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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: ExLegionnaire am 07. September 2015, 00:35:54

Titel: Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: ExLegionnaire am 07. September 2015, 00:35:54
Nabend Kameraden,

Ich war zwo Jahre FWDL und Falli der Bundeswehr, nach meiner Dienstzeit schrieb ich eine Bewerbung als Wiedereinsteller, allerdings für die Laufbahn des Feldwebels, ich schaffte alle Test und musste auf eine SaZ Stelle sehr lange warten und war im Ungewissen. warten. Papier beim Bund wärt halt sehr lang. Ich wartete sehr lange Zeit und es kam kein Brief worauf ich damals anfang des Jahres entschloss zur franz Fremdenlegion zu gehen, wo ich auch genommen wurde. Ich machte meinen KepiBlanc Marsch und meine Ausbildung in Castelnaudary normal zu ende ging anschließend ins Kampfregiment. Nach 6 Monaten Dienstzeit ziehte ich (auch dort gibt es die Option) den Widerruf da ich aus Deutschland später erfuhr das eine Stelle gefunden wurde und ein Einberufungsbescheid zuhause liegt. Ich verließ die Légion étrangère für die Bundeswehr auf normalen Wege. Nun meine Frage: Wie entgegnet man mir in der BW? Wie entgegnet mir speziell der MaD das ich beim Nato-Freund unter Vertrag stand diesbezüglich? Sollte ich es direkt in den ersten Wochen ansprechen oder schweigen?

Die Situation ist sehr speziell, danke aber vorab für euren guten Rat!
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: Säbelrassler am 07. September 2015, 07:34:52
Hallo Ex,

vorausgesetzt, dass deine Geschichte so stimmt, hast du gar nix zu befürchten.

Der MAD wird dir erstmal keine Probleme machen. Falls du später in einen sicherheitsempfindlichen Bereich kommen solltest und eine Sicherheitsüberprüfung machen musst, wird das zur Sprache kommen, aber auch da wird es in aller Regel keine Probleme geben, weil der Aufenthalt in der Legion (als regulärer Teil der französischen Armee und damit der NATO-Streitkräfte) an sich keine Zweifel an deiner Zuverlässigkeit begründet.

Wie gesagt - vorausgesetzt, deine Geschichte stimmt. Wenn du tatsächlich bei der Legion warst und dort allerdings desertiert (!) bist, sieht die Sache anders aus. Deserteure werden verhaftet, sobald sie französischen Boden betreten, und das kann dir beim Bund passieren, dass du mal nach Frankreich kommst.

Ansonsten hast du in der regulären Truppe auch nix zu befürchten, warum auch? Es kommt auf den Menschen an. Du solltest vielleicht nicht unbedingt damit hausieren gehen, dass du in der Legion warst, aber ich würde auch nicht lügen. Musst dir nur die Frage gefallen lassen, warum du bei der Legion raus bist.

Wo warst du Fallschirmjäger beim Bund und in welche Einheit bist du nach deiner Zeit in Castel gekommen?

Grüße vom Säbel
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: miT am 07. September 2015, 07:40:09
War da nicht mal ne Gesetzgebung von wegen "Man darf nie in einem anderen Land gedient haben?" Finde den passus aber nicht wieder :-/
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: Säbelrassler am 07. September 2015, 07:43:24
@miT

Hi miT - Nö, so einen Passus gibts nicht ;)
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: miT am 07. September 2015, 07:55:05
Ohne weiter zu Forschen und als reine Spekulation:

§ 28 StAG ?
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: Flexscan am 07. September 2015, 07:57:39
sehe ich auch so.

ohne Zustimmung BMvG illegal also gegen Gesetz verstoßen.

§ 28 Staatsangehörigkeitsgesetz
"Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist."
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: Säbelrassler am 07. September 2015, 08:09:06
Interessanter Paragraph - den kannte ich nicht. Das ist jedoch meiner Meinung nach bei Doppelstaatsbürgerschaft der Fall, dass man in dem Fall seine deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn man in der Armee seines anderen Heimatlandes (komische Formulierung ;) ) dient. Die Formulierung: "dessen Staatsangehörigkeit er besitzt" - das bezieht sich auf die Staatsangehörigkeit des fremden Landes, in dem man als (Auch-)Deutscher dient. Als Fremdenlegionär zum Beispiel kann man nach 5 Jahren die frz. Staatsangehörigkeit erhalten, muss das aber nicht. Wenn also § 28 STAG zum Beispiel für diejenigen gelten würde, die zur Fremdenlegion gehen, würden die ja alle ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie nicht vorher das BMVg um Erlaubnis fragen würden. Und bei der Legion fragt wohl kein Deutscher vorher das BMVg, ob er darf - der fährt einfach nach Straßburg und gut is' ;)! Das ist so also nicht gemeint. 

