Hallo, wer kann mir Rat geben?
Ich hatte einen Privaten Unfall und habe mir das vordere Kreuzband gerissen.
Die Ärzte hielten mich erstmal hin und wollten nicht das Kreuzband ersetzen obwohl dies nötig war.
Später gab es doch eine OP.
Am Anfang wollte ich mich Zivil von einem Spezialisten operieren lassen aber dieses verweigerte man mir.
Nach der 1.OP, hatte ich plötzlich einen Knorpellschaden und man setzte die 2 OP an.Danach sprang meine Kniescheibe und man operierte mich das 3. mal.
Ich bestand auf eine Rehabehandlung und bekam nur die Reha im BWK ( und die lässt zu wünschen )
Ich mußte mehrere Monate kämpfen um zu einen Spezialisten überwiesen zu werden.Der übrigens sagte : Das ist echt eine Frechheit was da abgelaufen ist.Es wurde nicht direkt etwas falsch gemacht, aber wer nach der dritten Knie OP keine anständige Reha bekommt, brauch sich nicht wundern, dass das Knie jetzt geschädigt ist.Habe jetzt einen Meniscusschaden II-III Grades, Knorpellschaden und heftige Schmerzen usw.
Die Ärzte im BWK sagten: nach der dritten OP ist es normal das man schmerzen hat und das das Knie für immer geschädigt sei, man könne jetzt nichts mehr machen und ich müsse damit jetzt so weiter leben.Klar irgendwann hat man es dann kaputt operiert.oder ? Knapp nach einem Jahr habe ich dann meine richtige Rehabehandlung bekommen.
Ich habe von keinem unterstützung oder Rat bekommen und weiß überhaupt nicht weiter.
Zusätzlich habe ich noch Angst ein Dienstuntauglichkeitsverfahren an die Backe zu bekommen.
Bin SAZ 8( Dienstzeitende 31.12.2008 )
Wer kann mir Rat geben ?
Viele Grüsse Berni ( Vielen Dank für Eure Gedult, ist ja doch ein ganz schön langer Text ::)
Förmliche Beschwerde?
Hi,vielen Dank für´s durchlesen!!! :)
An den Wehrbeauftragen ?
Meldung an den Wehrbeauftragen ... (heftiger Knüppel bei dem Blut fließt)
förmiche Beschwerde an den Disziplinarvorgesetzten des behandelnden Arztes ... (nicht soo heftig, aber der Arzt dann trotzdem nicht mehr gut auf Dich zu sprechen)
evtl. Antrag auf Wehrdienstbeschädigung (dann fliegste aber evtl. aus der BW)
Mal den Standortpfarrer kontaktieren, der weiß i.d.R. auch immer etwas schlaues ...
Horrido
Danke für´s durchlesen.
Den Wehrbeauftragten anschreiben ?
Was habt ihr für eine Meinung zu diesem Thema?
Gruss PB
Danke Fitsch !!!! :)
Darf ich einen Rechtsanwalt aufsuchen, ohne vorher den Wehrbeauftragten davon zu unterrichten ?
natürlich.
Glaube, das werde ich auch machen.
Habe echt die Nase voll.Bin gerade mal 27 Jahre alt und muss jetzt mit einem kaputten Knie leben und nur weil die BW nicht richtig gehandelt hat.
Blos wie ich es beweisen soll! das wird bestimmt schwer
Rechtsanwalt einschalten, Akteneinsicht beantragen.
Ne andere Möglichkeit wäre noch den zu behandelnden Arzt auf Schmerzensgeld zu verklagen. Aber ob das Aussicht auf Erfolg haben wird wage ich zu bezweifeln....
Jungs,
mal ganz ruhig mit den jungen Pferden.
PD, du hast einen VERTRAG mit der BW abgeschlossen, der auch Gesundheitsleistungen (freie Heilfürsorge) enthält.
Eine "freie" Arztwahl, die z. B. ein Privatpatient hat, steht dir NICHT zu.
