Hi,
Nach den 2 Jahren am BWK nach dem Studium beginnt man doch seine Zeit als Truppenarzt/ggf. Facharzt und Auslandseinsätze?
Wie lange und wie oft muss man als SanOA ins Ausland? (im Normalfall)
Der Einsatz lässt sich ja splitten - wie genau?
Danke
So oft wie es erforderlich ist und nein, das lässt sich derzeit nicht vorher sehen.
Kontingentdauern gehen von 3 Wochen bis über 6 Monate.
ZitatWie lange und wie oft muss man als SanOA ins Ausland? (im Normalfall)
Als San
OA? Gar nicht, erst als fertig ausgebildeter Sanitätsoffizier.
Ist es als Sanitätsoffizier nicht auf 2 Monate begrenzt, sowie nach dem Einsatz mindestens 20 Monate Pause?
Lassen sich diese 2 Monate splitten? je 2x 1M
Warum sollte es? Es ist immer der dienstliche Bedarf ausschlaggebend. Und die Antwort hat Ihnen doch Ulli schon gegeben, die selber als Ärztin mehrere Male im Einsatz war.
Zitat von: ulli76 am 08. September 2015, 20:05:46
So oft wie es erforderlich ist und nein, das lässt sich derzeit nicht vorher sehen.
Kontingentdauern gehen von 3 Wochen bis über 6 Monate.
Der "normale" Rhythmus wäre 4 Monate Einsatz (=ein reguläres Kontingent) und dann mind. 20 Monate Pause. Darauf gibt es aber kein Anrecht und manchmal klappt es, manchmal nicht.
Splittet man, geht man in der Regel öfter. Ob und wie gesplittet wird, hängt vom DP ab.
Mal ein Erfahrungsbericht meinerseits:
Als ich dieses Jahr im Einsatz war, waren die meisten (Fach-)Ärzte für 4-8 Wochen im Einsatz. Ausnahme ist LSO und JMed, die dann für gewöhnlich ein ganzes Kontingent (also 4 Monate) gehen (ist aber nicht zwingend so, auch ein Chef-Dp kann splitten). Habe auch einen kamerad gesehen, der nur für 3 Wochen aufgrund des Ausfalls des eigentlichen DP-Inhabers für 3 Wochen "eingesprungen" ist.
Das Splitting bei den Ärzten war etwas komplizierter - zwei BWKs hatten sich jeweils ein Kontingen (für einen DP) geteilt - und hierbei meistens diesen Split nochmal geteilt, so dass man auf 4-5 Wochen kommt. Ist aber nicht gesagt, dass das woanders und zu einer anderen Zeit auch so sein muss.
Und nein, 4 Monate Einsatz + 20 Monate Pause ist bei den Ärzten unüblich - die gehen dann eher jedes Jahr in den Einsatz. Eine "Begrenzung" auf 2 Monate gibt es nicht - bei den "anders Approbierten" ist 2 Monate der absolue Standard, aber die Ärzte sind da flexibler. BTW, einen Chef/LSO zu splitten, ist auch recht sportlich, wenn ich mal so an das Thema Beurteilungen u.ä. denke - da SanPersonal sowieso sehr häufig splittet (auch die Fw), gibt es demnach auch eine ganze Menge zu beurteilen (bzw. Beiträge zu verfassen). Bei uns ist auch keine Woche vergangen, wo nicht jemand verabschiedet worden ist - ganz im Gegensatz zu den meisten anderen TrGattungen, wo eine Kp geschlossen für das ganze Ktgt im Einsatz verbleibt.
Vorgesehen ist:
Internationale Dienstposten 6 -12 Monate
Nationale Dienstposten 4 Monate
Darauf sollte man sich einstellen. So ist die Regel. Alles andere sind Einzelabsprachen/- regelungen.
Ausnahmen bestätigen die Regel, so ein LBAT Doc ist auch mal 4 Monate mit weg ohne zu splitten ;-)
In jeder Stellenbesetzungsliste für ein Auslandskontingent sind bestimmte Dienstposten als "Non-Split-DP" ausgewiesen, z. B. der KpChef der SanEinsKp und nationaler LSO! Wenn dieser Dienstposten trotzdem gesplittet werden soll, ist ein relativ hoher Aufwand notwendig und ein solches Unterfangen geht nur dann, wenn das Leit-SanKdo (im Regelfalle: Kdo SanEinsUstg in Weißenfels!) auch mitspielt!
