Hallo,
Hätte eine Frage zu den Mahlzeiten der Grundausbildung. Soweit ich weiß, muss man während der AGA zusammen mit seinem Zug zu festgelegten Zeiten frühstücken und Mittag essen, oder?
Aber wie sieht es mit dem Abendessen aus?
Kann man dann essen, wann und wo man möchte?
Lg
auch dafür gibt es festgelegte Zeiten.
Es kann höchstens sein, das man nach einer gewissen Zeit nicht mehr im Zug zum Abendessen geführt wird, sondern selbstständig von bis das Mannschaftsheim aufsuchen kann.
In der GA sind die Rekruten zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Wie das organisatorisch bei der Verpflegungseinnahme geregelt wird (und darum geht es ja wohl hier hauptsächlich) ist den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten überlassen. Ich selber kenne da unterschiedliche Varianten, je nachdem, wie meine Chefs das eben befohlen hatten.
Wenn nach dem Abendessen noch Dienst lt. Dienstplan befohlen ist, wird in der Regel bis zur TrKüche geführt, wobei es jedem selbst überlassen bleibt, die Verpflegung dort einzunehmen oder dies in der Kantine vornimmt. Sollte kein Dienst am Abend stattfinden, wird der Dienstschluss normalerweise vorher bekanntgegeben, so dass die Teilnahme am Abendbrot dann zeitlich außerhalb der Dienstzeit liegt.
Die Zeiten (Mittags) sind übrigens auch nach der GA für die einzelnen Kompanien i.d.R immer noch Befohlen (auch wenn sich häufig keiner mehr dran hält).
Abendessen und Frühstück sind nach der GA (so kenne ich es jedenfalls) von den Zeiten her nicht mehr befohlen....aber irgendwann ist die Küche zu.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 26. September 2015, 14:27:14
Wenn nach dem Abendessen noch Dienst lt. Dienstplan befohlen ist, wird in der Regel bis zur TrKüche geführt, wobei es jedem selbst überlassen bleibt, die Verpflegung dort einzunehmen oder dies in der Kantine vornimmt. Sollte kein Dienst am Abend stattfinden, wird der Dienstschluss normalerweise vorher bekanntgegeben, so dass die Teilnahme am Abendbrot dann zeitlich außerhalb der Dienstzeit liegt.
Kenne ich anders. Die Rekruten werden ausnahmslos bei jeder Mahlzeit zur Truppenküche und zurück zum Unterkunftsgebäude gebracht. An der Verpflegung haben alle Rekruten teilzunehmen. Vom ersten bis zum letzten Tag der GA. Egal ob Dienstunterbrechung ansteht oder nicht.
Quelle: war letztes Quartal in einem GA-Zug eingesetzt.
Zitat von: ouija am 26. September 2015, 21:28:08
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 26. September 2015, 14:27:14
Wenn nach dem Abendessen noch Dienst lt. Dienstplan befohlen ist, wird in der Regel bis zur TrKüche geführt, wobei es jedem selbst überlassen bleibt, die Verpflegung dort einzunehmen oder dies in der Kantine vornimmt. Sollte kein Dienst am Abend stattfinden, wird der Dienstschluss normalerweise vorher bekanntgegeben, so dass die Teilnahme am Abendbrot dann zeitlich außerhalb der Dienstzeit liegt.
Kenne ich anders. Die Rekruten werden ausnahmslos bei jeder Mahlzeit zur Truppenküche und zurück zum Unterkunftsgebäude gebracht. An der Verpflegung haben alle Rekruten teilzunehmen. Vom ersten bis zum letzten Tag der GA. Egal ob Dienstunterbrechung ansteht oder nicht.
Quelle: war letztes Quartal in einem GA-Zug eingesetzt.
Toll ::) Und ich kenne es gleich auf beide Weisen.
Als GWDL bei den Fallis; da wurden wir die ganzen 3 Monate geführt.
Als Hiwi bei den Sanis; Gegen Ende sind die Rekruten Abends ab und zu alleine in die TrKüche.
Ich kenne es von 92 aus der AGA mit dem mal so mal anders, je nach Dienstplan.
Ich glaube beim Abendessen ist das bischen lockerer...Dienstschluss meistens 15.45....und dann selbständig Verpflegen. Obwohl ich 16.30-17.00 uhr Abendbrot in der Truppenküche schon sehr früh empfand.So das meistens das Mannschaftsheim herhalten musste.... 8)