Es HÄTTE dir aber freigestanden, auf eigene Kosten und Risiko, dich von einem Spezialisten behandeln zu lassen. Dazu hast du dich offensichtlich nicht entschieden.
Daher war die Entscheidung, die keine Überweisung für einen Spezialisten auszustellen, RECHTSFEHLERFREI, und ist kaum angreifbar.
Inwieweit die erste OP zu spät angesetzt war (vielleicht mußte man warten, bis die Schwellung zurückgegangen war? Ich bin kein Arzt, du vermutlich auch nicht ...), kann man nicht sagen.
Inwieweit der Knorpelschaden durch den Unfall verursacht ist, und NICHT durch die OP, ist ungeklärt.
Wenn du deine Behauptungen schriftlich in dieser Form machst (Knie versaut, wie Vieh behandelt), würde ich mich als Arzt darüber beschweren und DU würdest disziplinar gemaßregelt werden.
Auch Ärzte sind Kameraden.
Eine Beschwerde nach WBO ist an gewisse Fristen gebunden (14 Tage nach Bekanntwerden Beschwerdegrund), diese Frist dürfte abgelaufen sein ..
Eine Dienstaufsichtbeschwerde ist noch möglich, wird aber wegen der, wenn überhaupt, nur durch ein Gutachten beweisbarer Fehler ins Leere laufen, gleiches gilt für eine Meldung.
Eine Einsicht in die G-Akte ist ohne Antrag möglich, einem Laien bringt das nur nichts ...
Wehrbeschädigung wegen Schäden durch PRIVATEN Unfall? Wäre zu prüfen.
Randbemerkung: Bei einem Unfall besteht immer das Risiko, das ein Schaden zurückbleibt, selbst bei optimaler Behandlung (Sprich: Vielleicht war es der Unfall, und nicht die Ärzte?)
Einzige Handlungsoption:
Klage mit langwierigen Beweisverfahren, Gutachten und Gegengutachten .... ohne Rechtsschutzversicherung ist so ein Prozeß ein hohes Kostenrisiko.
TYP:,....
auch ich habe mir während meines Lehrgangs in den USA mein vorderes Kreuzband im FEB 05 gerissen, wurde 08 2005 boperiert, weil ich es so wollte, 20 anwendungen Krankengymnastik privat, wo ich es wollte und nun ist alles gut,..
ich sage mal so, ich habe mich mit allem recht gut befasst und nicht gleich zu allem ja gesagt, operiert wurde ich im BWK Ulm, nach der recharche und dem Ergebniss, die beste Lösung und bin voll zufrieden,...
Dir bleibt erstmal außer WDB einzureichen nicht viel Spielraum,.
Hi,
Ich habe auch nicht gleich zu allem ja und Amen gesagt.
Die OP´s waren bei mir aber nötig, weil´s nach jeder OP schlimmer wurde.
Am Anfang war ich auch sehr zufrieden gerade weil unser BWK... auch einen sehr guten Ruf hat.Gerade die Unfallchirurgie.
Meine Karriere beim Sport ist jetzt damit auch vorbei.
Private Therapie habe ich auch bekommen.Aber erst wo ich auf den Tisch gehauen habe.Naja dann habe ich halt pech gehabt.Kann man nichts machen.
PS: Frank!!!
Ich meine natürlich nur die Ärzte die sich so verhalten haben, mir gegenüber. Ich meine nicht ALLE Ärtze!!!!!
Ich kenne auch Ärtze bei der BW die sind super spitze ;)
Also wenn sich hier einer angemacht fühlt SORRY war keine Absicht
Gruß und einen schönen Abend
Kreuzbandrisse sind schonmal eher was für die Orthopädie, denn Chirugie sind eher so die "Metzger" anzutreffen und schlimmer wird es in meiner meinung nach 95 % der Fällen nur, wenn man die an für sich recht guten Therapieratschläge nicht befolgt,...
na gut vll. bist du ja jmd. von den 5%, möge es so sein,...