Prinzipiell habe ich hier schon alles mögliche erlebt, z. B. dass der erwähnte DP des KpChef SanEinsKp KFOR trotz Kennzeichnung als "Non-Split-DP" gesplittet wurde, allerdings dann nicht "zerrissen" bis zur Unkenntlichkeit, sondern mit maximal zwei DP-Inhabern für den Zeitraum eines Kontingentes (4 Monate!). Auch der JMed-DP im HQ KFOR, der eine reguläre Kontingentdauer von 6 Monaten hat, wurde schon auf zwei DP-Inhaber mit jeweils 3 Monaten aufgeteilt!
Solche Dienstposten, wie die oben erwähnten, werden allerdings in der Regel nicht mit Stabsärzten besetzt, die ihre Approbationsurkunde noch nicht hinter Glas aufhängen können, weil die Druckerschwärze noch klebt ;) !
Also unsere Zahnis haben im Einsatz schneller die DP gewechselt als wir unsere Socken!!! ;D
@ Säbelrassler:
1.) Sind Zahnärzte sicherlich keine "Non Split DP", insoweit ist dieses Beispiel hier nicht hilfreich.
2.) Die Befehlslage bezüglich Leibwäsche ist klar.
3.) Insoweit ist die Darstellung, die Zahnärzte würden täglich / wöchentlich wechseln, einfach sachlich unzutreffend (gelogen?).
@F_k
1.) Gelogen? Nö - war nur ein Witz. Bei uns wurden halt die Zahnärzte gemessen am übrigen Sanitätspersonal häufiger ausgetauscht als das übrige Personal.
2.) Auch meine Anmerkung bzgl des Wechsels der Leibwäsche hatte humoristischen Charakter, der nach meiner Einschätzung seitens der Leser nicht verkannt werden würde
3.) Da hat sich einer ja auf mich eingeschossen - was soll das hier werden mit uns beiden? Kleinkrieg und Forums-Gedizze?
@ Säbelrassler:
Der TE ist jemand mit offensichtlich falschen Informationen - und daher wohl nicht in der Lage, Deinen Witz und Humor zu verstehen.
Also bitte entweder entsprechend kennzeichnen - oder im richtigen Thread, z. B. darüber lachen Zivilisten.
@ F_K
Alles klar, mit deinem Hinweis verstehe ich jetzt auch deinen Kommentar - ich hatte tatsächlich nicht bedacht, dass man mich missverstehen könnte. Das war nicht meine Absicht.
1. Es gibt keine Dienstposten bzw. TEs LBAT in den Einsätzen.
2. Kliniker und Zahnärzte splitten oft häufiger. Liegt an der kürzeren Einarbeitungszeit im Gegensatz zu anderen DP.
3. Man kann auch als Chef,klinischer Direktor oder EO splitten.
Letztendlich ist es völlig unterschiedlich- die reguläre Kontingentdauer ist 4 Monate und oft bleiben die BAT-Ärzte und Chefs die komplette Kontingentdauer. 2-Monats-Splits sind völlig normal. Kürzere Splits ergeben sich oft für Spezialisten/klinische Fachärzte die im Inland (vermeintlich) nicht länger abkömmlich sind oder bei kurzfristigen Besetzungen des Dienstpostens wegen Ausfällen (aber auch in diesem Fall kann es sein, dass man mit 10 Tagen Vorlauf für 4 Monate in den Einsatz geht.
Wie gesagt- das "Soll" ist 4 Monate Einsatz innerhalb von 2 Jahren. Oft klappt das, oft nicht.
@ulli76
Mit 10 Tagen Vorlauf in den Einsatz ist ja ziemlich sportlich! Aber das geht doch (hoffentlich) nur, wenn der/die betreffende Kamerad/in trotzdem den notwendigen Impfstatus und eine Kontingentausbildung vorher gemacht (bzw. noch eine gültige) hat, oder?
Sowohl für Impfstatus als auch Ausbildung gibt es Ausnahmeregelungen - möglich ist alles.
Wobei wir hier von Ausnahmen sprechen.
Nochmal:
- Ralf hat die grundsätzliche Vorgehensweise dargestellt
- Dazu gibt es hier genug Praxisbeispiele
-> Der TE muss wissen, dass es keine "Schutzfrist" als Rechtsanspruch gibt, er als Arzt längere Kontingente machen kann / muss und ein "Split" in aller Regel dazu führt, dann häufiger in Einsätzen zu sein.
