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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: NordmannTanne am 14. September 2015, 11:08:33

Titel: Zum MAD
Beitrag von: NordmannTanne am 14. September 2015, 11:08:33
Hallo,

ich weiß das man den Feldwebellehrgang brauch um sich bei den MAD zu bewerben. Aber was passiert dann mit der Rest Verpflichtungszeit als Zeitsoldat ?

Bsp: Hans 25 Jahre Feldwebel, Restzeit von 7 Jahren, aber bewirbt sich beim Mad


Noch eine Frage. Ist man beim MAD dann auch nur für eine gewisse Zeit oder könnte man quasi bis 65 arbeiten
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: dunstig am 14. September 2015, 11:31:45
Beim MAD arbeiten auch Soldaten und nicht nur Beamte...
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: KlausP am 14. September 2015, 11:33:31
Werden Sie erstmal Soldat, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Und nein, nur weil man zum MAD geht wird man nicht automatisch Berufssoldat.
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: Tommie am 14. September 2015, 11:38:35
Für das bewerbungsverfahren für den Dienst im MAD gibt es eine eigene GAIP (Grundsätzliche Anweisung und Information für die Personalführung) mit der KeNr. 34-02-00 vom 01.07.2014!

Die Voraussetzungen sind dort wie folgt festgelegt:

Zitat"Status Soldat auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldat (BS)
- Verwendungsdauer ab Versetzung in den MAD mindestens vier Jahre
- abgeschlossene Feldwebel-/Bootsmannausbildung zum Zeitpunkt der Zuversetzung in den MAD
- Freigabe durch das zuständige Personal führende Referat für eine Verwendung im Bereich des MAD."

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bewerben.
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: NordmannTanne am 14. September 2015, 11:39:38
Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:33:31
Werden Sie erstmal Soldat, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Und nein, nur weil man zum MAD geht wird man nicht automatisch Berufssoldat.

Wer hat jetzt von mir gesprochen? Ich bin einfach interessiert was mit der Rest Zeit vom Soldaten passiert
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: NordmannTanne am 14. September 2015, 11:40:49
Zitat von: Tommie am 14. September 2015, 11:38:35
Für das bewerbungsverfahren für den Dienst im MAD gibt es eine eigene GAIP (Grundsätzliche Anweisung und Information für die Personalführung) mit der KeNr. 34-02-00 vom 01.07.2014!

Die Voraussetzungen sind dort wie folgt festgelegt:

Zitat"Status Soldat auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldat (BS)
- Verwendungsdauer ab Versetzung in den MAD mindestens vier Jahre
- abgeschlossene Feldwebel-/Bootsmannausbildung zum Zeitpunkt der Zuversetzung in den MAD
- Freigabe durch das zuständige Personal führende Referat für eine Verwendung im Bereich des MAD."

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bewerben.

Und was wenn man eigentich noch ein paar Jahre müsste ? also die Restdienzeit
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: wolverine am 14. September 2015, 11:42:34
Wenn man das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird man - als Soldat - auf einen Dienstposten versetzt. Dann verbleibt man dort für den Rest seiner Dienstzeit.
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: KlausP am 14. September 2015, 11:43:18
Zitat von: NordmannTanne am 14. September 2015, 11:39:38
Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:33:31
Werden Sie erstmal Soldat, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Und nein, nur weil man zum MAD geht wird man nicht automatisch Berufssoldat.

Wer hat jetzt von mir gesprochen? Ich bin einfach interessiert was mit der Rest Zeit vom Soldaten passiert

Und ich setz mir den Helm mit dem Kran auf ...
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: Tommie am 14. September 2015, 11:45:31
Zur Verwendungsdauer steht in der GAIP:

Zitat"Im Regelfall erfolgt die Verwendung
- im Status SaZ bis zum Ablauf der Verwendungsdauer,
- im Dienstverhältnis eines BS bis zur Zurruhesetzung. "

Ach ja, auch beim MAD gibt es für die Übernahme als Berufssoldat eine Bestenauswahl und die Übernahme als BS erfolgt auch in dieser Verwendung nicht automatisch!
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: Ralf am 14. September 2015, 11:46:06
ZitatUnd was wenn man eigentich noch ein paar Jahre müsste ? also die Restdienzeit
Die Frage verstehe ich so nicht. Du dienst doch deine Dienstzeit dann beim MAD weiter ab. Und da steht doch "mindestens".
Und auch eine Freigabe durch den PersFhr muss man erst einmal bekommen. So ohne weiteres verzichtet der nicht auf einen Dienstposteninhaber.
Allerdings hab ich nun leichte Zweifel an deiner Entscheidung, in deiner jetzigen Verwendung für den vorgesehenen Dienstposten eingestellt zu werden, wenn du bereits jetzt eine Möglichkeit ins Auge fasst, woanders Dienst zu machen. Ist dann die Einstellungsentscheidung für diesen Dienstposten wirklich die Richtige?
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: KlausP am 14. September 2015, 11:50:13
tz tz zu ... Ralf, er schrieb doch gar nicht von sich ...  ::)
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: Ralf am 14. September 2015, 11:54:34
Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:50:13
tz tz zu ... Ralf, er schrieb doch gar nicht von sich ...  ::)
Ach so, ups!
Titel: Antw:Zum MAD
Beitrag von: Säbelrassler am 14. September 2015, 18:35:08
Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:43:18
Und ich setz mir den Helm mit dem Kran auf ...

Geiler Spruch!! ;D ;D Der wird direkt in mein aktives Repertoir eingebaut - ich hab bislang immer den hier verwendet: "Und ich mach mir die Hose mit der Kneifzange zu"