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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: lolilula am 02. September 2015, 17:18:38

Titel: Zulagen, Trennungsgeld, DUZ, Spesen, eigene Rechte...
Beitrag von: lolilula am 02. September 2015, 17:18:38
Guten Tag zusammen,

Ich war heute bezüglich einer Fahrtkostenrückerstattung bei meinem Rechnungsführer.
Dann wurde mir von einem Tagegeld erzählt. Eine Art Spesengeld für die Dienstreise.
Jetzt frage Ich mich, was für Arten von Zulagen es noch geben muss, von dem man als normaler Soldat nicht Bescheid weiß.

Daher meine Frage, wo kann ich mich über die Rechte und Ansprüche informieren?
Gibt es dazu geeignete Literatur? Warum lässt man die Soldaten so unwissend und dumm?


Grüße
Titel: Antw:Zulagen, Trennungsgeld, DUZ, Spesen, eigene Rechte...
Beitrag von: Tommie am 02. September 2015, 17:31:23
Man lässt die Soldaten nicht dumm sterben ;) ! Wer eine Dienstreise machen muss, stellt einen entsprechenden Dienstreiseantrag, der über den DV, Stufe 1, und den Verantwortlichen für den Haushalt an den DV, Stufe 2, geht. Nach der Reise macht man dann die Reisekostenabrechnung, erhält eine Abrechnung dazu und kurz darauf das Geld auf das Girokonto überwiesen!

Und aus der elektronisch erstellten Abrechnung geht dann hervor, was einem zusteht und was man erhält!

Das ganze Reisekostenrecht ist relativ kompliziert, so dass man darauf verzichtet, es jedem zu erklären zu versuchen, weil es sowieso nicht verstanden wird. Die Erklärungen kommen nach der Abrechnung vom Rechnungsführer!

Und informieren können Sie sich jederzeit: Die Suchbegriffe sind u. a. Bundesreisekostengesetz, Dienstreise, Abrechnung, etc. ...
Titel: Antw:Zulagen, Trennungsgeld, DUZ, Spesen, eigene Rechte...
Beitrag von: justice005 am 02. September 2015, 18:08:12
Ich schließe mich an. Der Soldat muss zunächst mal nichts wissen, außer, dass er maximal 2 Formulare ausfüllen muss. Eines vor der Reise (Dienstreiseantrag) und das andere nach der Reise (Reisekostenrechnung). Die entsprechenden Zahlungen einschließlich Tagegeld etc. erhält man automatisch.

Trotzdem macht es Sinn, sich etwas näher damit zu befassen, nämlich im Hinblick auf eine Steuererklärung. Bei denen nämlich, die dienstlich viel reisen, macht sich das in der Steuererstattung durchaus bemerkbar. Der Bund zahlt nämlich im Rahmen der Erstattung weniger als einem steuerrechtlich zusteht. Daher kann die entsprechende Differenz bei der Steuer geltend gemacht werden.

Titel: Antw:Zulagen, Trennungsgeld, DUZ, Spesen, eigene Rechte...
Beitrag von: Tommie am 02. September 2015, 18:28:24
Na ja, justice005, wenn man genau sein möchte, ist es eigentlich nur noch ein Formular ;) : Der Dienstreiseantrag wird von mir bearbeitet, dann weiter geleitet (siehe oben!) und kommt wieder genehmigt zu mir zurück. Und wenn die Reise herum ist, klicke ich da wider drauf und mache daraus die Reisekostenabrechnung, die ich digital unterschreibe und sie in meinem Falle am BAIUDBw KompZ Travelmanagement in Hannover weiter leite. Von dort aus kommt dann zuerst die Abrechnung und vom lokalen BwDLZ wird die Zahlung angewiesen.
Titel: Antw:Zulagen, Trennungsgeld, DUZ, Spesen, eigene Rechte...
Beitrag von: justice005 am 02. September 2015, 19:20:50
Ich sehe, ich bin nicht mehr auf dem Laufenden...  ;D