Zitat von: Säbelrassler am 09. September 2015, 11:04:00
Mit 10 Tagen Vorlauf in den Einsatz ist ja ziemlich sportlich!
Na ja, wenn ich dran denke, dass schon zu meiner Zeit Schiffe innerhalb von 7 Tagen für mehre Monate zu einem von der NATO aufgestellten Einsatzverband geschickt wurden, dann erscheinen 10 Tage für eine Person gar nicht mehr so sportlich.
Einsatzvorausbildung ist bei der Sanität nicht so entscheidend. Und ja, der Imfpstatus war vorher schon fertig. Aber der Basisimpfschutz ist schon recht umfangreich und für eine Ausnahmegenehmigung reicht bei den Exoten meist eine Impfdosis.
Wegen solcher "Luftnummern", wie z. B. sehr kurzfristige Einsätze, etc. , leistet sich der ZSanDstBw den Luxus einen Teil seines Personals ständig verfügbar zu haben. Dieses Personal ist dann fertig geimpft (Impfschema "Mehrere Einsatzoptionen"), komplett eingekleidet (3-Farb-Tarndruck, heiß-trocken, 5-farb-Tarndruck, heiß-feucht, ggf. Zusatzausstattung wie z. B. für fliegendes Personal, etc.), und die ELUSA (EAKK-Ausbildung) wird hier immer auf Stand gehalten und ggf. verlängert, wenn kein Einsatz dazwischen war. Und für Leute, die schon mehrmals in einem Einsatzland waren, gibt es regelmäßig eine Ausnahmegenehmigung für die ELSA (formally known as ZA-EAKK!). Solches Personal, zu dem eine Anzahl Ärzte auch gehören, kann man dann auch mit einer Woche Vorlauf in den Einsatz verlegen. So geschehen z. B. im Jahre 2011 mit mir in den ISAF-Einsatz nach MeS!
Wer meinen BAN sieht und meine Impfbücher, der wundert dann auch gar nichts mehr ;D !
Naja- nicht ganz- es gibt auch Soldaten die kurzfristig in den Einsatz befohlen werden, wenn sie nicht in einer speziellen Bereitschaft sind.
Und wie gesagt- SanOffze sind da eh nochmal ein Sonderfall.
Aber die Regel ist das auch nicht.
Zitat von: ulli76 am 09. September 2015, 10:50:57
1. Es gibt keine Dienstposten bzw. TEs LBAT in den Einsätzen.
Du unterscheidest aber auch einen LBAT von einem BAT DP oder? "Zuhause" sind so einige dir und mir bekannte Ärzte ja auf "LBAT" Dienstposten. Die sind mit der Kompletten Kompanie verlegt und belegen dann einen BAT DP? Hier gehts eher um die Begrifflichkeit als das wir von unterschiedlichen Dingen reden oder?
Und besagte Ärzte gehen meist wie du ja sagtest das komplette Kontingent mit.
Die LBAT-Dienstposten gibt es derzeit nur im Inland. Es gibt für´s Ausland keine speziellen LBAT-Dienstposten die sind alle als BAT aufgeführt. Auch wenn ein LBAT-Trupp geschlossen in den Einsatz geht, ändert sich der Einsatzdienstposten nicht.
Dass die Ärzte bzw. die Trupps das komplette Kontingent bleiben, hängt einfach mit der Planung zusammen, hat aber nichts mit LBAT oder normal-BAT zu tun.
Im Nachfolgekontingent 2013 sind alle MEDEVAC-Kräfte komplett bis zum Ende geblieben- eigentlich war sogar der BAT der Klinik für´s komplette Kontingent gelpant.
Zitat von: ulli76 am 09. September 2015, 15:37:48Naja- nicht ganz- es gibt auch Soldaten die kurzfristig in den Einsatz befohlen werden, wenn sie nicht in einer speziellen Bereitschaft sind.
Ich sprach nicht von einer "speziellen Bereitschaft", ulli ;) ! Ich war zu dem erwähnten Zeitpunkt nämlich auch nicht Teil einer solchen!
Beispiel: Die Medizintechniker bei den VersInstZ SanMat sind, soweit sie auslands- und tropendienstverwendungsfähig sind, alle komplett eingekleidet, geimpft und wären damit im Falle eines Falles kurzfristig verlegbar. Eine Bereitschaft haben sie aber auch nicht! Und ähnlich ist es z. B. mit den Anästhesisten an den BwKrhs ...