Tach Mengel !!!
Befolgt habe ich alles.Hatte fast 1 Jahr Therapie.
Spiele selber in der Brandenburg-Oberliga Handball ( jetzt ja nicht mehr),meine Gesundheit ist mir sehr wichtig.Habe sehr viel dafür getan!!!
Kenne ja auch selber Ärzte ( Privat ) und die sind auch der Meinung, das die Behandlungsmethoden etwas falsch oder nicht richtig angewand worden sind.Am Anfang sollte ich die Therapie in eigener Regie machen.Ich glaube , da hört es dann auf oder ? Klar das was man gelernt hat , kann man auch selber machen aber das alleine reicht nicht.
Die ganze Sache geht im Kopf los.Das zu schildern würde jetzt zu lange dauern.Das Kniegelenk ist einer der kompliziertesten Gelenke und wenn das nicht richtig behandelt ( ist ja möglich ), hat das sehr schwerwiegende folgen.
Und diese habe ich jetzt.
Die Folgeschäden kamen erst nach der 1.OP usw.
Und dann gibt es da noch ein Problem !!! ( Ich weiß, ist draußen genauso nicht nur bei der BW )
JEDER ARZT SAGT ETWAS ANDERES
und wer dieses kennt oder schon eimal erlebt hat, weiß wovon ich rede ;)
Draußen suche ich mir dann halt einen anderen Arzt.
Oder die Nadel im Heuhaufen :D
Wünsche Euch ein schönes Wochenende und vielen Dank für die ganzen antworten. ( auch wenn einer dabei ist der meint:er müsse ein ... raushängen lassen )
Aber so ist das halt beim Bund.Gibt solche und solche
ich lasse nix, raushängen, erzähle, wenn auch knapp, von meiner Erfahrung und kann nichts dagegen sagen, etwas über 6 Monate nach der op steige ich nun wieder in dass Landesliga Training meines Fußballvereins ein,.. ich sage nur, nen Kumpel hat vll. ähnliche erfhrung gemacht, wie du,... ABER:
1. er wurde in der Chirugie operiert
2. er hat die falsche Therapie gemacht
3. er hat zu früh die falschen Dinge gemacht,...
4. er wird bald dass 5. mal operiert,..
Ich bin selber heil froh, dass es bei mir gut geklappt hat und wünsche es dir auch, dass es vll. auch noch nen späten Erfolg gibt,... vll. schreibe ich auch so großkotzig, da es bei mir nun der 3 Sportbedingte Eingriff war und ich jedesmal annähernd schnell wieder fit wurde,wie BL Profis..
Naja, es gibt solche und solche Therapien und es gibt solche und solche Ärzte, korrekt, aber egal,... toi toi toi
Hi Mengel,
SORRY, Dich meine ich auch nicht.
Nochmals sorry, wenn du gedacht hast das ich Dich meine ;)
Deine Antworten sind total OK!!!!!!!!!
Ich danke Dir für die Gesundheitswünsche.
Dir und deinem Kumpel natürlich auch alles gute !!!
SPORTLICHEN GRUß
PB
In welchem BwK bist Du denn operiert worden?
Generell ist ein Kreuzbandriss ne Akut-OP und wird somit in 80% der Fälle von nem Chirurgen operiert. Und Chirurgen als Metzger zu bezeichnen ist ziemlich albern, da die Kreuzbandplastik bei beiden Fachabteilungen ziemlich gleich operiert wird. Hab schon bei sehr vielen auf der unsterilen Seite der Blut-Hirn-Schranke gestanden...
Ansonsten würd ich's egal wie über nen Anwalt versuchen. Da geht's ja auch um zivilrechtliche Dinge wie Schadensersatzforderungen.
