Servus Kameraden,
ich (HptGefr, Fwd23) habe bald meine Eignungsfeststellung zum It Feldwebel mit ZAW zum It-Systemelektroniker, so viel zu mir.
Ein Kamerad hat ebenfalls einen Antrag auf einen Laufbahnwechsel gestellt, auch als ItFw - und dieser erzählt ein paar Dinge die mich etwas stutzig gemacht haben und ich gerne wissen würde ob da was dran ist.
1) Nach der Ausbildung direkt zum OFw befördert werden
2) Beim Heer muss nach bestandener Eignungsfeststellung erst ein FA Lehrgang gemacht werden damit man das (FA) überhaupt tragen darf. Dies wäre bei der Lw wohl nicht so.
3) Die ZAW würde dort stattfinden wo man auch die Eignungsfeststellung hatte
Hoffe ich habe mich nicht allzu verwirrt ausgedrückt, aber ich bin im Moment etwas müde.
-FWK
Fragen Sie mal Ihren PersFw danach. Nach dessen Lachanfall kann er Ihnen das bestimm genau erklären. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung stimmt davon ... nichts!
Zitat
1) Nach der Ausbildung direkt zum OFw befördert werden
Eine Beförderung zum Oberfeldwebel ist nach einer Dienstzeit von frühestens 5 Jahren möglich. Andere Regelungen sind bei Einstellung mit höheren Dienstgraden vorgesehen, trifft auf Teilnehmer einer ZAW aber eh nicht zu.
Zitat
2) Beim Heer muss nach bestandener Eignungsfeststellung erst ein FA Lehrgang gemacht werden damit man das (FA) überhaupt tragen darf. Dies wäre bei der Lw wohl nicht so.
Da die Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel Voraussetzung für die Teilnahme am FA Lehrgang ist macht es wenig Sinn den Anwärterstatus erst nach bestandenem Lehrgang zu vergeben.
Zitat
3) Die ZAW würde dort stattfinden wo man auch die Eignungsfeststellung hatte
Ohne eine sichere Quelle zu haben gehe ich davon aus das es wie immer ist: Im Rahmen der Kapazitäten wird der Einplaner den Ort der ZAW festlegen.
Zitat von: Dominikx am 11. September 2015, 06:35:22
Eine Beförderung zum Oberfeldwebel ist nach einer Dienstzeit von frühestens 5 Jahren möglich.
Bist du dir da sicher bzw. wo steht das?
Denn nach Einstellung mit höherem Dienstgrad könnte man nach einem Jahr, jenachdem wie man mit den Lehrgängen durchkommt zum Feldwebel befördert werden und dann vier Jahre als Feldwebel rumlaufen. Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.
Ach Nachtmensch! Lesen Sie doch die entsprechenden Vorschriften! Wer als Feldwebel eingestellt wird hat eine "virtuelle Vordienstzeit" von drei Jahren, kann also nach zwei Jahren Oberfeldwebel werden. Und wer als Uffz eingestellt wird, hat eine "virtuelle Vordienstzeit" von einem, als StUffz eingestellt von zwei Jahren. Und eine Beförderung ist nach der letzten ausgesprochenen Beförderung sowieso nur nach Ablauf eines Kalenderjahres möglich (Ausnahme: Mannschafter!).
Quelle: Zentrale Dienstvorschrift A-1340/49
Nur mal rein Interessehalber:
Sind die vorgeschrieben Mindestdienstzeiten zur Beförderung OFw/HptFw als Mindestdienstzeit in der Fw-Laufbahn gesehen oder ist die Dienstzeit allgemein wichtig?
Zum Beispiel
Wie würde das bspw. bei einem SaZ12 OSG mit 8-9 Jahren Vordienstzeit aussehen wenn ein Laufbahnwechsel in die Fw-Laufbahn angestrebt wird.
Wird die bisherige Dienstzeit dort berücksichtigt oder fängt man "von vorn an"?
Hab nicht vor die Laufbahn zu wechseln ( freue mich auf mein baldigen BFD ) und mir ist auch klar dass die Restdienstzeit in dem Bsp wahrscheinlich zu wenig wäre, es geht mir um die Grundsätzliche Frage ob die Vordienstzeit angerechnet wird oder nicht.
ZitatBist du dir da sicher bzw. wo steht das?