Ohne eine gesonderte Bereitschaftsbefehlsgebung für Schlüsselpersonal wäre aber der entsprechend hohe Impfstatus für solches Personal nicht befehlbar, da mangels dienstrechtlicher Grundlage Körperverletzung.
Gruß Andi
... und auch LHD und der TrArzt für den 90/5 (bzw. der DV) benötigen eine Grundlage.
Es muss ja nicht "Bereitschaft" genannt werden, aber ein Befehl wird benötigt.
Es werden auch Kameraden kurzfristig in den Einsatz geschickt, die nicht im "Vielfliegerprogramm" sind.
Was diese Vielflieger angeht- sie fliegen häufig, aber oft geplant, von demher bleibt der Impfstatus in der Regel alleine schon durch die hohe Einsatzfrequenz erhalten.
Ansonsten wird das per Einzelbefehl für die entsprechende Personengruppe geregelt sein.In wie weit der aber rechtmäßig ist, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Für den Bereich des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr regelt diese Angelegenheiten ein Befehl des Inspekteurs des ZSandstBw vom 09.10.2014, Az 80-05-00, der mir vorliegt. darin wird u. a. befohlen, wie die Soldaten einzukleiden sind (komplett!), welche Impfungen Sie haben sollen (Impfschema "Mehrere Einsatzoptionen"!) und in welchen Abständen das BA 90/5 ADVF/TDVF zu erneuern ist!
Der Befehl liegt mir vor ...
Das mit dem "befohlenen" Impfstatus und der Körperverletzung ist zwar immer so ne Sache, aber wenn man zu MEO-Kräften gehört, hat man den Impfstatus sowieso. Das gilt selbst für S1-Personal in großen Teilen, da wird das SanPers ja erst recht verlegebereit gehalten
Im Großen und ganzen sehe ich das so wie die Ulli ;) : Wer häufig in Einsätze geht/gehen muss, wird ohnehin andauernd auf seinen Impfschutz überprüft und wenn man dreimal aus- und wieder eingekleidet wurde, wird auch die LHBw dazu neigen, hier weniger arbeitsaufwändige Lösungen zu suchen. Und für Leute, die aufgrund Ihres Dienstpostens z. B. jedes Jahr eine WFV-III absolvieren müssen, ist der 90/5-er ADVF/TDVF sowieso "Kindergeburtstag" ;D !
So geschehen bei mir mit der LHBw Calw: Der damalige Leiter der LHBw Service-Station hat zu mir gesagt "Hör mal, so oft wie Du unterwegs bist, hab ich echt keinen Bock, Dich jedes Mal aus und ein paar Wochen später wieder einzukleiden. Du behältst den Plunder jetzt erst mal und ich mache mir dazu eine Aktennotiz!" Und schon hatten wir "damals(TM)" eine "Truppenlösung" ;) !
Zitataber wenn man zu MEO-Kräften gehört, hat man den Impfstatus sowieso
Und "MEO" wird man durch Befehl, und dann ist es auch rechtssicher.
Ich habe noch eine andere Frage zu dem Thema. Ihr sprecht von aus- und ankleiden... was genau ist damit gemeint? Wird einem die gesamte Ausrüstung weggenommen und dann Neue gegeben, oder was genau passiert da?
Nein, deine Kleidung für den Dienst im Inland ist eine andere unter Umständen als die Kleidung für den Einsatz, das hängt von dem Einsatz Land ab. Und dieser Prozess ist halt eine aus und Einkleidung
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Ergänzend, bist du selten im Auslandseinsatz gibst du diese besondere Ausstattung wieder ab nach deinem Einsatz. Andere wiederrum bleiben eingekleidet um eine kurzfristige Verlegtbarkeit zu gewährleisten
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Also, ob das nun alles so rechtmäßig abläuft oder nicht,Fakt ist, dass die San(St)Offz Arzt genau so in Einsätze gesprlittet oder nicht verlegt werden, wie Ulli es hier darstellte. Ob mit vollständigem Impfstatus oder abgeschlossener Einsatzvorusbildung oder nicht. Das ist Fakt. Ich weiß es aktuell von einer meiner Töchter, dass kein einziger Angehöriger ihres Jahrgangs die 20-Monats-Schnfrist zwischen zwei Einsätzen realisieren konnte, ob nun gesplittet oder nicht.
Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Als Bundeswehrarzt muss man in den ersten Jahren seiner Tätigkeit durchaus damit rechnen, häufig in den Einsatz zu gehen.