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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: thomas97 am 02. September 2015, 15:06:55

Titel: T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: thomas97 am 02. September 2015, 15:06:55
Hallo,

Als ich bei der medizinischen Musterung war, bin ich so ehrlich gewesen und habe zugegeben einmalig Cannabis konsumiert zu haben. Da aber sonst alles völlig Okay war, wurde ich als T2 eingestuft mit den Ausnahmen Fernmeldeaufklärer und Fernmeldesoldat soweit ich mich erinnern kann.

Kann mir jemand erklären woher der Ausschluss aus genau diesem Dienst kommt? Nicht das ich unbedingt interessiert war Fernmeldesoldat zu werden.

Gruß,
Thomas
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: wolverine am 02. September 2015, 15:08:40
Nein. Aber sicher nicht vom Cannabiskonsum.
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: KlausP am 02. September 2015, 15:09:07
Weil es sio in der Musterungsvorschrift steht? Oder wegen "ISSOOO"!  ::)
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 15:10:54
Lag wahrscheinlcih nicht am Cannabiskonsum, der macht nämlich noch den ein oder anderen zusätzlichen Ausschluss- z.B. Sanitätsdienst
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: Saloice am 02. September 2015, 15:19:01
Kannabis-Konsum schließt also vom Sanitätsdienst aus?
Entzugsklinik oder solche Vorfälle ist klar, einmalig bzw. zweimalig auch?
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 15:21:48
Hä?
Es geht erstmal um Bewerber und nicht um aktive Soldaten, die man in eine Therapie einsteuern will.

Die Ausschlüsse gehen nach der Gesundheitsziffer, die vergeben wurde. Und die unterscheidet nach Art des Konsums und wie lange er zurück liegt.
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: KlausP am 02. September 2015, 15:22:50
Es könnte mMn mit dem Hörtest zusammenhängen, vielleicht haben Sie bestimmte Töne nicht oder nur unzureichend gehört - ist aber nur meine laienhafte Vermutung.
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: Saloice am 02. September 2015, 15:29:11
Zitat von: ulli76 am 02. September 2015, 15:21:48
Hä?
Es geht erstmal um Bewerber und nicht um aktive Soldaten, die man in eine Therapie einsteuern will.

Die Ausschlüsse gehen nach der Gesundheitsziffer, die vergeben wurde. Und die unterscheidet nach Art des Konsums und wie lange er zurück liegt.

Kann ich die wo einsehen? Speziell dieser Fall?
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: Saloice am 02. September 2015, 15:42:22
Ok Hans gefunden, also:

> 6 Monate, einmalig bzw. selten und aktuell ist nichts = T2?
Wie verhält es sich, wenn ich noch in einer anderen Kategorie T2 habe? (Also OP)

Gibt es bezüglich des Sanitätsdienst Sonderregelungen?
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 15:46:47
Die aktuelle Musterungsvorschrift ist online nicht mehr verfügbar.

Und du bringst einiges durcheinander- der Tauglichkeitsgrad ist das Endergebnis der Musterung. Also T1,T2,T4,T5,T6.
Der Tauglichkeitsgrad ergibt sich aus den Gesundheitsziffern mit ihren Gradationen.

Wobei eine IIer-Gradation in einer Gesundheitsziffer zu T1 oder T2 führen kann- je nach dem, ob sie Ausschlüsse macht. Und ja, mehrere IIer-Gradationen führen oft zu T2, genauso wie mehrere IIIer-Gradationen.
Eine einzige IVer-Gradation führt zu T6, mehrere zu T5.
Eine einzige Ver führt zu T4, mehrere auch- wobei mehrere Ver-Gradationen eher selten sind.
Eine einzige VIer führt zu T5
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: Saloice am 02. September 2015, 15:49:45
Pooth, danke!
Achso, mit T2 wäre ja alles in Ordnung. :)
Mit welcher Ziffer wird man zum Sanitätsdienst nicht mehr zu gelassen?
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: KlausP am 02. September 2015, 15:51:37
Himmel!

Mit T4, T5 oder T6. Mit T2 dann nicht, wenn man Ausschlüsse für SanDst hat.
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 15:56:14
So isses- jede Verwendung hat bestimmte Gesundheitsziffern, die einen Ausschluss darstellen.
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: Saloice am 02. September 2015, 17:11:52
Sind diese Angaben noch aktuell?
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/10-Anlage-3-2.pdf
Und
http://www.kampagne.asfrab.de/media/pdf/ZDv_46_1_Kap3_Verwendungsausschluesse.pdf
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 17:14:43
Nein, das ist aber die einzige Onlineversion die halbwegs aktuell ist.
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: Saloice am 02. September 2015, 17:18:08
Du könntest mir nicht zufällig sagen was sich bezüglich W000 geändert hat? :)
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 17:20:35
Da ich selber keinen Zugriff auf die Vorschrift habe, nein.
Du wirst einfach die Musterung abwarten müssen.
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: Saloice am 02. September 2015, 17:23:26
Ja, hast Recht. Letztlich kann ich daran sowieso nichts ändern.
Danke  ;)
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: thomas97 am 03. September 2015, 00:37:46
Nach dieser einen Tabelle scheint es, als das ich als II 15 gemustert wurde. Beim Hörtest habe ich einen einzigen Ton wohl etwas später gehört, aber mir wurde versichert, dass das keine Einschränkungen nach sich zieht. Oder ich habe einfach etwas falsch verstanden.

Mal so ne Frage wie viele Leute werden eig. tatsächlich T1 gemustert?
Titel: Antw:T2 mit nur einer Ausnahme
Beitrag von: ulli76 am 03. September 2015, 08:37:09
Ca. 10%