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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Sascha_S am 02. September 2015, 16:18:30

Titel: Sport während der ZAW
Beitrag von: Sascha_S am 02. September 2015, 16:18:30
Moin zusammen,

ich bin momentan auf ZAW und wir haben 2x die Woche Sport.
Einmal im Monat haben wir einen Zeitlauf und je nach dem, wie man da abschneidet, ist man in Laufgruppe A, B oder C eingeteilt. (Ich bin A)
Fußball, schwimmen und laufen wird meist angeboten. Normalerweise gehe ich 5x die Woche zum Kraftsport, aber nach dem Dienstsport dann nochmal zum Sport ist nicht so toll, da man dann nicht 100% geben kann.
Wir haben leider kein Kraftraum und da kommen wir zu der eigentliche Frage:

800m entfernt gibt es ein Fitnessstudio, in dem einige Kameraden und ich angemeldet sind. Wäre es zulässig, wenn man zum Dienstsport dahin geht? Wir haben kein ausgebildetes Personal, dass das ganze überwachen könnte. Wie sieht es versicherungstechnisch aus, wenn Lehrgangsteilnehmer da "alleine" hingehen würden. Wäre das iO?

Ja, ich könnte sicher den Chef fragen, aber ich möchte mich erstmal hier erkundigen. :)

MkG,
Sascha
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 16:21:01
Frag deinen Chef, ob er das als Dienstsport auf den Dienstplan schreibt.
Gibt bisweilen Sonderregelungen für Kasernen, die keinen eigenen Kraftraum haben.
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: Sascha_S am 02. September 2015, 16:22:28
Zitat von: ulli76 am 02. September 2015, 16:21:01
Frag deinen Chef, ob er das als Dienstsport auf den Dienstplan schreibt.
Gibt bisweilen Sonderregelungen für Kasernen, die keinen eigenen Kraftraum haben.

Wo kann man etwas zu den Sonderregelungen finden? :)
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: Ralf am 02. September 2015, 16:36:50
Beim Disziolinarvorgesetzten.
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2015, 16:38:39
Dazu gibt es nicht wirklich was Schriftliches. Grundlage müsste der Erlass zu den IGFs sein- da steht sinngemäß, dass Dienstsport in den allgemeinen Dienstbetrieb zu integrieren ist. DEs weiteren gibt es eine Vorschrift zu Ausstattung von Kasernen mit Sportanlagen (weiss aber die Nummer nicht).
Jetzt könnte man argumentieren, dass ja Soldaten in Kasernen, die über nur eingeschränkte Sportanlagen verfügen, benachteiligt wären.
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: F_K am 02. September 2015, 18:05:53
Der TE macht eh zuviel Kraftsport - die Ausstattung mit Sportanlagen ist Vorschriften gerecht von der Anzahl der Soldaten am Standort abhängig, da kann man wohl keine Benachteiligung ableiten, schon weil es keinen Rechtsanspruch gibt.
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: chewbaccaxD am 02. September 2015, 19:07:33
Fünf mal die Woche ist wirklich heftig.
Wie Splittest du denn?

Bizeps - Brust
Bizeps - Brust
Bizeps - Brust
Bizeps - Brust
Bizeps - Brust ?

Kleiner Scherz.  :D
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: Sascha_S am 02. September 2015, 19:30:36
OK/UK/Pause/Push/Pull/Legs/Pause/Repeat.

ZitatDer TE macht eh zuviel Kraftsport

Abhängig von der Zielsetzung, aber das ist ja nun auch nicht das Thema.
Und da ich immer noch schneller als 2/3 der Kameraden bin, sollte das iO sein :)
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: Andi am 03. September 2015, 09:33:24
Die Vorschrift ist da eindeutig: Dienstsport ist ausschließlich in dienstlichen Sporteinrichtungen zu absolvieren. Dienstliche Sporteinrichtungen sind solche, die vom Dienstherren bereitgestellt werden. Das können also auch zivile Einrichtungen sein, wenn über das örtliche BwDLZ eine Nutzungsvereinbarung (z.B. für ein Schwimmbad, Sportplatz o.ä.) geschlossen wurde. Ich kenne aber auch Dienstorte (z.B. Köln) wo durch die zuständigen Disziplinarvorgesetzten das Ableisten von Dienstsport in Fitnessstudios o.ä. grundsätzlich erlaubt wurde. Die Begründung dafür kann aber nur der jeweilige befehlende Vorgesetzte liefern.

Eine weitere Möglichkeit zivile Sportstudios bzw. vielmehr physiotherapeutische Einrichtungen zu nutzen ist die Anordnung entsprechender Maßnahmen vom Truppenarzt, was aber natürlich ein entsprechendes Krankheitsbild voraussetzt.

Eine "Versicherungsfrage" - mit der immer wieder Bedenkenträger um die Ecke kommen - stellt sich aber tatsächlich nicht, denn das Soldatengesetz ist völlig abschließend: Soldaten haben vollumfänglichen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Die einzige Frage, die entstehen kann ist die, ob es sich bei einem Unfall während des "Dienstsports" in einer nicht dienstlichen Sporteinrichtung die ohne Genehmigung eines Disziplinarvorgesetzten genutzt wird überhaupt um einen Dienstunfall handelt oder nicht. Und das führt zu Absicherungs- und Versorgungsfragen, die ausschließlich die Versorgung nach Dienstzeitende betreffen und eigentlich eher bei daraus resultierender Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit relevant werden.

Gruß Andi
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: F_K am 03. September 2015, 09:52:15
Lieber Andi,

wenn wir schon bei "entstehenden Fragen" sind - ist der Soldat im Dienst nicht dort wo der Dienstplan es "vorsieht", dann liegt ggf. eine Dienstpflichtverletzung / Ungehorsam vor - und das sollte sich ggf. auch deutlich vor DZE auswirken - aber vielleicht kommt das ja dann schneller ...
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: Andi am 03. September 2015, 10:25:55
Was aber sicherlich keine versicherungstechnische Frage ist. Und was ein Dienstplan "vorsieht" ist eher irrelevant, sofern der Disziplinarvorgesetzte entsprechende anderslautende allgemeine oder für den Einzelfall gültige Befehlslagen schriftlich, mündlich oder in andere Weise schafft.
Titel: Antw:Sport während der ZAW
Beitrag von: ulli76 am 03. September 2015, 10:33:08
Ist doch ganz einfach- die meisten Chef sind eigenen Lösungsvorschlägen gegenüber oft offen. Also gleich die Lösung liefern, nicht das Problem.
Ihr wollte trainieren, habt aber keinen Kraftraum. Das zivile Fitnesstudio ist aber ganz in der Nähe und wird ohnehin von vielen von euch genutzt.

Also ab zum Chef, vorher die Argumente gut sortieren und ihn von eurer Lösung überzeugen. Der Chef kann das sogar mündlich genehmigen- ist dann nur schwierig, im Schadensfall nachzuweisen, dass er das wirklich gemacht hat.

Besser ist es die Regelung zur Nutzung des zivilen Fitnessstudios im Sportbefehl der Einheit aufzunehmen.