Hallo Timo,
als Metzger habe ich keinen bezeichnet :)
Mir ist das eigentlich egal Wer mich operiert hat. Ich bin nur der Meinung, wie jeder andere auch, man muss sich verlassen können auf die Ärtzte die einen operieren.
Ich kann ja noch nicht einmal sagen ob diese Ärzte ( Wer ? ) überhaupt ein Fehler gemacht haben.
Ich weiss nur das die Ärtze ( nicht alle !!! ) teilweise auf meine Schmerzen die ich angegeben hatte , nicht richtig eingegangen waren.Sie sagten immer, dass sei normal.
Und wie gesagt: Ich hatte " nur einen Kreuzbandriss" und jetzt ist mehr kaputt. WIE KOMMT DAS ?
Ich war sogar für eine sehr lange Zeit KzH.
Also können die Ärtze nicht sagen ich sei das gewesen.(können schon )
Wird alles mein Anwalt klären und die Gutachten die erstellt werden und wenn ich selber bezahlen muss für die weiteren Gutachten.
Eins weiß ich : VON DER BW BEKOMMT MAN NULL UNTERSTÜTZUNG!!!!!
Die erstellen mir ja nocht nicht einmal mein Gutachten für meine private Unfallversicherung.Hier werden mir nur Steine in den Weg geworfen.Obwohl sie ein Auftrag bekommen haben, von mir ( Unfallversicherung )
In welchen BWK ich in Behandlung bin möchte ich nicht sagen.
Könnte ärger geben,wenns wieder einer falsch versteht oder sich angegriffen fühlt.Sorry
Bin gerade dabei den Wehrbeauftragten einen Brief zu erstellen.Befürchte blos das die Zeit abgelaufen ist.Der Unfall war ENDE 2004 und die letzte OP mitte 2005.
Abschluß der Behandlung ca. Dezember 2005.
Keine Ahnung ob ich da noch Erfolg habe.
Gruß PB
Ich hatte auch nicht Dich gemeint ;-)
Wird schwer werden, dass so ohne weiteres nachzuweisen. Auf alle Fälle alles sichern, was von Belang ist (Endoskopie-Bilder, Röntgen, Akte, Anordnungen ...)
Drücke Dir die Daumen!
Ja, glaube ich auch, wird verdammt schwer.
Trotzdem danke !!!
Gruß PB
Ich wollte mal Fragen, wie es als FA oder OA ist, wenn man sich etwas schweres während der Ausbildung zuzieht in den ersten vier Jahren, z.B. Kreuzband- oder Meniskusriss, Bandscheibenvorfall o.ä.. Wird man dann, obwohl man in der Truppe ist, gleich wieder rausgeworfen repektieve nachträglich ausgemustert? Das wäre ja dann Beschiss, besonders, wenn einem gar keine Zeit für Rehabilitation o.ä. gegeben wird, um die Tauglichkeit wieder herzustellen. Zumal ist da auch die Frage, das man ja Ausbildung, die besonders bei den OAs ziemlich dicht gepackt ist, verpasst.
Moin PeterP,
Mit Bandscheibenvorfall ist Dir T5 so sicher wie das Amen in der Kirche,das heißt Beendigung Deines Wehrdienstes.Noch nicht mal Stabsdienstverwendungen mehr.
Bandscheibenvorfälle kann man nicht rehabilitieren,sonst hätte ich das längst getan.
Gruß,
Richhardt
Aber wie ist dann denn generell mit Verletzungen? Bänderisse/dehnung, gebrochene Knochen ect.? Wird man dann einfach nachgemustert und fliegt raus? Oder wird das dann auskuriert und dann gehts weiter?
Wenn du SaZ bist und man dich innerhalb eines Jahres wiederherstellen kann wirst du nicht ausgemustert. Falls du aber bleibende Schäden davonträgst die deine Tauglichkeit auf T3 herabsetzen siehts schlecht aus mit einer Zukunft als Soldat.
