D !

Merke: Einmal Pflegefall, immer Pflegefall ;) !
Titel: Antw:Anhörung zum Bußgeldverfahren
Beitrag von: BulleMölders am 02. September 2015, 12:37:51
Alles wichtige ist gesagt und bevor noch mehr Nettigkeiten kommen ist hier dicht.