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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: PingPong am 18. September 2015, 16:28:26

Titel: AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: PingPong am 18. September 2015, 16:28:26
Liebe Kameraden,

kann mir jemand sagen, welche AVZ-Stufe für EUNAVFOR Med gilt?


Danke Euch!!!
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: Andi am 18. September 2015, 16:59:40
Im Hafen Stufe 3,auf See Stufe 4.
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: PingPong am 19. September 2015, 12:30:11
Danke, Andi!
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: Tommie am 23. September 2015, 08:06:27
Ich finde im Intranet zu EUNAVFOR Med noch gar keine Regelung! Sind diese Stufen vorläufig festgesetzt, bis die Regelung kommt? Außerdem sind es die gleichen Stufen wie bei EUNAVFOR ATALANTA, was natürlich auch Sinn ergeben, oder auch Zufall sein könnte ;) !
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: Andi am 23. September 2015, 08:31:45
Die sind per Ministerialerlass geregelt.
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: Tommie am 23. September 2015, 08:52:22
Um Gottes Willen, ich zweifle nicht an Deinen Aussagen! Ich wollte nur bemerken, dass es dieser Erlass eben noch nicht in "Regelungen Online" hineingeschafft hat! Aber so etwas kann schon mal ein wenig länger dauern ...
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: Andi am 23. September 2015, 09:40:04
Wenn man bedenkt, dass der Einsatz Seenothilfe Mittelmeer schon abgeschlossen war, als einen Monat später endlich der Erlass da war und die Soldaten vor Ort nicht wussten ob und wie das ganze jetzt vergolten wird ist die Nichtexistenz im Intranet wohl tatsächlich zu verschmerzen.
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: Tommie am 24. November 2015, 15:46:20
Zitat von: Andi am 18. September 2015, 16:59:40Im Hafen Stufe 3,auf See Stufe 4.

Seit heute ist unter "Regelungen Online" die Regelung A-1453/19 "Auslandsverwendungszuschlag nach § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes für die Beteiligung bewaffneter deutscher Kräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA " Online, in der folgendes steht:

Zitat"Für die Mission wird daher rückwirkend zum 7. Oktober 2015 für Tage auf See ein Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) der Stufe 4 (aktueller Tagessatz 78 EUR) festgesetzt. Für Zeiten eines Hafenaufenthalts wird ein AVZ der Stufe 3 (aktueller Tagessatz 62 EUR) gewährt. Dies gilt nur, sofern für die Dauer des Hafenaufenthaltes keine Herauslösung aus der Operation vorgenommen wird und weiterhin Einsatzbereitschaft besteht."

"Andi" hat diese Information vorab beschafft und ich wollte sie nur tagesaktuell bestätigen!
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: Andi am 24. November 2015, 17:18:42
Das ist aber nicht die Regelung auf die ich mich bezog. ;)
Denn die von dir zitierte ist die, die für die Phase 2.1 erlassen wurde. Inhaltlich sind beide aber hinsichtlich der AVZ Höhe identisch.
Titel: Antw:AVZ EUNAVFOR Med
Beitrag von: Tommie am 25. November 2015, 07:07:44
Und die von mir benannte Regelung, die seit gestern im Intranet steht, war das einzige, was ich dazu finden konnte ;) !