Naja bei Verletzungen die nicht innerhalb von einem Jahr rehabilitiert werden können, würd ich mal vermuten, dass da was ernstes vorliegt. Andererseits ist man ja meistens noch in der Lage im Stabsdienst zu dienen (Solange keine Körperteile fehlen..). Kann man dann überhaupt noch die Laufbahn wechseln?
Zitat von: peppieno am 24. März 2006, 11:23:24Naja bei Verletzungen die nicht innerhalb von einem Jahr rehabilitiert werden können, würd ich mal vermuten, dass da was ernstes vorliegt.
Durchaus ;D Allerdings betrifft das nicht nur körperliche, sondern auch geistige Gebrechen.
Um mal den Wortlaut der entsprechenden Paragraphen sinngemäß zu zitieren: Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, ein Berufssoldat in den Ruhestand zu versetzen, wenn er auf Grund körperlicher oder gestiger Gebrechen dauerhaft dienstunfähig ist. Dauerhaft dienstunfähig ist er auch, wenn die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist.
ZitatAndererseits ist man ja meistens noch in der Lage im Stabsdienst zu dienen (Solange keine Körperteile fehlen..).
Ein Soldat ist ein Soldat, ist ein Soldat. Egal, ob Stabsdienst, Koch, oder Kommandosoldat! Wenn jemand also dauerhaft dienstunfähig ist, dann ist er das
für alle Verwendungen!
Denn in erster Linie ist jeder Angehörige der Bundeswehr Soldat, in zweiter Linie dann aktiv im Stabsdienst, als Koch oder als Kommandosoldat oder was auch immer. Dementsprechend muss jeder Soldat auch die gleichen körperliche Kriterien erfüllen ("Spezialisten" wie KS oder KSK mal ausgenommen).
ZitatKann man dann überhaupt noch die Laufbahn wechseln?
Nein, da mit einer dauerhaften Dienstunfähigkeit das Dienstzeitende mit Riesenschritten näher rückt.
Jetzt kommt das große "Aber": Erfüllt ein Zeitsoldat die dafür notwendigen Kriterien (wenigstens 4 Jahre abgeleistete Dienstzeit, wenigstens 12 Jahre Verpflichtungsdauer) und wird dauerhaft dienstunfähig, kann er auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein erhalten und damit möglicherweise in der Bundeswehrverwaltung einen Posten bekommen. Ein Berufssoldat kann, bei Erfüllung der dafür notwenigen Kriterien (Dienstzeit als BS etc.), in den Ruhestand versetzt werden.
Ein Soldat, der dauerhaft dienstunfähig wird, muss also anschließend nicht zwangsläufig auf der Straße sitzen und kann eventuell sogar weiterhin bei der Bundeswehr arbeiten - aber nicht mehr als Soldat.
Zitat von: Timid am 24. März 2006, 12:57:59
Jetzt kommt das große "Aber": Erfüllt ein Zeitsoldat die dafür notwendigen Kriterien (wenigstens 4 Jahre abgeleistete Dienstzeit, wenigstens 12 Jahre Verpflichtungsdauer) und wird dauerhaft dienstunfähig, kann er auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein erhalten und damit möglicherweise in der Bundeswehrverwaltung einen Posten bekommen. Ein Berufssoldat kann, bei Erfüllung der dafür notwenigen Kriterien (Dienstzeit als BS etc.), in den Ruhestand versetzt werden.
Ein Soldat, der dauerhaft dienstunfähig wird, muss also anschließend nicht zwangsläufig auf der Straße sitzen und kann eventuell sogar weiterhin bei der Bundeswehr arbeiten - aber nicht mehr als Soldat.
Genau darauf wollte ich hinaus. Ich habe mich leider undeutlich ausgedrückt, sorry. Das ein Soldat in allererster Linie ein Soldat ist und das dann die Verwendung folgt ist mir auch klar :)
Und wie sieht es mit der verpassten Ausbildung bei OffzLaufbahn aus, die kann man doch nicht mehr nachholen.