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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Siberiemonamur am 24. September 2015, 16:24:23

Titel: FWD, Kündigung nach dem 6. Monat möglich?
Beitrag von: Siberiemonamur am 24. September 2015, 16:24:23
Hallo!

Ich hatte heute mein Termin bei dem Karrierebüro der Bundeswehr, und es ging bei mir um die Offizierslaufbahn.
Davor würde ich jedoch gerne zum 01.01.2016 bei dem FWD einsteigen, da ich die Zeit sinnvoll verbringen möchte, vor dem Studium.
Nach der Information, die ich jetzt im Internet aus diversen Plattformen, bekommen habe, ist eine Kündigung der FWD nach dem 6. Monat möglich.
Somit würde es zeitlich bei mir perfekt passen – von Januar bis Juni FWD, und dann sofort, der Einstellungstermin am 01.07. zu der Offizierslaufbahn.
Der Berater meinte aber zu mir, eine Kündigung ist nur nach dem 7. Monat möglich. Und das ist sehr entscheidend für mich...

Ich würde ungerne meine Idee aufgeben, deshalb hoffe ich, doch eine Lösung zu finden.
Ich werde mich auch darüber freuen, wenn jemand die Information von dem Berater bestätigen oder widerrufen würde.

Mit herzlichen Grüßen,
Di
Titel: Antw:FWD, Kündigung nach dem 6. Monat möglich?
Beitrag von: KlausP am 24. September 2015, 16:27:29
Die Widerrufsfrist beträgt genau sechs Monate, die Mindestverpflichtungszeit bei FWDL dagegen sieben Monate.
Titel: Antw:FWD, Kündigung nach dem 6. Monat möglich?
Beitrag von: Flexscan am 24. September 2015, 16:30:16
Hast Du überhaupt schon die Offizierseignung bekommen sprich warst beim Test in Köln?
Titel: Antw:FWD, Kündigung nach dem 6. Monat möglich?
Beitrag von: ulli76 am 24. September 2015, 16:32:12
Die Konstellation FWDL vor OffzLaufbahn ist wohl möglich. Dafür ist aber keine Kündigung des FWDL-Verhältnisses nötig.
Titel: Antw:FWD, Kündigung nach dem 6. Monat möglich?
Beitrag von: Ralf am 24. September 2015, 16:53:28
Das ist dann eine Erstverpflichtung heraus aus dem Dienstverhältnis eines FWD. Ob du nun FWDL 07 oder FWDL 23 machst, ist dann Jacke wie Hose. Du würdest dann spätestens zum 01.07. Soldat auf Zeit.
Titel: Antw:FWD, Kündigung nach dem 6. Monat möglich?
Beitrag von: KlausP am 24. September 2015, 16:56:37
Und dazu muss man dann auch gar nicht "kündigen", sondern das Dienstverhältnis wird einfach umgewandelt.
Titel: Antw:FWD, Kündigung nach dem 6. Monat möglich?
Beitrag von: ulli76 am 24. September 2015, 17:00:01
@Ralf: Aber die Möglichkeit, die OffzEignung und ne Einplanung zum 1.7. zu bekommen und da noch FWD vor zu packen geht aber noch, oder?
Titel: Antw:FWD, Kündigung nach dem 6. Monat möglich?
Beitrag von: Ralf am 24. September 2015, 17:03:07
Ja, das geht.
Eigentlich 2 Möglichkeiten:
1. Wenn man eine Direktzusage bekommt, dann überbrückt man damit die Zeit.
2. Kommt man auf die Warteliste, kann man das natürlich auch machen, jedoch kann es dann durchaus sein, dass man keine Einstellungszusage bekommt und dann seine Zeit als FWDL ableistet.