In jedem Fall aber kann man auch mit fremdländischer militärischer Vergangenheit durchaus in der Bundeswehr dienen.

Es gab früher -mittlerweile auch nicht mehr- bei den Fragebögen für den Antrag auf SaZ ganz explizit die Frage, ob man in der Fremdenlegion oder Streitkräften der DDR gedient hat. Aber auch das war kein Ausschlusskriterium für den Dienst bei der BW
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: miT am 07. September 2015, 08:13:01
Ich denke dass dieser Paragraph grundsätzlich dafür gedacht war um die Fragestellung der doppelten Staatsbürgerschaft und Militär zu klären. Ich glaube allerdings das der Dienst in Frankreich nicht ausgenommen wird. In den Meisten fällen erfährt Deutschland nichts von der Dienstzeit in Frankreich. Für mich bleibt es allerdings illegal weil es nicht anders formuliert ist. Ich bin allerdings auch kein Volljurist
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: Säbelrassler am 07. September 2015, 08:24:22
Ich denke auch, dass dieser Paragraph die doppelte Staatsbürgerschaft und Militärdienst regelt. Jedoch sehe ich da jetzt nichts in dem Sinne "illegales" - ist aber auch egal, denke ich.

Wenn man seine Dienstzeit in der Legion beendet hat, erhält man Rentenansprüche von der Legion. Das ist je nach Dienstzeit zwar nicht die Welt, aber trotzdem kriegt man sie. Und spätestens dann erfährt zumindest die deutsche Rentenkasse von der Legionszeit. Also "geheim halten" kann man seine Zeit in der Legion zumindest vor den Behörden wohl eher nicht.

Aber ich denke, wir kommen hier von Hölzchen auf Stöckchen und fahren zielsicher aus der Ausgangsfrage des Threads raus  ;D 
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: wolverine am 07. September 2015, 08:24:52
Da er keine französische Staatsbürgerschaft besitzt, ist der Paragraf hier vom Wortlaut her nicht einschlägig.
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: Säbelrassler am 07. September 2015, 08:27:42
@wolverine

Jep, seh ich auch so - wie's halt im Gesetz steht.

So oder so wird der Ex-Legionär sicher Augen machen, wenn er sich seine Frage ansieht und dann unsere Antworten liest - Gesetze, doppelte Staatsbürgerschaft, Rente und Geheimhaltung ;D ;D ;D
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: miT am 07. September 2015, 08:32:29
Ich ergebe mich  ;D
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: wolverine am 07. September 2015, 10:20:06
Zitat von: Säbelrassler am 07. September 2015, 08:27:42
So oder so wird der Ex-Legionär sicher Augen machen, wenn er sich seine Frage ansieht und dann unsere Antworten liest - Gesetze, doppelte Staatsbürgerschaft, Rente und Geheimhaltung ;D ;D ;D
Was aber nun einmal von der allgemein gehaltenen Frage umfasst ist. Von Interesse bis Ablehnung ist nun einmal alles drin. Also vergleichbar: Wie wird das Wetter in der Grundausbildung. ::)
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: ExLegionnaire am 07. September 2015, 12:00:40
Danke für die zahlreichen Antworten. Eine Fahnenflucht liegt nicht vor. Beim beiderseitigen Vertragseingehung hat man eine 6monatige Probezeit wie bei der BW auch wo man jederzeit "civil" gehen kann.

ZitatWo warst du Fallschirmjäger beim Bund und in welche Einheit bist du nach deiner Zeit in Castel gekommen?

I. Hier keine Angaben dazu. II. 2e rep.

Die vorliegenden Antworten reichen aus um mir ein grobes Bild zu machen. Die Gesetzestexte fand ich auch, trifft wohl aber hier nicht zu. Danke vorab!
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: ExLegionnaire am 07. September 2015, 12:07:13
ZitatIn den Meisten fällen erfährt Deutschland nichts von der Dienstzeit in Frankreich.

Negativ. Die DSPLE lässt Interpol prüfen. Dieses allerdings nicht nur, liegt eine militärische Vergangenheit vor, ob deutsches, russisches, polnisches oder anderes Militär wird auch dieses geprüft über geeignete Stellen.

Gruß
Titel: Antw:Nach Légion étrangère zurück zur BW
Beitrag von: wolverine am 07. September 2015, 13:00:57
Zitat von: ExLegionnaire am 07. September 2015, 12:00:40
II. 2e rep.
Das ist ja mal eine Überraschung ... ::)