Denn nach Einstellung mit höherem Dienstgrad könnte man nach einem Jahr, jenachdem wie man mit den Lehrgängen durchkommt zum Feldwebel befördert werden und dann vier Jahre als Feldwebel rumlaufen. Ich kann mir das nicht so recht vorstellen
Wie ich bereits sagte gibt es abweichende Regelungen für Soldaten die mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden. Trifft aber auf den TE nicht zu.
Bei Einstellung als Unteroffizier ist die Beförderung nach 4 Jahren, bei Einstellung als Stabsunteroffizier nach 3 Jahren (usw.) möglich.
Ansonsten kann ich mich Tommie nur anschließen. Zentrale Dienstvorschrift A-1340/49 -> Vorschrift gelesen dabei gewesen.
(Ziffer 232 ff.)
Zitat von: OSG Oschi am 11. September 2015, 07:42:42Nur mal rein Interessehalber:
Sind die vorgeschrieben Mindestdienstzeiten zur Beförderung OFw/HptFw als Mindestdienstzeit in der Fw-Laufbahn gesehen oder ist die Dienstzeit allgemein wichtig?
Die Dienstzeiten für die Beförderung zum Ober- und Hauptfeldwebel beziehen sich auf den Eintritt in die Bundeswehr, da werden also die in dem Beispiel benannten 8 Jahre Vordienstzeit mitgerechnet, so dass der besagte Soldat zügig im Jahresabstand "durchbefördert" werden könnte! Nur für die Beförderung zum Stabs- bzw. Oberstabsfeldwebel zählen die "Feldwebeljahre", also die Jahre ab der Beförderung zum Feldwebel! Und ja, alle Zeitangaben sind Mindestzeiten und es klappt nur bei sehr wenigen eine Beförderung pünktlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt!
Ja das Beförderungen nicht immer pünktlich stattfinden ist mir bewusst. ;)
Also wäre der Werdegang (theoretisch):
OSG-->OSG (FA) ---> Beförderung Feldwebel---> 1Jahr ---> Oberfeldwebel --->1 Jahr--->Hauptfeldwebel.
Vielen Dank ;)
Zitat von: OSG Oschi am 11. September 2015, 08:18:21
Ja das Beförderungen nicht immer pünktlich stattfinden ist mir bewusst. ;)
Also wäre der Werdegang (theoretisch):
OSG-->OSG (FA) ---> Beförderung Feldwebel---> 1Jahr ---> Oberfeldwebel --->1 Jahr--->Hauptfeldwebel.
Vielen Dank ;)
Das dürfte nach meinem Erachten so nicht stimmen. Ohne entsprechende Qualifikation müssen die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier ebenfalls durchlaufen werden. Mit Ernennung zum FA erfolgt dann in der Regel die Beförderung zum Unteroffizier.
Wie gesagt, es geht mir nicht um mögliche Einzelheiten/Sonderfälle, sondern um die allgemeine Möglichkeit.
In meinem Fall zb. wäre eine abgeschlossene Berufsausbildung "Bürokaufmann" vorhanden und die (wenn) gewünschte Verwendung wäre S1/S3 Bereich... wo ich ja auch jetzt tätig bin.
Nötige Lehrgänge sind klar.
Wie gesagt, ich möchte das nicht machen, da es sich für mich persönlich nicht lohnt. Das ganze hatte mich beim lesen der oben genannten Beförderungszeiten nur mal interessiert ;)
Wer die Qualifikation bereits mitbringt, kann nach § 17 Soldatenlaufbahnverordnung dann auch nachbefördert werden! Wenn der Kandidat einen Hauptschulabschluss und die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation mitbringt, wird er wohl direkt Uffz (FA) werden, bringt er einen Realschulabschluss mit, reicht es sogar für den StUffz (FA)! Und ab da könnten weitere Beförderungen bis zum HptFw (theoretisch!) im Jahresrhythmus erfolgen!
Wie gesagt, meine Frage ist ausreichend beantwortet... Danke dafür :)
Soll jetzt aber nicht zu weit Offtopic abdriften.
Noch ein Tipp.
Du wirst einen gesonderten CAT-Test absolvieren, um die ZAW-Tauglichkeit zu überprüfen.
Bereite dich darauf vor. Der soll nicht so "einfach" sein, wie der reguläre CAT.