Guten Tag Kameraden,
ist es möglich,dass man nach einem Prüfverfahren mit der Eignungsfeststellung " nicht für Fw geeignet " und der persönlichen Ablehnung der Uffz - wie auch Mannschafterlaufbahn, sich umentscheiden kann und doch die Uffz-Laufbahn nimmt (mit entsprechender Eignung)?
Oder gilt der Sperrvermerk in der Akte allgemein für das komplette Bewerbungsverfahren?
MkG
Rufen Sie den Eiplaner an, der Ihnen die Uffz-Laufbahn angeboten hat, dafür scheinen Sie ja geeignet zu sein. Ihre Nichteignung gilt nur für die Feldwebellaufbahn.
Du hast ja die Uffz-Eignung erhalten. Die Sperrfrist gilt für die erneute Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren. Nicht für eine Einstellung. Folge KlausP Rat und wende dich an den Einplaner.